Österreich und Deutschland verschärfen die Reisehinweise für die Türkei

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Heute haben das Außenministerium Österreichs und das Auswärtige Amt Deutschland die Reisehinweise für die Türkei verschärft …

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Es gibt neue Zusätze zu den Reisehinweisen für die Türkei auf der Homepage des Außenministeriums und des Auswärtigen Amtes.

Eine vollständige Reisewarnung gibt es aber nicht! Für Teile der Türkei (z. B. Grenze zu Syrien) besteht jedoch eine partielle Reisewarnung (Österreichisches Außenministerium)

Das Österreichische Außenministerium warnt:

“In letzter Zeit ist es bei der Einreise von österreichischen Staatsbürgern und anderen EU-Bürgern vereinzelt zu vorübergehenden Festnahmen und Anhaltungen sowie zu Zurückweisungen gekommen, ohne dass konkrete Vorwürfe bzw. genaue Gründe seitens der türkischen Behörden bekannt geworden sind. Die österreichischen Vertretungsbehörden in der Türkei werden bei Festnahmen österreichischer Staatsangehöriger nicht immer rechtzeitig unterrichtet, der Zugang für konsularische Betreuung ist daher nicht in allen Fällen sicher gestellt. Betroffene Personen mussten – nach einer Wartezeit in Gewahrsam von zumindest mehreren Stunden – ihre Rückreise nach Österreich antreten. In manchen Fällen kam es  zur Überprüfung von Mobiltelefonen durch die türkischen Behörden.
Bei Personen, gegen die die türkischen Behörden strafrechtlich vorgehen, kann eine Ausreisesperre verhängt werden.
In der rezenten Vergangenheit fanden immer wieder Anschläge, die zahlreiche Todesopfer und Verletzte forderten, im Osten und Südosten sowie in mehreren Großstädten statt. Sicherheitsvorkehrungen auf hohem Niveau signalisieren eine nach wie vor angespannte Sicherheitslage.
Der am 20.07.2016 ursprünglich für drei Monate im ganzen Land  verhängte Ausnahmezustand wurde bis zum 19.10.2017 verlängert. Im Zuge dieser Entwicklungen kann es zu verstärkten Personenkontrollen kommen. Eine Verschärfung, z.B. Festlegung einer Ausgangssperre kann jederzeit und kurzfristig erfolgen. Gültige Ausweispapiere sind stets mitzuführen. Es wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen großräumig zu meiden, unbedingt die Anweisungen der Sicherheitsbehörden zu beachten und die Reiseinformationen des Außenministeriums regelmäßig zu verfolgen. Des Weiteren wird nachdrücklich geraten, auf stark frequentierten Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln, aber auch bei Einkaufszentren, Großveranstaltungen, religiösen Stätten und touristischen Sehenswürdigkeiten besondere Vorsicht walten zu lassen, Staats- und Regierungsgebäude und militärische Einrichtungen zu meiden bzw. auf das unbedingt erforderliche Maß einzuschränken.
Aufgrund der angespannten Sicherheitslage kann es vereinzelt zu Verkehrsbehinderungen in Folge von Straßen- und Brückensperren sowie bedingt durch Fahrzeugkontrollen kommen.
In den Badeorten an der ägäischen Küste sowie der Mittelmeerküste kam es bislang zu keinen sicherheitsrelevanten Vorfällen, die sich gegen Touristen gerichtet haben.”

Zum Österreichischen Außenministerium: Reiseinformation Türkei

Das Deutsche Auswärtige Amt warnt:

“Die innenpolitische Lage in der Türkei ist weiterhin angespannt. Es ist nicht auszuschließen, dass es zu vereinzelten Demonstrationen und Großveranstaltungen kommen kann.
Zuletzt waren in der Türkei in einigen Fällen Deutsche von freiheitsentziehenden Maßnahmen betroffen, deren Grund oder Dauer nicht nachvollziehbar war. Hierbei wurde teilweise der konsularische Zugang entgegen völkerrechtlichen Verpflichtungen verweigert. Personen, die aus privaten oder geschäftlichen Gründen in die Türkei reisen, wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich auch bei kurzzeitigen Aufenthalten in die Externer Link, öffnet in neuem FensterKrisenvorsorgeliste der Konsulate und der Botschaft einzutragen.  Die Auslandsvertretungen werden bei Festnahmen deutscher Staatsangehöriger nicht immer rechtzeitig unterrichtet, der Zugang für die konsularische Betreuung wird nicht in allen Fällen gewährt. Seit Anfang 2017 wurde wiederholt deutschen Staatsangehörigen an den Flughäfen in der Türkei die Einreise ohne Angabe genauer Gründe verweigert. Die betroffenen Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden ihre Rückreise nach Deutschland antreten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ungeachtet des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.
Nach dem gewaltsamen Putschversuch am 15.07.2016 hat die  türkische Regierung in allen 81 Provinzen der Türkei den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser wurde erneut verlängert und gilt zumindest bis zum 19. Oktober 2017 fort.
Auf dieser Grundlage können u.a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden. Es kann im Einzelfall auch zu Festnahmen von Personen kommen, gegen die türkische Behörden strafrechtlich vorgehen (etwa bei Verdacht auf Verbindungen zur sogenannten Gülen-Bewegung, der verbotenen „Kurdischen Arbeiterpartei“ PKK oder tatsächlichen oder vermeintlichen terroristischen Straftaten ).
Während eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens kann u.a. die Ausreise untersagt werden. Unter den während des Notstands geltenden Bestimmungen können Verdächtige auch bis zu 14 Tagen in Polizeigewahrsam genommen werden, bevor sie einem Haftrichter vorzuführen sind. Außerdem kann ihnen für 24 Stunden jeglicher Kontakt zur Außenwelt verwehrt werden. Von diesen Maßnahmen, sowie von der Möglichkeit zur Verhängung von Untersuchungshaft (nach türkischem Recht von bis zu fünf Jahren möglich) im Anschluss an den Polizeigewahrsam, wird unter der Geltung des Notstands reger Gebrauch gemacht. Dabei genügen oft bereits geringe Verdachtsmomente.
In der Türkei ist es, insbesondere seit Mitte 2015, wiederholt zu terroristischen Anschlägen gekommen.
Es ist keinesfalls auszuschließen, dass terroristische Gruppierungen auch weiterhin versuchen werden, Anschläge, insbesondere in den großen Metropolen, durchzuführen. Diese können sich auch gezielt gegen Ausländer richten.
Reisende sollten besonders aufmerksam sein und Menschenansammlungen und Orte, an denen sich regelmäßig viele Ausländer aufhalten, möglichst meiden.
Reisenden wird ferner empfohlen, sich über Medien und diese Reise- und Sicherheitshinweise zur weiteren Lageentwicklung informiert zu halten sowie engen Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie zu halten.
Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen und insbesondere zu verstärkten Sicherheitskontrollen an den Flughäfen kommen.”

Zum Auswärtigen Amt: Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise

Na dann hoffen wir auf keine volle Reisewarnung!

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