CORONAVIRUS: Aktuelle Einreisebeschränkungen / Grenzschließungen im Schengenraum

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Mit Einreisebeschränkungen / Grenzschließungen im Schengenraum ist in der nächsten Zeit zu rechnen …

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Derzeit kommt es zu Einreisebeschränkungen / Grenzschließungen im Schengenraum. Das Privileg der unbeschränkten Reisefreiheit wird gerade entzogen. Einige Länder haben die Grenzen für EU Bürger ohne Wohnsitz im jeweiligen Land geschlossen. Manche Länder verpflichten auf eine Heimquarantäne (was eigentlich eine Art Einreisestopp ist). Bei anderen Ländern muss man eine berufliche Verpflichtung vorweisen.

Das Österreichische Außenministerium warnt vor allen nicht-notwendigen Reisen (auch innerhalb der EU)

Hier die Liste der derzeitigen Einschränkungen (Österreichisches Außenministerium):

Dänemark

„Ab Samstag, den 14. März 2020 um 12:00 Uhr werden sämtliche Grenzen für nicht notwendigen Verkehr geschlossen. Österreichischen Reisenden wird dringend geraten, umgehend auszureisen.
Diese Sperre umfasst Land-, See- und Luftwege und gilt zunächst bis zum 13. April 2020. Die dänischen Behörden haben angekündigt, dass sämtliche Reisende, die keinen gewichtigen Grund der Einreise nachweisen können, wie z.B. Arbeit oder Wohnsitz in Dänemark bzw. vertragliche Verpflichtungen zur Bereitstellung von Gütern oder Dienstleistungen, zurückgewiesen werden. Touristen, die Dänemark zur Heimreise als Transitland benötigen, werden durchgelassen. Transit gilt als „anerkennungswürdiger„ Grund; Unterbrechungen sind nur an Tankstellen erlaubt. Die Ausreise nach Deutschland am Landweg ist nur noch am Grenzübergang Ellund / Frøslev E45 / A7 möglich. Laut Auskunft von Austrian Airlines werden die Flugverbindungen zwischen Wien und Kopenhagen noch aufrecht gehalten, allerdings mit stark abnehmender Frequenz.“

Italien

„Die italienische Regierung hat ein grundsätzliches Ein- und Ausreiseverbot sowie eine Beschränkung der Bewegungsfreiheit angeordnet. Ausnahmen gelten ausschließlich bei Vorliegen zwingender beruflicher Gründe, Notsituationen oder medizinischer Gründe. Die Rückkehr an den Wohnort ist möglich. Alle sich zurzeit in Italien aufhaltenden Personen sind aufgefordert, zu Hause zu bleiben, außer es handelt sich um die Versorgung mit Lebensmitteln oder Medikamenten. Die Polizei und andere Ordnungskräfte kontrollieren das Vorliegen der Gründe.“

Kroatien

„Alle Personen, die in die Republik Kroatien einreisen wollen, die aus Österreich sowie aus den nachfolgend angeführten Ländern kommen, erhalten von den kroatischen Grenzbehörden einen Bescheid, der sie zu einer der sie zu einer 14-tätigen Selbstisolation verpflichtet, welche, wenn kein Wohnsitz in Kroatien besteht, auch in einem Hotel stattfinden kann (Adresse und Kontaktdaten sind der Grenzpolizeit bzw. den Gesundheitsinspektoren bekannt zu geben):
– Volksrepublik China (ausgenommen Provinz Hubei)
– Hong Kong (Volksrepublik China)
– Republik Korea (ausgenommen Stadt Daegu und Provinz Cheongdo)
– Japan
– Republik Singapur
– Frankreich
– Deutschland (ausgenommen Bezirk Heinsberg im Bundesland Nordrhein Westfalen)
– Schweiz
– Spanien
– Niederlande
– Schweden
– Vereinigtes Königreich Großbritanien und Nordirland
– Malaysia
– Slowenien (nur die Region Bela Krajina)“

Malta

„Um die Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) einzuschränken, müssen alle Personen, die nach Malta einreisen, unabhängig von dem Ankunftsland, eine zwingende Selbstquarantäne von 14 Tagen befolgen. Diese Maßnahme betrifft alle Reisenden ab dem 13.03.2020. Die Polizei wird Stichkontrollen durchführen und für Nichteinhaltung der Selbstquarantäne ist eine Strafe von € 1,000.00 bis zu € 14,000.00 fällig. Dies gilt auch für Touristen. Eventuelle Touristen müssen die zwingende Selbstquarantäne von 14 Tagen im Hotelzimmer befolgen.“

Norwegen

„Die norwegische Regierung hat am 12.3.2020 extrem weitreichende und einschneidende Maßnahmen verkündet; die wichtigsten können wie folgt zusammengefasst werden:
Alle Personen, die sich ab 27. Februar außerhalb der nordischen Länder aufgehalten haben, müssen nach ihrer Ankunft in Norwegen 14 Tage in ihren Häusern in Quarantäne bleiben, unabhängig davon, ob sie Symptome zeigen.
Reisende aus Ländern außerhalb der nordischen Region, die nicht in Norwegen ansässig sind, werden gebeten, zurückzukehren. Die Alternative für diese Reisenden ist die Quarantäne. Reisende mit Symptomen werden isoliert.
Dies bedeutet, dass jeder, der sich derzeit in Norwegen aufhält und in den letzten 14 Tagen in einem Land außerhalb der nordischen Region war, unter Quarantäne gestellt werden muss. Diese Richtlinie gilt rückwirkend und gilt für alle Ankünfte seit Donnerstag, dem 27. Februar.“

Polen

„Ab 15.3. wird der internationale Flugverkehr nach und aus Polen zur Gänze ausgesetzt, an den Außengrenzen werden Grenzkontrollen durchgeführt.
Für Ausländer wird ein Einreiseverbot verhängt (Ausnahmen: Familienangehörige polnischer Staatsangehöriger, Inhaber polnischer Aufenthaltstitel, Güterverkehr).“

Slowakei

„Am 13.03.2020 hat die Slowakei Grenzkontrollen zu allen Nachbarländern außer Polen eingeführt. Alle Grenzübergänge nördlich der Donau sind derzeit geschlossen. Die Einreise ist nur Personen (unabhängig von deren Staatsangehörigkeit) erlaubt, die in der Slowakei über einen Wohnsitz oder einen Arbeitsplatz verfügen. Alle anderen Personen werden an der Grenze abgewiesen.“

Ungarn

„Aufgrund der globalen Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) hat die ungarische Regierung per Regierungsbeschluss das Schengen-Regime zu Österreich ab 12.3.2020 ausgesetzt, tatsächliche Umsetzung erfolgt ab 13.3.2020.
Aus Italien kommende Personen dürfen nicht nach Ungarn einreisen, ausgenommen aus Italien anreisende Ungarinnen und Ungarn, die aber zur Absonderung (14 Tage Quarantäne zu Hause) verpflichtet sind. Ausländische Reisende, die nicht aus Italien an der Grenze ankommen, werden sich einem Gesundheitscheck unterziehen müssen; bei gutem Gesundheitszustand und bei Symptomlosigkeit dürfen diese Personen ungarisches Staatsgebiet betreten. Für die durchreisewilligen Staatsbürgerinnen der Nachbarländer wurden Reisewege und Tankstellen bestimmt, die (aber nur diese) sie benützen dürfen und sie müssen schnellstmöglich das Staatsgebiert von Ungarn verlassen. An die Fahrzeuge dieser Transitreisenden werden „Only for transit“ – Vignetten geklebt, die auch an den benutzbaren Tankstellen gut sichtbar sind.“

Quelle: Österreichisches Außenministerium

Bei etwaigen Reisen auch innerhalb des Schengenraums solltet ihr unbedingt vorher die Reisewarnungen des Auswärtige Amts oder das Außenministeriums checken.


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Kommentare 3
  1. Krank nur noch Krank diese Panikmache und Hysterie wegen ein paar infizierten.
    Wenn es Ebola wäre , würde ich mir Sorgen machen aber nicht bei einem quasi Grippe Virus.
    Warum wird bei der Grippe wo weit mehr Menschen erkranken und sterben nicht so ein Theater gemacht????
    Der ORF und die Medien machen die ganzen Menschen verrückt. Unglaublich wie sich die Menschheit so schnell und leicht manipulieren lässt-:((

    1. das Problem ist die Überlastung des Pflegepersonals wenn zu viele vulnerable Personen auf einmal erkranken. In Italien kommen die Pflegenden schon jetzt an ihre Grenzen. Es ist eben leider viel gravierender als eine normale Grippe

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