CORONAVIRUS: Neuseeland verlängert Aussetzung der Rückholflüge

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Neuseeland verlängert die Aussetzung der Rückholflüge …

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In Neuseeland sind viele Reisende gestrandet. Lufthansa durfte am Samstag einen Rückholflug durchführen, dann hat Neuseeland auch Rückholflüge untersagt: CORONAVIRUS: Auswärtiges Amt muss Rückholflüge aus Neuseeland aussetzen

Die Behörden Neuseelands sehen ein Problem bei der Anreise zum Airport. Aufgrund der Ausgangssperre wird man auch über den 31.03. die Rückholflüge nicht anbieten können. Die Deutsche Botschaft bittet aber um Rückmeldung der Aufenthaltsorte, um ein Zeitfenster für etwaige Transporte zum Flughafen und Rückholflüge zu organisieren.

Der Deutsche Botschafter in Wellington informiert:

“Die Entscheidung der neuseeländischen Behörden, Rückholflüge nach Deutschland nach dem ersten Lufthansa-Flug am 28. März 2020 zunächst bis zum 31. März 2020 auszusetzen, kam auch für die Botschaft überraschend. Wie Sie wissen, ist diese Aussetzung von Rückholflügen am 31. März 2020 aber verlängert worden – für wie lange, wurde nicht gesagt.
Ich kann mir Ihr Wechselbad der Gefühle gut vorstellen!
Wir hatten bereits mit den Vorbereitungen für die weiteren Rückholflüge (in engem Kontakt mit Air New Zealand und unseren beiden Regierungen) begonnen. Für uns bleibt es weiterhin oberste Priorität, Sie schnellstmöglich nach Deutschland zurückzubringen. Das muss nach unserer Auffassung auch im Interesse Neuseelands sein.
Wir stehen dazu mit der neuseeländischen Regierung und den zuständigen Behörden in engem Kontakt – auch Außenminister Maas hat mit seinem neuseeländischen Amtskollegen telefoniert – und arbeiten mit Hochdruck daran, eine schnelle Lösung zu finden.
Eine große Zahl von Ihnen befindet sich bereits in der Nähe der beiden Flughäfen Auckland und Christchurch. Diejenigen, die noch nicht dort sind, möchten und müssen wir derzeit aber bitten, zu warten, bis sich ein Zeitfenster zur erlaubten Fahrt dorthin auftut. Wie Sie wissen gilt derzeit ein allgemeines Reiseverbot.
Das neuseeländische Außenministerium hat uns nun gebeten, die Anzahl sowie auch die Aufenthaltsorte unserer ausreisewilligen Staatsangehörigen mitzuteilen.
Bitte helfen Sie uns, diese Fragen so schnell wie möglich zu beantworten.
Loggen Sie sich dazu bitte erneut unter www.rueckholprogramm.de mit Ihrer Mailadresse und Ihrem Passwort ein. Bitte aktualisieren Sie Ihre Daten unter vier Aspekten. Bitte nutzen Sie dazu für Neuseeland folgende Felder:
Tragen Sie bitte bei „Kontaktdaten im Ausland“ im Feld „Adresse (Aufenthaltsort im Ausland)“ zunächst ein, ob Sie sich derzeit auf der Südinsel oder auf der Nordinsel aufhalten.
Ergänzen Sie bitte dann eine von 13 folgenden Gegenden:
a) Nordinsel
Northland (alles nördlich von Auckland)
Großraum Auckland
Hamilton, Tauranga, Rotorua, Taupo
Gisborne, Napier, Hastings
New Plymouth, Palmerston North, Wairarapa
Großraum Wellington.
b) Südinsel
Nelson, Picton, Blenheim
Kaikoura
Großraum Christchurch
Timaru, Oamaru, Dunedin
Queenstown/Wanaka
Te Anau/Invercargill
Westport, Franz Josef, Hokitika.
Mit diesen Angaben können wir gemeinsam mit den neuseeländischen Behörden daran arbeiten, Transportwege zu den beiden Flughäfen zu finden, die die strengen COVID-19-Vorgaben so gut wie irgend möglich einhalten.
Tragen Sie bitte weiterhin unter „Rücktransport“ bei „Abflughafen im Ausland“ entsprechend Auckland für die Nordinsel und Christchurch für die Südinsel ein.
Mit diesen beiden Angaben können wir feststellen, wie viele Flugzeuge wir nach Auckland und wie viele wir nach Christchurch schicken werden, sobald das Rückholprogramm wieder anläuft. Wie Sie wissen, kommen nur diese beiden Flughäfen für die Ausreise in Betracht.
Tragen Sie bitte schließlich unter „Rücktransport“ unter „Besondere Bedürfnisse für den Transport“ ein, ob Sie über ein (eigenes oder angemietetes) Fahrzeug verfügen, mit „Fahrzeug vorhanden“ oder „kein Fahrzeug“.
Mit dieser Angabe können wir feststellen, wie viele von Ihnen unter Beachtung der strengen COVID-19-Vorgaben der neuseeländischen Regierung nach Auckland oder Christchurch fahren können, ohne in Kontakt mit anderen zu kommen („stay in your bubble“).
Weiterhin bitten wir Sie, keine zusätzlichen Datensätze unter „Mitreisende hinzufügen“ anzulegen bzw. diese Ergänzungen zu entfernen, falls Sie sich diese auch bereits regulär mit ihrer Email-Adresse im Programm angemeldet haben.
Schließen Sie Ihre Eingaben bitte ab, in dem Sie „Daten aktualisiert/bestätigt“ anklicken.
Bitte nehmen Sie diese Ergänzungen und Aktualisierungen möglichst bis heute Mittwoch, den 1. April 2020 24 Uhr Ortszeit Neuseeland vor. WICHTIG: Dies ist keine Ausschlussfrist – aber je früher wir Ihre Angaben haben, desto besser!
Es ist übrigens nicht mehr möglich, sich mehrfach zu registrieren. Melden Sie sich also bei Änderungsbedarf bitte immer mit Ihrer Mailadresse und Ihrem Passwort wieder an.
Ich bin davon überzeugt, dass wir Ihrer Ausreise einen wichtigen Schritt näher kommen werden, wenn Sie diese Angaben jetzt unter www.rueckholprogramm.de ergänzen.
Dies wird uns helfen, Ihnen zu helfen.
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf unserer Website unter www.wellington.diplo.de.”

Hier mehr: Aktuelles von der Botschaft Wellington

Österreicher und Schweizer schauen hier weiter: GESTRANDET? Hier die Infos!


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