Wer mit dem ÖAMTC Schutzbrief in Quarantäne gerät erhält die Übernachtungs- oder Testkosten …
Sollte sich in einzelnen Bezirken Österreichs die Lage zu Covid-19 verschlechtern, hat man regionale Quarantänemaßnahmen angekündigt. Effektiv gesagt, würde man den Bezirk einfach absperren und Ein- und Ausreise unterbinden. Bei Tirol haben wir das vor einigen Monaten bereits gesehen.
Mitglieder des ÖAMTC mit Schutzbrief – vergleichbar mit ADAC Plus – haben nun eine neue Leistung bekommen. Wird man im Inland in Quarantäne gesteckt, übernimmt der ÖAMTC den Covid-19 Test oder die 14-tägige Übernachtung in der Region.
Die Infos:
„In der Coronavirus-Krise hat der ÖAMTC rasch reagiert und die Leistungen des Schutzbriefes im Inland jetzt noch einmal erweitert. Wenn während einer Reise in Österreich der Urlaubsort aufgrund einer behördlichen Quarantäne nicht verlassen bzw. die Heimreise nicht wie geplant angetreten werden kann, übernimmt der Schutzbrief von 1. Juni bis 30. September 2020 die zusätzlichen Übernachtungskosten für den Inhaber und die mitreisenden geschützten Personen.
Was ist passiert?
Eine geschützte Person ist auf einer Reise in Österreich und kann wegen einer Quarantäneanordnung für das Gebiet der Reise, für den Urlaubsort bzw. für die Unterkunft (z.B. das Hotel, die Pension) oder bei einer individuell für eine geschützte Person angeordneten Quarantäne im Zuge einer positiven Testung/Erkrankung mit Covid-19 oder wegen des Kontakts mit einer infizierten Person die Heimreise nicht wie geplant antreten. Es entstehen zusätzliche Übernachtungskosten.
Was ist zu tun?
Bitte kontaktieren Sie unbedingt die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe.
Bezahlen Sie die Unterkunft – unter Vorbehalt der rechtlichen Klärung und Rückforderung – zunächst selbst. Senden Sie die Rechnung für die Nächtigungen samt Zahlungsbestätigung an den ÖAMTC. Für die Überweisung geben Sie bitte Ihre Bankdaten bekannt.
So hilft der ÖAMTC:
Es werden ab der geplanten Heimreise bei Bestehen einer Quarantäneanordnung bis zu 14 Übernachtungen übernommen, max. € 70,- pro geschützter Person und Nächtigung.
Es werden auch Kosten für einen Corona-Test übernommen, sofern damit (bei negativem Ergebnis und behördlich genehmigter Abreisemöglichkeit) eine schnellere Heimreise ermöglicht werden kann.
Bitte beachten Sie:
Es werden die entstandenen Kosten für zusätzlich benötigte Übernachtungen ab der geplanten Heimreise übernommen, sofern keine andere Stelle (z.B. der Reiseveranstalter bei Pauschalreisebuchungen oder die öffentliche Hand) verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen.Die Leistung gilt nicht bei selbst auferlegter Quarantäne sowie wenn eine vorzeitige Abreise angetreten werden kann.Diese Leistung gilt nicht am Wohnort der geschützten Personen.Achtung: Diese Leistung ist befristet und gilt von 01.06. bis 30.09.2020 (spätestes Inkrafttreten der Quarantäneanordnung am 30.9.2020).“
Die Info Page: Übernachtungskosten bei Quarantäne in Österreich
Das ist eine kreative Lösung für eine anspruchsvolle Zeit.
Schau doch in unserer Boardingarea DE Facebook Gruppe vorbei –> Vielfliegerlounge