Testpflicht bei Rückkehr aus Risikogebieten nach Deutschland kommt

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Der verpflichtende Covid-19 Test bei Rückkehr aus Risikoland kommt auch in Deutschland …

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Österreich hat es bereits vorgemacht. Man hat mit dieser Woche die Quarantäneregeln verschärft und bei Rückkehr aus Risikoländern einen verpflichtenden Covid-19 Test eingeführt: Österreich verschärft Quarantäneregeln bei Einreise

Die Bundesgesundheitsminister der Länder und der Bundesgesundheitsminister haben sich für eine ähnliche Testpflicht ausgesprochen. Die Rechtmässigkeit musste aber noch evaluiert werden. Nun steht man scheinbar vor einem Erlass. Der Deutsche Bundesgesundheitsminister twittert gestern:

Verpflichtende Covid-19 Tests bei Rückkehr aus Risikogebiet werden also auch in Deutschland eingeführt.


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Kommentare 8
  1. Und so kommt die “Volksgesundheits”-Diktatur…
    Man merkt ganz klar, dass die Entscheider dahinter auf den DDR-Kaderschulen waren.

    Der einzige Zeitraum, wo Massentests fuer Einreisende sinnvoll gewesen waeren war Ende Januar bis Ende Maerz.
    Aber da hat man ja lieber die Flieger aus den Hotspots Iran & China ohne irgendwelche Massnahmen (noch nicht mal Fiebermessung) empfangen.

    Jetzt wo das Virus eh schon im Land kursiert, man weiss dass es viel weniger gefaehrlich ist als urspruenglich gedacht und man es nicht ausrotten kann (siehe Australien, Hong Kong, Singapore, Korea) sind die Tests absoluter Humbug.

    1. Hallo Max,
      ja natürlich hast du mit deinen Anmerkungen rational betrachtet Recht, sowohl in medizinischer und insbesondere epidemiologischer Hinsicht wie auch (und insbesondere!) bezüglich der geäußerten Zeitschiene.
      Aber: Das hilft nix. Oder wie es der Kollege Montgomery (Weltärztepräsident) zum Thema Masken in der Ärztezeitung im April bereits auf den Punkt gebracht hat: ‘Aber was will man gegen den Überbietungswettbewerb föderaler Landespolitiker mit rationalen Argumenten tun?’.
      q.e.d.

  2. Das ist enorm rechtswidrig. Ein Jurist hätte anders entschieden !!! Aus Spaß würde ich den Test verweigern und einstweiligen Rechtsschutz am Verwaltungsgericht beantragen. Das ist ein klarer Eingriff in die Körperliche Unversehrtheit. Auch wenn das nicht zutrifft, können sie mir als Staatsbürger nicht die Einreise verbieten. Ein Quarantaene kann nicht kontrolliert werden. Wie will man das alles beweisen, etc. … Da wird jetzt alles mit einer Covid-19 argumentiert, jedoch wurde die beschlossen ohne Testzwang – ergo es gibt keine Rechtsgrundlage. Wir leben in einem Rechtsstaat!!! Auch wenn die Tests als Momentaufnahme sinnvoll erscheinen, kann man nicht irgendwelche Gesetze erfinden!
    Das werden Gerichte kassieren m.M. nach.
    Aber sind ’21 nicht Wahlen?! ;)?!

    1. In Österreich verweigert man die Einreise nicht. Macht man den Test jedoch innerhalb der Frist nicht, gibt es eine Verwaltungsstrafe. Ein Einreiseverbot für Staatsbürger wird sehr schwierig.

  3. Okay nette Idee, aber ich sehe da auch Probleme. Das ist doch sozusagen ein Zwangsgeld für Reisen aus Risikogebieten!?
    Das ist ein Verstoß gegen die Verfassung, auch in Österreich!

    1. Juristisch ist das scheinbar eine ganz spannende Sache. So kritiklos wird das in Ö auch nicht gesehen. Es wird schon sinnvoll sein, aber es muss halt juristisch irgendwie passen. Da hat man in Ö gerade ein paar Probleme.

  4. Leute, machts doch nicht so spannend. Wir reden von einer minimalistischen Pflicht im Interesse der Aufrechterhaltung des gesamten öffentlichen Lebens des Landes. Um juristisch zu werden, da kommt Verhältnismäßigkeit ins Spiel…

    Sehr viel mehr Stirnrunzeln verursacht mir die Tatsache, dass der Flughafen München in Gestalt der Firma Medicare ein eigenes medizinisches Tochterunternehmen betreibt, das in Sachen Tests derzeit eine Monopolstellung am Flughafen einnimmt. Klingt in Sachen notwendigen Wettbewerbs jetzt nicht so extrem vielversprechend.

    1. Erstens ist der Test nicht kostenlos, denn die Kosten trägt der Steuerzahler.

      2.
      Schönt der Test nur die Statistik und bringt Unruhe und Panik unter die Leute. Beides ist nicht Zielführend.

      3.
      Gibt es bis zum heuten 1.8.2020 keinen einzigen validen Test für SARS-CoV-2 (covid-19).
      Die Hersteller der RT-PCR und Schnelltests (Nukleinsäuren-Extraktionsverfahren) sichern sich daher im Falle einer Fehldiagnose ab: Im Beipackzettel steht: Nur für Studienzwecke, nicht für Medizinische Diagnosen geeignet.

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