NEU: Flightright setzt Erstattungen bei Gutschein-Angebot durch

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Flightright hat das Serviceangebot erweitert …

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Man sollte es ja nicht glauben, aber einige Airlines – nicht alle Fluggesellschaften sind schwarze Schafe – weigern sich noch immer Erstattungen bei den aufgrund von Covid-19 gestrichenen Flügen durchzuführen. Die EU Fluggastrechteverordnung gilt für alle Airlines mit Abflug ab Europa oder Sitz in der EU und ist sehr eindeutig. Bei einem gestrichenen Flug muss es zwischen Gutschein und Erstattung eine freiwillige Wahlmöglichkeit geben. Ein Passagier muss einen Gutschein nicht akzeptieren.

Teilweise geht es ohne Druck nun leider nicht. Man kann sich selbst einen Anwalt engagieren. Hier trägt man (zunächst) selbst die Kosten. Eine Rechtsschutzversicherung hilft, aber die kann man auch nicht ständig heranziehen.

Flightright kennen viele vom Vertretungsservice bei Verspätungen. Gegen ein Erfolgshonorar vertritt Flightright diese Forderungen. Ein Prozessrisiko entfällt dabei. Man macht so einen Fall auf und Flightright kümmert sich um weitere Schritte.

Habe ich schon mehrfach gemacht. Man gibt die Daten online ein und abhängig von der Zahlungsmoral der Airline erhält man eine Summe aufs Konto. Man kann auch schon vorher von der Airline eine Kompensationsleistung fordern und erst bei Problemen einen Flightright Fall öffnen.

Flighright erweitert nun die Serviceleistungen bzgl. der Covid-19 Stornierungen. Wenn eine Airline nur auf einer Gutscheinlösung besteht, kann man über Flighright eine Rückzahlung erwirken lassen. Natürlich fallen da Kosten an. Flightright gibt sie mit 14%-28% (+ Mwst.) an. Bei einem Testabschluss wird mir aber nur 14% angezeigt.

Die Bedingungen:

„Müssen Passagiere Gutscheine als Erstattung akzeptieren?
Oft bieten Fluggesellschaften die Erstattung des Tickets in Form eines Gutscheins an. Was viele Reisende nicht wissen: Sie können auf einer Auszahlung des ursprünglich gezahlten Betrags bestehen. Einen Gutschein muss man nicht annehmen, sondern hat ein Recht auf Wahlfreiheit. Das ist in Artikel 8 der EU-Verordnung festgehalten. Mit einem Gutschein binden Sie sich an die Airline und sind für zukünftige Reisen weniger flexibel. Gerade in Zeiten, in denen die Zukunft vieler Fluggesellschaften ungewiss ist, sollten Sie eine vollständige Kostenerstattung einem Gutschein vorziehen. Wenn die Airlinen Insolvenz anmeldet, bleiben sie im ungünstigsten Fall auf dem Gutschein sitzen und das Geld ist verloren. Mit Flightright gehen Sie sicher, dass Sie für Ihren Flugausfall mehr als nur einen Gutschein erhalten.
Wie hoch sind die Kosten?
Wenn die Airline innerhalb der gesetzlichen Frist von 7 Tagen zahlt, ist unser Service für Sie kostenlos. Manchmal sind die Airlines hartnäckig und wollen nicht zahlen, obwohl Sie dazu verpflichtet sind. Wir setzen uns solange juristisch für Ihre Erstattung ein, bis die Airline zahlt. Sind wir erfolgreich, berechnen wir eine Provision von 14-28 % (zzgl. MwSt.). Unser Service ist für Sie also komplett risikofrei.
Bekomme ich auch für einen Flugausfall wegen Corona mein Geld zurück?
Auch wenn der Flug wegen Corona ausfällt, haben Reisende Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten. Anders als bei Entschädigungsansprüchen gibt es bei der Ticketerstattung keine außergewöhnlichen Umstände, die Airlines von Zahlungen befreien könnten. Der Passagier hat im Voraus für eine Leistung bezahlt, die nicht erbracht wurde, weil der Flug annulliert wurde. Reisende können daher ihr Geld zurückverlangen. Allerdings versuchen viele Fluggesellschaften Reisende mit Gutscheinen abzuspeisen. Wenn die Airline sich querstellt, ist die Rückforderung des Ticketpreises im Alleingang mit viel Aufwand und Risiko verbunden. Flightright übernimmt die Einforderung Ihrer Ticketkosten von der Airline für Sie – wenn nötig auch vor Gericht.
Bekommen Passagiere auch die Kosten für Sitzplatzreservierungen und Gepäck erstattet?
Zusätzlich Kosten für Sitzplätze, Mahlzeiten an Bord oder Gepäck sind Bestandteil des Flugpreises. Fällt der Flug aus, müssen Airlines auch diese Kosten zurückzahlen.“

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Kommentare 3
  1. Und irgendwann gibt’s auch wieder die schönen Reiseberichte an etwas ungewöhnliche Orte dieser Welt …

    „ewig kann’s nicht Winter sein“, auch, wenn die aktuelle Situation mit diesem partiellem Liedtext nicht ansatzweise vergleichbar ist.

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