Reisende nach Sardinien benötigen einen Covid-19 Test …
Für Sardinien gibt es nun eine Verschärfung. Neben der online Registrierung benötigt man bei Einreise einen Covid-19 Test. Der kann vor Einreise (maximal 48 Stunden alt) mitgeführt werden. Wer keinen Covid-19 Test vorzeigen kann, darf den in Sardinien nachmachen. Bis zum negativen Testergebnis muss man in Selbstquarantäne.
Das Auswärtige Amt informiert:
„Reisende im Flug- und Schiffsverkehr nach Sardinien müssen sich 48 Stunden vor Einreise registrieren. Hierzu stellt die Regione Autònoma de Sardegna Informationen in italienischer Sprache sowie das Online-Formular auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Registrierung muss bei Einreise ausgedruckt mitgeführt und ggf. zusammen mit einem gültigen Personalausweis vorgelegt werden. Seit dem 14. September 2020 gilt in Sardinien eine neue Verordnung, die für Einreisende aus Italien und dem Ausland zusätzlich zur o.g. Registrierung die Vorlage eines negativen COVID-19-Testergebnisses (PCR- oder Antikörper-Test) vorsieht, das bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein darf. Haben Reisende den Test gemacht, aber das Testergebnis noch nicht erhalten, müssen sie online eine „autocertificazione“ (Eigenerklärung) ausfüllen und angeben, wann und bei welcher Einrichtung ein Test gemacht wurde. Wurde kein COVID-19-Test durchgeführt, kann ein solcher bei Einreise nachgeholt werden. Bis zum Eintreffen des Testergebnisses (bis zu 48 Stunden) müssen sich Reisende in häusliche Isolation begeben. Bei der Einreise nach Sardinien ist eine Temperaturmessung vorgesehen. Bei einer Körpertemperatur über 37,5°C kann die Einreise verweigert werden.“
Zum Auswärtigen Amt: Italien: Reise- und Sicherheitshinweise
Nachtrag: Italien hat diese Rechtsnorm gekippt. Der verpflichtende Covid-19 Test ist ausgesetzt:
„Die seit dem 14. September 2020 in Sardinien geltende Verordnung, die für Einreisende aus Italien und dem Ausland zusätzlich zur o.g. Registrierung die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests (PCR- oder Antikörper-Test) vorsieht, ist aufgrund eines Gerichtsurteils vom 17. September 2020 bis auf weiteres ausgesetzt.“
Quelle: Auswärtiges Amt
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