AUSWÄRTIGES AMT: Weltweite Reisewarnung außer Kraft

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Die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist gefallen …

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Im September hat man eine Veränderung bei der allgemeinen Reisewarnung (außer EU usw.) angekündigt. Sie fällt mit Oktober und wird durch länderspezifische Reisewarnungen (wie früher üblich) ersetzt.

Das Auswärtige Amt:

“Länderspezifische Reisewarnungen aufgrund der COVID-19-Pandemie
Seit dem 1. Oktober 2020 gelten wieder umfassend differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise bzw. Reisewarnungen für einzelne Länder. Sie lösen damit die pauschale Reisewarnung für außereuropäische Länder ab, die bis zum 30. September bestand.
Als Grundregel gilt dabei im Hinblick auf COVID-19:
Eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen gilt grundsätzlich weiterhin für alle Länder, die von der Bundesregierung als Risikogebiet eingestuft sind.
Für Länder, für die eine Einreise nur eingeschränkt möglich ist, eine Quarantäne nach Einreise vorgesehen ist oder die in einer Gesamtschau keinen uneingeschränkten Reiseverkehr zulassen, wird in der Regel von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten.
Für Länder, bei denen sowohl das Infektionsgeschehen gering ist als auch uneingeschränkte Reisemöglichkeiten bestehen und keine sonstigen Gründe dagegensprechen, wird die Reisewarnung aufgehoben und zu besonderer Vorsicht geraten.

Aussprache und Rücknahme der Reisewarnung
Die Warnung vor nicht notwendigen und touristischen Reisen aufgrund von COVID-19 hängt stark mit der Einstufung eines Landes als Risikogebiet zusammen. Überschreitet ein Land die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten 7 Tagen, kann eine Einstufung als Risikogebiet erfolgen und in der Folge auch eine Reisewarnung ausgesprochen werden. Umgekehrt hängt die Aufhebung der Reisewarnung von einer Besserung der Infektionslage ab. Dabei kommt es nicht auf Momentaufnahmen an, sondern auf einen stabilen Trend in den Zahlen.
Neben den Zahlen spielen bei der Einstufung auch weitere Kriterien eine Rolle. Hierzu gehören zum Beispiel die Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend), die Testkapazitäten, die Anzahl der durchgeführten Tests pro Einwohner, die Rate der positiv Getesteten sowie in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung etc.). Reisende sollten sich auch bei den Behörden ihres Bundeslandes über mögliche Quarantänevorschriften bei Rückkehr informieren. Eine Liste der zuständigen Landesbehörden finden Betroffene hier.”

Zur Info Page: Reisewarnungen anlässlich der COVID-19-Pandemie


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