EU Kommission spricht sich für klarere Regelung der Reisebeschränkungen aus

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Die Reisebeschränkungen innerhalb der EU sollen transparenter werden …

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Reisebeschränkungen obliegen jedem Mitgliedsland und sind im letzten halben Jahr extrem unterschiedlich gehandhabt worden. Die EU Kommission plädiert für einheitliche und klare Regeln für Reisebeschränkungen. Ein Ampelsystem soll hierbei helfen.

Das Statement:

“Im Anschluss an den am 4. September 2020 vorgelegten Vorschlag der Kommission haben sich die Ministerinnen und Minister der EU-Mitgliedstaaten auf mehr Klarheit und Vorhersehbarkeit hinsichtlich der Maßnahmen verständigt, die zur Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der Coronavirus-Pandemie getroffen werden. Die Kommission begrüßt, dass der Rat dem Vorschlag zugestimmt hat, und gibt dazu die folgende Erklärung ab:
„Durch die Pandemie wird unser Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU erheblich beeinträchtigt. Hinzu kommt, dass die Bürgerinnen und Bürger mit sehr vielen unterschiedlichen Vorschriften und Verfahren sowie mit unklaren Informationen über Gebiete mit hohem und geringem Risiko konfrontiert sind. Darüber hinaus mangelt es an Klarheit darüber, was bei Reisen zu tun ist. Vor einem Monat legte die Kommission einen Vorschlag dazu vor, wie diese Herausforderungen bewältigt und Millionen von EU-Bürgern, die täglich innerhalb der EU unterwegs sind, unterstützt werden können. Heute haben die Mitgliedstaaten eine Einigung darüber erzielt, wie dies in die Praxis umgesetzt werden kann.
Wir begrüßen diese Einigung, durch die derzeit unübersichtliche Lage entwirrt werden soll. Dass die Mitgliedstaaten sich auf einander zubewegt haben, sendet ein deutliches Signal an die Bürgerinnen und Bürger. Es ist ein klares Beispiel dafür, dass die EU dort handelt, wo sie unbedingt handeln sollte. Wir haben gelernt, dass wir die Krise nicht durch ein einseitige Grenzschließungen, sondern durch Zusammenarbeit meistern werden.
Eine Karte der gesamten EU mit einheitlichen Farbcodes, die auf der Grundlage gemeinsamer Kriterien vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten erstellt wird, ist das erste wichtige Ergebnis. Wir fordern die Mitgliedstaaten jetzt auf, dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt werden, damit die Karte wöchentlich mit genauen Informationen über die epidemiologische Lage in der EU und ihren Regionen aktualisiert werden kann.
Die Mitgliedstaaten können zwar nach wie vor darüber entscheiden, welche beschränkenden Maßnahmen wie Quarantäne oder Tests sie anwenden möchten. Wir appellieren aber an sie, dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger gemäß der heute erzielten Vereinbarung künftig klar und rechtzeitig darüber informiert werden, was sie tun müssen und welche Beschränkungen gelten. Die Mitgliedstaaten haben sich auch auf die gegenseitige Anerkennung von Tests verständigt, und wir weiter mit ihnen daran arbeiten, die Test- und Quarantäneanforderungen besser zu koordinieren.
Millionen von Bürgerinnen und Bürgern, die einen triftigen Reisegrund haben – etwa wichtige familiäre Gründe, die Sicherstellung ihres Lebensunterhalts oder die Gewährleistung der Versorgung mit den von uns benötigten Gütern – werden außerdem diese Einigung begrüßen, weil dadurch eine derzeit prekäre Situation verbessert wird. In den genannten Fällen sollte keine Quarantänemaßnahmen auferlegt werden.
Unsere Stärke als Union wird deutlich, wenn wir einmütig handeln, um unsere gemeinsamen Rechte und Freiheiten und die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Die heute erzielte Einigung ist ein gutes Beispiel dafür.“
Alle Informationen über Reisen innerhalb der EU werden auf der Plattform „Re-open EU“ verfügbar sein, auf der auch die regelmäßig vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten veröffentlichte einheitliche Karte verlinkt ist.
In Bezug auf etwaige Beschränkungen der Freizügigkeit sollten die Mitgliedstaaten so früh wie möglich vor dem Inkrafttreten neuer Maßnahmen klare, umfassende und zeitnahe Informationen bereitstellen, auch über etwaige begleitende Anforderungen (z. B. Negativtests auf COVID-19 Infektionen oder ausgefüllte Aussteigekarten) sowie über die Maßnahmen für Reisende, die aus Gebieten mit höherem Risiko kommen. Diese Informationen sollten in der Regel 24 Stunden vor Inkrafttreten der Maßnahmen veröffentlicht werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass für epidemiologische Notfälle eine gewisse Flexibilität erforderlich ist. Die entsprechenden Informationen werden auch auf der Webplattform „Re-open EU“ zur Verfügung gestellt werden.”

Zur Pressemitteilung: Erklärung der Europäischen Kommission zur Koordinierung von Maßnahmen zur Einschränkung der Freizügigkeit in der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie


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