Deutschland hat drei Länder als Hochrisikogebiete definiert …
Deutschland setzt bei Hochrisikoländern auf einen verpflichtenden Covid-19 Test vor Einreise: Deutschland verlangt Covid-19 Test vor Abreise aus Hochrisikoländern
Das Robert Koch Institut hat gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt drei Länder als Hochrisikogebiet ausgewiesen.
Die Infos:
„Neu seit der letzten Änderung:
Virusvarianten-Gebiete – Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten:
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland: das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland gilt nun als Virusvarianten-Gebiet.
Irland: gesamt Irland gilt nun als Virusvarianten-Gebiet.
Südafrika: gesamt Südafrika gilt nun als Virusvarianten-Gebiet.“
Zur Info Page: Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI
Daraus folgen neue Informationen des Auswärtigen Amtes:
Vereinigtes Königreich
„Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 müssen Einreisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht zudem den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen (mit Flugzeug beim Check-in/Boarding) Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. (Es werden sowohl PCR-/LAMP- und TMA-Tests als auch Antigentests anerkannt. Antigentests müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen.) Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.“
Irland
„Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und der Einstufung von Irland als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Irland nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden, Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen.“
Südafrika
„Es gibt reguläre internationale Flugverbindungen jedoch ist mit starken Einschränkungen zu rechnen.
Die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 löst die Verordnung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2020 mit einem Beförderungsverbot für Reisende aus Südafrika nach Deutschland ab. Durch die Einstufung von Südafrika als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Südafrika nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen.“
Für die übrigen Risikoländer gelten die bisher bekannten Regeln.
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