Die neuen Regeln für die Testpflicht für alle Abflüge nach Deutschland

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Infos zur neuen Testpflicht für alle Abflüge nach Deutschland …

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Ab Montag 24:00 Uhr (= Dienstag) gilt für alle Abflüge nach Deutschland eine Testpflicht. Da hat es jetzt doch einige Verwirrung darüber gegeben. Die Verordnung wurde veröffentlicht und die genauen Infos sind nun verfügbar.

Letztlich hat man die bereits geltende Regel für Abflüge von Hochrisiko- oder Virusvarianten Gebiete auf alle Abflüge nach Deutschland angewandt. Vor Abflug ist ein Test anzufertigen. Die Kontrolle obliegt der Airline. Bei einer Beförderung ohne Test wird die Airline bestraft. Akzeptiert werden PCR und Antigentests mit einem Befund in deutscher, englischer oder französischer Sprache bis 48 Stunden vor Einreise. Die Kosten hat man selbst zu tragen.

Die Verordnung

„Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:
„(2a) Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland unter Inanspruchnahme eines Beförderers im Luft- verkehr einreisen wollen, haben vor dem Abflug im Ausland dem Beförderer einen Nachweis nach Absatz 3 vorzulegen. Die Verpflichtungen nach den Absätzen 1 und 2 bleiben unberührt. Personen nach Satz 1 haben bei Einreise einen Nachweis nach Absatz 3 mitzuführen und auf Anforderung der zuständigen Behörde im Sinne des Infektionsschutzgesetzes oder der von dieser beauftragten Behörde oder Stelle sowie der mit der polizei- lichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung auf deren Anforderung zum Zwecke der stichprobenhaften Überprüfung vorzulegen.““

Zur Verordnung: Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung (PDF)

PCR, LAMP1, TMA2 und Antigentests werden akzeptiert

„Als Testnachweis gelten ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Der Nachweis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen. Für den Abgleich der Mindestkriterien durch die zuständigen Gesundheitsbehörden müssen Angaben zum Hersteller der Antigen(schnell)-Tests ersichtlich sein.
Verfahren der Nukleinsäureamplifikationstechnik (PCR, LAMP1, TMA2) zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2, die auf einem geeigneten Probenmaterial der oberen oder unteren Atemwege sowie Speichel oder Rachenspülwasser basieren, werden derzeit grundsätzlich aus allen Staaten der Europäischen Union sowie aus unten genannten Staaten akzeptiert.
1LAMP: loop-mediated isothermal amplification, 2TMA: transcription-mediated amplification
Antigen-Teste zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 werden grundsätzlich aus allen Ländern anerkannt, sofern sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien für die Güte von SARS-CoV-2-Ag-Schnellteste erfüllen. Hierzu zählen Teste, die eine ≥80% Sensitivität und ≥97% Spezifität, verglichen mit PCR-Tests, erreichen (WHO: Antigen-detection in the diagnosis of SARS-CoV-2 infection using rapid immunoassays. Interim guidance, 11 September 2020).“

Zum Robert Koch Institut: Information zur Anerkennung von diagnostischen Tests auf SARS-CoV-2 bei Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland

Hier noch die FAQ Page des Gesundheitsministeriums zur neuen Testpflicht (für Spezialthemen wie Kinder usw.): Fragen und Antworten zur neuen Testpflicht bei Flug-Einreisen


Schau doch mal in der größten deutschsprachigen Gruppe für Vielreisende vorbei: Vielflieger Lounge – Tipps & Tricks für Vielflieger

Kommentare 7
  1. Wenn ich aber tatsächlich aus einem hochrisikogebiet einreise brauche ich einen pcr Test, da reicht der Schnelltest nicht = „Die Verpflichtungen nach den Absätzen 1 und 2 bleiben unberührt. “ habe ich das richtig verstanden?

  2. 48 Stunden vor Einreise? Also bei einem 12 Stunden Flug muss man den Test dann maximal 36 Stunden vorher gemacht haben?
    Ist das wirklich so, oder ist hier 48 Stunden vor Abflug gemeint?

    1. Aus den FAQs des Gesundheitsministeriums: „Das Testergebnis muss vor Abreise vorliegen, um es dem Beförderer vorlegen zu können. Die dem Test zugrundeliegende Abstrichnahme darf grundsätzlich höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein.“

    2. Es sind 48 Stunden vor der planmäßigen Einreise nach DE. Da Schnelltests (aber keine Selbsttests) ausdrücklich erlaubt sind, ist das selbst bei einem 24 h Flug kein Problem.

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