Vor Abflug nach Deutschland wird eine Covid-19 Testpflicht eingeführt …
Bund und Länder haben gestern neue Covid-19 Regeln für Deutschland beschlossen. Beim Punkt „Reisen“ gibt es eine Neuerung. Eine allgemeine Testpflicht vor Abflug nach Deutschland wird im Pandemiegesetz verankert.
Die Infos:
„Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten – auch hinsichtlich der bevorstehenden Ostertage. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde. Dies gilt aufgrund der jetzt vielfach beschriebenen längeren Ansteckungsdauer durch Virusvarianten seit dem 8. März ausdrücklich nicht bei Rückreisen aus Virusvariantengebieten. Hier ist strikt eine Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten. Darüber hinaus ist bei der Rückreise aus Virusvariantengebieten mit eingeschränkten Beförderungsmöglichkeiten zu rechnen.
Das Auftreten von verschiedenen Covid-19-Varianten und deren weltweite Verbreitung haben gezeigt, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr auch weiterhin auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden muss. Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen damit zu rechnen ist, dass Urlauber aus zahlreichen Ländern zusammentreffen und sich Covid-19 Varianten leicht verbreiten können, erwarten Bund und Länder von allen Fluglinien konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien. Die Bundesregierung wird eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorlegen, wonach angesichts der weltweiten Pandemie eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland vorgesehen wird.“
Die Pressemitteilung: Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2021 (PDF)
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Bitter wenn das auch auf EU-Flügen gilt.
EU ist nunmal nicht D.
Es heißt im Text „Einreise nach D“, ist also selbsterklärend.
Aber in dem Rahmen von Einreisevoraussetzung zu sprechen ist missverständlich. Soweit ich weiß kann ein Land die Einreise eigener Staatsbürger nicht verweigern. Man muss also den Umweg gehen, Airlines zu verpflichten, nur Geteste zu befördern. Damit ist es keine Einreisevoraussetzung sondern eine Voraussetzung zum Boarding eines kommerziellen Fluges
Man könnte die Einreise ohne Test unter Strafe stellen. Juristisch ist das alles natürlich sehr interessant und kompliziert.
Das reisen so erschweren wie es gehr, lg mutti…