DEUTSCHLAND beendet Quarantänepflicht für geimpfte Reisende (Ausnahme: Virusvariantengebiete)

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Für geimpfte Reisende entfällt in Deutschland weitgehend die Quarantänepflicht …

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Geimpfte Reisende erhalten in Deutschland neue Freiheiten. Die deutsche Gesetzgebung hat diese Regelungen gerade verabschiedet. Bei Einreisen aus Risiko- und Hochrisikogebieten entfällt nach der Impfung (14 Tage nach Vollimmunisierung) die Quarantänepflicht.

Die Infos:

“Ausnahme: Geimpfte und Genesene außer bei Einreise aus Virusvariantengebieten
Für Einreisen aus Risikogebieten und Hochinzidenzgebieten ab dem 9. Mai 2021 gilt keine Quarantänepflicht mehr für geimpfte Personen und genesene Personen.
Als geimpft gilt, wer alle erforderlichen Impfdosen eines auf der Webeseite des Paul-Ehrlich-Instituts genannten Covid-19-Impfstoffs erhalten hat. Seit der letzten Impfdosis müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Zusätzlich dürfen Geimpfte keine einschlägigen Symptome aufweisen.
Als genesen gilt, wer einen positiven PCR-Test vorweisen kann, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt und keine einschlägigen Symptome aufweist.
Für Einreisende mit Aufenthalten in Virusvariantengebieten und für Personen, die in Kontakt mit einer in Deutschland noch nicht verbreitet auftretenden Virusvariante waren, gilt die Quarantänepflicht weiterhin.”

Zur Pressemitteilung: Informationen zu Einreise­beschränkungen und Quarantäne­bestimmungen in Deutschland

Die Länder setzen diese Regelung um.


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Kommentare 2
  1. Wann entfällt denn endlich für diesen Personenkreis die Verpflichtung, sich frühestens 48 Stunden vor Abflug nach Deutschland testen zu lassen? Wurde da (mal wieder) etwas übersehen? Erst recht, wenn man aus einem Nicht-Risikogebiet zurückfliegt?

    1. “Seit dem 30.03.2021 haben grundsätzlich alle Personen, die per Flugzeug in die Bundesrepublik einreisen, vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis vorzulegen. Diese Test- und Nachweispflicht gilt unabhängig davon, ob die Beförderung aus einem Risikogebiet stattfindet. Die dem Test zugrundeliegende Abstrichnahme darf grundsätzlich höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik vorgenommen worden sein. Die neue Test- und Nachweispflicht gilt vorerst bis einschließlich 12.05.2021.”
      https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-testpflicht-einreisevo.html
      Gibt es schon eine neue Regelung nach dem 12.05.?

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