Eine Einreise nach Israel ist für Touristen wieder möglich …
Ab November ist ein Individualtourismus nach Israel gestattet. Die Regeln sind relativ aufwendig. Man benötigt volle Impfung, Test vor Abreise, Test am Airport Ben Gurion und Einreiseanmeldung.
Die Infos:
„Seit 1. November 2021 ist die Einreise zu touristischen Zwecken unter folgenden Voraussetzungen wieder zugelassen:
nach Ablauf von mindestens 14 Tagen seit der zweiten Impfdosis mit von der WHO zugelassenen Impfstoffen der Hersteller Pfizer/Biontech, Moderna, Astrazeneca, Sinovac, Sinopharm oder des Serum Institute of India, bzw. nach Ablauf von 14 Tagen nach der Einmaldosis des Herstellers Johnson & Johnson. Seit der maßgeblichen letzten Impfung dürfen zum Zeitpunkt der Wiederausreise maximal 180 Tage vergangen sein.
nach Ablauf von mindestens 14 Tagen seit einer Auffrischungsimpfung mit einem dafür zugelassenen Impfstoff („booster-shot“).
mit Wirkung vom 15. November 2021 ist bei einer Impfung mit dem Impfstoff Sputnik V eine Einreise zulässig, wenn ein bei Einreise durchgeführter serologischer Test ein positives Ergebnis liefert und seit der zweiten Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Sofern der serologische Test negativ ausfällt, besteht eine Pflicht zur umgehenden Wiederausreise oder zu einer siebentägigen Isolation in Israel. Seit der maßgeblichen letzten Impfung dürfen zum Zeitpunkt der Wiederausreise maximal 180 Tage vergangen sein.
Genesene können ebenfalls einreisen, sofern sie zumindest eine Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff erhalten haben (maximal 180 Tage vor Wiederausreise) oder wenn zum Zeitpunkt der Einreise mindestens 11 Tage seit dem positiven PCR-Test vergangen sind (dementsprechend maximal 190 Tage vor Wiederausreise). Ein Beleg über die Infektion ist vorzulegen (z.B. positiver PCR-Test).
Die Einreise unter den vorgenannten Bedingungen ist nicht zugelassen bei einem Aufenthalt in einem Hochrisiko-Gebiet der Kategorie „rot“ (Deutschland fällt gegenwärtig nicht darunter).
Reisende müssen bei Antritt des Fluges ein negatives PCR-Test-Ergebnis in englischer Sprache und mit eingetragener Passnummer vorlegen. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt worden sein. Ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test erfolgt für alle Reisende unmittelbar bei Ankunft am Flughafen Ben Gurion. Bis zum Erhalt des Testergebnisses besteht eine Isolationspflicht.
Passagiere sind verpflichtet, den digitalen Nachweis über Impfung und/oder Genesung vor Abflug im Rahmen der Einreiseanmeldung („Entry Statement“) max. 48 Stunden vor Reisebeginn hochzuladen. Ein Nachweis über eine Krankenversicherung, die auch die Behandlung bei einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, ist verpflichtend.“
Zum Auswärtigen Amt: Israel: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung Palästinensische Gebiete – Gazastreifen)
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Wir waren gerade in Südafrika.
Auch ein wenig Aufwand, letztlich aber beherrschbar. Vor allem in Anbetracht des überragenden Gegenwertes. :-)
Ein absolut nicht überlaufenes Südafrika zur allerbesten Reisezeit.
Impfung war gar nicht gefragt, allerdings ein maximal 72h alter PCR-Test. Nebenbei, jetzt weiß ich endlich, was der Bezugspunkt für die 72 Stunden ist. Es ist der Zeitpunkt des Abflugs für das letzte Segment.
Ansonsten ein Formular für die Ein- und ein weiteres für die Ausreise.
Eine kleine Falle war die Rückkehr. Mit Turkish Airlines ging es über Istanbul. Während für die direkte Einreise aus Südafrika überhaupt keine speziellen Regeln gelten, zählt die Türkei als Hochrisikogebiet. Das gilt jetzt zwar nicht für den Flughafen, aber so genau war das bei der Einreise gar nicht gefragt. Es zählte, dass das Flugzeug aus der Türkei kam.
Aber o.K., wir hatten den Impfnachweis und das elektronische Einreiseformular ließ sich auch ganz unelektronisch händisch vor Ort ausfüllen.