Die Einreise in die Schweiz wird problemloser …
Der Bundesrat hat gestern neue Maßnahmen erlassen. Die Schweiz lockert damit die Einreise.
Der Bundesrat:
„Anpassungen des Testregimes bei der Einreise in die Schweiz
Ab Samstag, 22. Januar, müssen geimpfte und genesene Personen vor der Einreise in die Schweiz keinen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests mehr vorweisen. Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen wird der Test vor der Einreise in die Schweiz beibehalten. Dagegen wird aufgrund der beschränkten Testkapazitäten im Inland künftig auf die Pflicht eines zweiten Tests vier bis sieben Tage nach
der Einreise verzichtet. Damit gilt für die Einreise in die Schweiz die 3G-Regel. Das Passenger Locator Form (PLF) muss neu nur noch von Personen ausgefüllt werden, die mit dem Flugzeug oder Fernverkehrsbussen in die Schweiz reisen.“
Zur Pressemitteilung: Coronavirus: Quarantäne und Homeoffice-Pflicht gelten bis Ende Februar; übrige Massnahmen provisorisch bis Ende März
Swiss informiert:
„Gültig bis einschließlich 21. Januar 2022:
Für eine Einreise in die Schweiz ist zurzeit für alle Reisende ab 16 Jahren generell ein negativer Covid PCR Test, welcher innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchzuführen ist, erforderlich. Alternativ wird auch ein negativer Covid Antigen-Test zur Einreise anerkannt, dieser muss innerhalb 24 Stunden vor Abflug durchgeführt worden sein.
Weiterhin gilt auch, dass alle Reisenden das Einreiseformular mit ihren Kontaktdaten (Swiss PLF) ausgefüllt haben müssen.
Zusätzlich müssen sich eingereiste Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, zwischen dem vierten und siebten Tag nach der Einreise nochmals testen lassen. Alle Testresultate müssen dem Kanton gemeldet werden.
Fluggäste, die mit der SWISS in die Schweiz reisen und einen internationalen Weiterflug am selben Tag haben, sind vor der Testpflicht ausgenommen. Das Einreiseformular muss in diesem Fall aber trotzdem ausgefüllt werden.
Gültig ab 22. Januar 2022:
Für eine Einreise in die Schweiz ist für alle Reisende ab 16 Jahren eines der folgenden Zertifikate notwendig:
– ein Impfzertifikat gegen Covid
– ein Genesungszertifikat von einer Covid-Erkrankung
– ein negativer Covid PCR Test, welcher innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde
– ein negativer Covid Antigen-Test welcher innerhalb 24 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde
Weiterhin ist es erforderlich, dass alle Reisenden das Einreiseformular mit ihren Kontaktdaten (Swiss PLF) ausfüllen.
Fluggäste, die mit der SWISS in die Schweiz reisen und einen internationalen Weiterflug am selben Tag haben, sind vor der Testpflicht ausgenommen. Das Einreiseformular muss in diesem Fall aber trotzdem ausgefüllt werden.“
Zur Swiss Infopage: Generelle Testpflicht bei Einreise in die Schweiz
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Jaja, die Schweiz mal wieder. Höchststände bei den Neuansteckungen – zur Zeit etwa 40’000 Fälle pro Tag – und gleichzeitig lockern! Das passt ja wie die Faust auf’s Auge!
Wenn das Ansteckungsgeschehen sowieso in dem Umfang im Inland stattfindet, macht es auch keinen Unterschied ob noch ein paar Grenzueberquerer hinzukommen.
Jaja die Deutschen, mit dem Testen un Impfen hoffnungslos hinter den anderen Ländern. Mit dem Finger immer schön auf die anderen zeigen. Man testet mal wieder weniger und hat deswegen die besseren Zahlen, jetzt kommt das Wunderland aber schon an die Grenze mit den PCR Tests., lächerlich.