Die Reisefreiheit innerhalb der EU soll erneut hergestellt werden …
Reisebeschränkungen aufgrund einer Pandemie sind innerhalb der EU Ländersache. Da kann die EU nur Empfehlungen abgeben. Das hat man erneut getan. Ab Februar soll man mit einem digitalen EU Covid-Zertifikat wieder die volle Reisefreiheit erlangen.
Wer Reisen nach der Covid-19 Situation in EU Ländern plant, der kennt schon länger die Covid-19 Karte der ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control): Maps in support of the Council Recommendation on a coordinated approach to travel measures in the EU
Die soll von den Mitgliedsstaaten für Reisebeschränkungen herangezogen werden. Vor Reisen in Gebiete mit dunkelroter Einschätzung soll gewarnt werden. Ungeimpfte Reisende sollen bei Einreise aus den dunkelroten Gebieten zu Test und Quarantäne verpflichtet werden. Derzeit ist weitgehend die ganze EU in der Einschätzung der ECDC dunkelrot.
Die Infos:
„Der Rat hat heute eine Empfehlung für eine koordinierte Vorgehensweise zur Erleichterung der sicheren Ausübung der Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie verabschiedet. Mit dieser Empfehlung wird dem erheblichen Anstieg der Impfquote und der raschen Einführung des digitalen COVID-Zertifikats Rechnung getragen; sie ersetzt die bisherige Empfehlung. Sie tritt am 1. Februar 2022 in Kraft, am selben Tag wie der delegierte Rechtsakt zur Änderung der Verordnung über das digitale COVID-19-Zertifikat; mit der Empfehlung wird ein Anerkennungszeitraum von 270 Tagen für Impfzertifikate festgelegt.
Nach der neuen Empfehlung sollten die COVID-19-Maßnahmen unter Berücksichtigung des Status der Person anstelle der Situation auf regionaler Ebene angewendet werden, mit Ausnahme von Gebieten, in denen das Virus in sehr hohem Maße zirkuliert. Das heißt, dass der per gültigem digitalem COVID-Zertifikat der EU nachgewiesene COVID‑19-Impf-, ‑Test- oder ‑Genesungsstatus eines Reisenden den Ausschlag geben sollte. Ein personenbasierter Ansatz wird die geltende Regelung erheblich vereinfachen und den Reisenden mehr Klarheit und Vorhersehbarkeit bieten.
Personenbasierter Ansatz
Reisende, die im Besitz eines gültigen digitalen COVID-Zertifikats der EU sind, sollten keinen zusätzlichen Beschränkungen der Freizügigkeit unterliegen.
Ein gültiges digitales COVID-Zertifikat der EU umfasst:
ein Impfzertifikat für einen auf EU-Ebene zugelassenen Impfstoff, sofern seit der letzten Dosis der ersten Impfserie mindestens 14 Tage und höchstens 270 Tage vergangen sind oder die Person eine Auffrischungsdosis erhalten hat; die Mitgliedstaaten könnten auch Impfzertifikate für Impfstoffe akzeptieren, die von den nationalen Behörden oder der WHO zugelassen wurden;
ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht mehr als 72 Stunden vor der Reise erzielt wurde, oder ein negativer Antigen-Schnelltest, der höchstens 24 Stunden vor der Reise durchgeführt wurde;
ein Genesungszertifikat, dem zufolge seit dem Zeitpunkt des ersten positiven Test-Ergebnisses nicht mehr als 180 Tage vergangen sind.
Personen, die nicht im Besitz eines digitalen COVID-Zertifikats der EU sind, könnten verpflichtet werden, sich vor oder bis spätestens 24 Stunden nach ihrer Ankunft einem Test zu unterziehen. Reisende, die eine wichtige Funktion ausüben oder deren Reise zwingend notwendig ist, Grenzgänger und Kinder unter 12 Jahren sollten von dieser Anforderung ausgenommen werden.
Karte der EU-Regionen
Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sollte weiterhin eine Karte der Regionen der Mitgliedstaaten veröffentlichen, die das Infektionsrisiko nach einem Ampelsystem angibt (grün, orange, rot, dunkelrot). Die Karte sollte sich auf die 14-Tage-Fallmelderate, die Impfquote und die Testquote stützen.
Die Mitgliedstaaten sollten auf der Grundlage dieser Karte Maßnahmen in Bezug auf Reisen in dunkelrote Gebiete oder aus dunkelroten Gebieten, in denen das Virus in sehr hohem Maße zirkuliert, anwenden. Sie sollten insbesondere von nicht unbedingt notwendigen Reisen abraten und Personen, die aus diesen Gebieten anreisen und kein Impf- oder Genesungszertifikat besitzen, zu einem Test vor der Reise und einer Quarantäne nach der Ankunft verpflichten.
Bestimmte Ausnahmen von diesen Maßnahmen sollten für Reisende, die eine wichtige Funktion ausüben oder deren Reise zwingend notwendig ist, für Grenzgänger und für Kinder unter 12 Jahren gelten.
Notbremse
Im Rahmen der neuen Empfehlung wird die Notbremse als Reaktion auf das Auftreten neuer besorgniserregender Varianten sowie neuer Varianten unter Beobachtung gestärkt. Wenn ein Mitgliedstaat aufgrund des Auftretens einer neuen Variante Beschränkungen auferlegt, sollte der Rat in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und mit Unterstützung des ECDC die Lage prüfen. Die Kommission kann auf der Grundlage der regelmäßigen Bewertung neuer Erkenntnisse über Varianten auch eine Erörterung im Rat vorschlagen.“
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Hi,
gibt es dazu schon irgendwelche offiziellen Infos von deutscher Seite? Das würde die nicht vermeidbare Quarantäne für unter 5 Jährige ja dann hoffentlich beenden – wenn nicht Deutschland als einziges Land wieder ausschert.
Gruß