Deutschland ordnet China als Virusvariantengebiet ein …
Für Deutschland gibt es wieder ein Virusvariantengebiet. Das RKI ordnet China als Virusvariantengebiet in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht ein.
Damit besteht eine Testpflicht bei Einreise. Sollte wirklich eine besorgniserregende Variante auftreten, gilt ein Beförderungsverbot und auch eine Quarantänepflicht.
Das RKI informiert:
„Neu seit der letzten Änderung:
Die Volksrepublik China (ausgenommen die Sonderverwaltungsregion Hongkong) gilt ab dem 9. Januar 2023, um 0:00 Uhr als „Virusvariantengebiet in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht“ (Informationen zu entsprechenden Nachweispflichten vor Einreise bzw. stichprobenartigen Testpflichten nach Einreise s. unten)
Aufgrund der dynamischen Infektionslage ist eine kurzfristige Änderung der Einstufung jederzeit möglich.
Hinweis:
Seit 7. Januar 2023 um 0:00 Uhr wird mit Inkrafttreten der „Achten Änderungsverordnung der Coronavirus-Einreiseverordnung“ die bisherige Kategorie der Virusvariantengebiete (Virusvariantengebiet in dem eine besonders besorgniserregende Virusvariante bereits auftritt) um eine weitere, neue Kategorie ergänzt:
Virusvariantengebiet, in dem eine besonders besorgniserregende „Virusvariante aufzutreten droht“. Verbunden mit einer solchen Gebietseinstufung ist eine Nachweispflicht bei Einreise (mittels Nukleinsäurenachweis (PCR) oder PoC-Antigen-Test).
Zum Zwecke des Auffindens möglicher neu auftretender oder wiederauftretender, besonders gefährlicher Varianten werden durch den neu eingeführten § 5a CoronaEinreiseV auf Anforderung der zuständigen Behörden ergänzend stichprobenartige Testungen nach Einreise aus Virusvariantengebieten möglich.
Eine Anmeldepflicht vor Einreise besteht nicht.
Eine Quarantänepflicht („Absonderungspflicht“) nach Einreise oder ein „Beförderungsverbot“ besteht weiterhin nur für solche Gebiete, die eingestuft sind als Virusvariantengebiete, in denen eine besonders besorgniserregende Virusvariante bereits auftritt. Abgrenzungskriterium ist somit, ob eine besonders besorgniserregende Variante bereits auftritt oder (nur) aufzutreten droht.“
Zum RKI: Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI
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Hat nicht der Corona und Test Papst Dr. Drosten die P(Pl)andemie vor ein paar Tagen für beendet erklärt!!!!
Wer soll sich da noch auskennen.
Solange es noch genug Almans gibt, die sich immernoch überall brav Ffp2 Masken aufziehen, wird sich das nie wieder normalisieren. Lauterbach wird immer eine neue „gefährliche“ Variante aus dem Zylinder zaubern.