Bei Payback gemeinsam Punkte sammeln und vereinen …
Haushalts- bzw. Familienaccounts sind bei Meilenprogrammen keine Besonderheit. Payback wird so eine Art Feature mit dem Namen „gemeinsames Punktekonto“ ab 2025 einführen.
In den Bedingungen findet sich die Passage schon. Wie das technisch aussehen wird und wie viele Personen gemeinsam sammeln werden können, das steht scheinbar noch nicht fest. Klar ist aber schon, dass man nicht so einfach – also eigentlich gar nicht – „gemeinsame Punktekontos“ wird wechseln können.
Die Bedingungen:
„Gemeinsames Punktekonto (gültig ab 01.01.2025)
10.1 Der PAYBACK Verein kann Ihnen ermöglichen, zusammen mit einem oder mit mehreren anderen PAYBACK Kunden ein gemeinsames Punktekonto zu führen. Alle Funktionen des gemeinsamen Punktekontos entnehmen Sie bitte der Beschreibung unter PAYBACK.de/upgrade. Jeder Mit-Nutzer eines gemeinsamen Punktekontos wird im Folgenden als „Mitglied“ des Kontos bezeichnet. Die in den Abschnitten 1 bis 9 und 11 bis 13 enthaltenen Bedingungen gelten für ein gemeinsames Punktekonto entsprechend, allerdings mit den folgenden Besonderheiten.
10.2 Ein gemeinsames Punktekonto wird dadurch begründet, dass ein PAYBACK Kunde über einen vom PAYBACK Verein hierfür bereitgestellten Weg einen Anderen zur Nutzung eines gemeinsamen Punktekontos einlädt und der Andere diese Einladung über einen vom PAYBACK Verein hierfür bereitgestellten Weg annimmt und dadurch Mitglied wird.
10.3 Mit dem Beitritt zu einem gemeinsamen Punktekonto geht das bisherige PAYBACK Konto des jeweiligen Mitglieds im gemeinsamen Punktekonto auf. Dem gemeinsamen Punktekonto werden der im Zeitpunkt des Beitritts bestehende Punktestand des jeweiligen Mitglieds und alle anschließend von den Mitgliedern gesammelten Punkte gutgeschrieben. Alle dem gemeinsamen Punktekonto gutgeschriebenen Punkte stehen allen Mitgliedern als Gesamtgläubiger zu (wobei die Einlösung von PAYBACK Punkten jeweils an das Mitglied erfolgt, das die Einlösung veranlasst).
10.4 Solange das gemeinsame Punktekonto besteht, ist jedes Mitglied von den anderen Mitgliedern bevollmächtigt, allein (d.h. ohne Zustimmung der anderen Mitglieder) über die vom PAYBACK Verein hierfür bereitgestellten Wege weitere Mitglieder zu dem gemeinsamen Punktekonto einzuladen, das gemeinsame Punktekonto zu Gewinnspielen und anderen Aktionen anzumelden und dabei die jeweiligen Teilnahmebedingungen verbindlich für alle Mitglieder zu akzeptieren und die Punktestandsmitteilungen für das gemeinsamen Punktekonto entgegenzunehmen.
PAYBACK behält sich vor, für eine Handlung die Zustimmung aller Mitglieder einzuholen. Weitere Vollmachten der Mitglieder untereinander werden durch das gemeinsame Punktekonto nicht begründet.
10.5 Eine Aufteilung der PAYBACK Punkte oder Trennung des gemeinsamen Punktekontos ist ausgeschlossen. Ein Mitglied kann aus dem gemeinsamen Punktekonto nur dadurch ausscheiden, dass die Teilnahme des Mitglieds am PAYBACK Programm endet (Ziffer 7). Die im Zeitpunkt des Ausscheidens im gemeinsamen Punktekonto vorhandenen Punkte stehen ab dann nur noch verbleibenden Mitgliedern zu. Bleibt durch das Ausscheiden eines Mitglieds nur noch ein Mitglied des gemeinsamen Punktekontos übrig, so wird das gemeinsame Punktekonto als normales Einzel-Konto des verbliebenen Mitglieds fortgeführt.
10.6 Hiervon abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zwischen den Mitgliedern gelten nur zwischen den Mitgliedern untereinander und haben gegenüber dem PAYBACK Verein keine Wirkung.“
Quelle: Teilnahmebedingungen für das PAYBACK Programm
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