Eine schlechtere Business bringt Entschädigung durch Fluggastrechte …

Die EU Fluggastrechte beschützen uns bei Downgrades. Erhält man ein Downgrade dann gibt es bei der Langstrecke 75% des Flugpreises zurück. Das gilt auch bei Meilentickets.
In einem neuen Fall unseres beliebten Rechtsanwalts für Fluggastrechte Dr. Böse hat es einen sehr spektakulären Ausgang gegeben. Passagier bucht die neue stark beworbene Condor fully-flat A330 Business. Erhalten hat man einen Flug mit der Charterairline Privilege Style. Keine fully-flat Business und die Sitze dürften nicht funktioniert haben. Daraufhin wurde der Klagsweg beschritten und 75% Entschädigung der Fluggastrechte gefordert.
„In der Tendenz schloss sich das Gericht unserer Auffassung an, dass auch im Falle einer Business-Class-Beförderung, bei der aber wesentliche Eigenschaften der beworbenen Leistung nicht erbracht werden, ein Anspruch auf die Herabstufungsentschädigung aus Art. 10 Abs. 2 der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004/EG bestehen dürfte, der sich auf der Langstrecke auf immerhin 75% der Flugscheinkosten (abzgl. geringer Steuern und Gebühren) beläuft.“
Die ganze Story bei Dr. Böse: CONDOR: GELD ZURÜCK FÜR GÄSTE DER BUSINESS CLASS BEI PRIVILEGE-STYLE FLÜGEN
Dieses Roulette der Airlines mit ihren Flugzeugen ist in letzter Zeit ein gröberes Unding geworden. Beworben wird die beste Hardware, in den Flugplänen findet sich eine überaus optimistische Planung und immer nur die neue Hardware. Just kurz vor dem Flug wechselt aber das Flugzeug, sie holen irgendeine alte Kiste aus dem Keller und mit der fliegt man dann. Natürlich kann man hier mit Wartungsfenstern und organisatorischen Gründen argumentieren. Für den Fluggast ändert sich aber an der schlechteren Hardware auch trotz dieser Entschuldigungen nichts.
Das Anerkenntnisurteil durch Condor ist sicher zu begrüßen. So einfach wie bei Condor wird es in vielen Fällen mit einer Klage leider nicht klappen. Der Gerichtsstand ist bei Klagen in Zusammenhang der Fluggastrechte häufig ein Problem. Auch wenn man die Fluggastrechte auf seiner Seite hat, muss man den Airlines mitunter auch mal rechtlich habhaft werden.
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Ich warte seit zwei Jahren auf tap entschädigung…trotz anwalt,nix
Die Entschuldigung bezieht sich im Wesentlichen auf den nicht funktionsfähigen Sitz. Nicht auf Enttäuschung..
Auf den zweiten Sitz wurden 50% Entschädigung geltend gemacht.