FIX: Payback storniert Abo Gutschrift

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Payback bestätigt in einer Pressemitteilung die Stornierung der Fernsehabos …

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Burda hat übers Wochenende zwei sehr interessante Payback Abos angeboten.

Einmal (gibt es noch immer) das Focus Abo: Ein sehr spannendes ABO: 6000 Lufthansa Miles and More Meilen: 61 Euro

Einmal ein Fernsehabo (gibt es nicht mehr): HOT HOT HOT Abo: 8700 Miles and More Meilen: 62 Euro

Wer beim Fernsehabo mitgemacht hat, wird wahrscheinlich einen gesperrten Payback Account vorfinden. Das ist gestern passiert: Payback sperrt Accounts

Heute ist durchgesickert, dass das Fernsehabo storniert wird: Payback storniert Abo Punktegutschrift

Das wurde jetzt offiziell auch von Payback bestätigt.

Die Pressemitteilung:

„Auch wir möchten hier gerne Kunden im Namen der Neuen Verlagsgesellschaft (BurdaDirect) über das Angebot eines „TV HÖREN UND SEHEN“ Abos informieren.
Ein technischer Fehler bei Neue Verlagsgesellschaft hat leider zu einer falschen Kombinationsmöglichkeit aus Prämie und PAYBACK Punkten geführt.
Gemäß der Bedingungen von Neue Verlagsgesellschaft mbH kommt ein Vertrag über den Abschluss von Abonnements erst mit der Lieferung des ersten Heftes (bzw. im Falle von E-Paper-Abonnements oder Gutscheincodes mit der Möglichkeit des Herunterladens) zu Stande.
Neue Verlagsgesellschaft mbH hat daher bei den von dem technischen Fehler betroffenen Bestellungen des „TV HÖREN UND SEHEN“ Abos von seinem Recht Gebrauch gemacht, diese abzulehnen, d.h. es ist kein Abonnementvertrag zustande gekommen. Die Neue Verlagsgesellschaft mbH hat PAYBACK in der Folge gebeten, die für die Bestellungen gutgeschriebenen PAYBACK Punkte zu stornieren. Zu diesem Zweck hat PAYBACK die Konten vorläufig gesperrt, diese werden wir selbstverständlich wieder freigeben, nachdem die Stornierungen durchgeführt wurden.

Zur Pressemitteilung: Information zum „TV HÖREN UND SEHEN“ Abo der Neue Verlagsgesellschaft mbH


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Kommentare 20
  1. Ich bin kein Jurist, aber ich habe ein Anschreiben mit Kundennummer und Widerrufsbelehrung erhalten am 04.11. per Mail. Da steht kein Wort davon, dass der Vertrag noch angenommen werden müsste.

    Es kann ja schlecht sein, dass ich erst zig verschiedene Schreiben vergleichen muss, was wo drinsteht. Für mich ist das letzte maßgeblich, da meine Widerrufsfrist darin erklärt wird. Damit sollte der Vertrag angenommen worden sein.

    Da werde ich gegen angehen. Ob es was bringt ist etwas anderes. Außerdem ist Payback für die Kommunikation einer Verlagsgruppe überhaupt legitimiert?

    1. Willst dir das wirklich wegen der paar Meilen geben? Wäre mir zu viel Arbeit.

    2. @YHBU
      Gebe ich dir Recht, doch wie war das mit deinem Air India downgrade?? Alles wegen einem 6 stündigen Flug??
      Das wäre mir zu viel Arbeit gewesen…

      Hier geht’s um ein deutsches Programm mit deutschem Verbraucherrecht, da sehen die Chancen doch einiges besser aus. Ist halt alles greifbarer, als lifemiles und Air India.
      .
      Zudem übernehmen das sicher einige Rechtsschutzversicherungen?

    3. Hier ein Auszug der AGB, welche man im Bestellprozess bestätigt. Da scheint mir nichts überraschend. Die Formulierung, dass der Vertrag nicht nach Bestellbestätigung zustande kommt. Ist bei vielen Online-Shops üblich, insbesondere um einfach bei Preisfehlern und sonstigen Fehlern eine Stornierung vornehmen zu können:

      2. Begründung des Vertragsverhältnisses

      2.1 Bestellprozess

      Die Darstellung der Produkte im Internet stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot zum Produktkauf abzugeben. Die Produkte können aus dem Sortiment der NVG mithilfe der Produktbeschreibungen im Onlineshop ausgewählt werden. Die wesentlichen Merkmale der Waren sowie deren Preise können den jeweiligen Produktinformationen entnommen werden. Über den Button „Kaufen“ im letzten Schritt des Bestellprozesses wird ein verbindlicher Antrag (Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags) zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren abgegeben. Vor Abschicken der Bestellung besteht die Möglichkeit, die Eingaben jederzeit zu prüfen, Irrtümer zu erkennen und die Eingaben zu berichtigen oder zu korrigieren. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn bereits zuvor durch Setzen eines Häkchens im Kontrollkästchen diese Vertragsbedingungen akzeptiert worden sind. Damit sind diese AGB in den Antrag aufgenommen.

      2.2 Bestellbestätigung

      Die NVG verschickt daraufhin eine Bestellbestätigung postalisch oder per E-Mail, in welcher die Bestellung nochmals aufgeführt wird und die über die Funktion „Drucken“ ausgedruckt werden kann. Die Bestellbestätigung dokumentiert, dass die Bestellung bei der NVG eingegangen ist und stellt noch keine Annahme des Antrags dar. Mit dieser Bestellbestätigung erhalten Sie außerdem notwendige Kundeninformationen, die Sie für Ihre Unterlagen ausdrucken sollten. Der Vertrag kommt mit der Lieferung des ersten Heftes bzw. im Falle von E-Paper-Abonnements oder Gutscheincodes mit der Möglichkeit des Herunterladens der bestellten Produkte zu Stande.

  2. Ja, weil ich die Art und Weise unverschämt finde.
    Aber ich werde da keinen Anwalt einschalten wegen 55.000 Meilen, sondern nur mal die Geschäftsführung anschreiben.

    Bin nur am überlegen ob ich gleich den ganzen Rest der Amex Unternehmensgruppe kündige oder nur Payback.

    Ich habe nichts gegen – berechtigte – Einwände oder Stornierungen wie bei EF oder dergleichen, aber hier soll ja scheinbar ein vollkommen legitimes in Anspruch genommene Angebot zurückgenommen werden und dazu hat man ja auch den gesamten Account gesperrt. Das ist doch lächerlich.

    1. Man darf sich bei den Promos nie ärgern. Die Lebenszeit schenkt dir keiner mehr. Ich seh‘ das als Spiel und damit nimmt man es entspannter.

    2. Das Argument ist mir gleich gekommen, wie ich den Kommentar geschrieben habe ;) Naja, das mit dem Irrtum – auf das läuft es hinaus – ist so eine Sache. Da gibt es einfach schon so viele Urteile gegen den Verbraucher.

      Das mit der Air India war aber schon ein wenig anders gelagert. Das wäre, wie wenn man das Geld für das Abo nehmen würde, man dir aber nur einen Teil der Punkte gutschreibt, du könntest aber aus dem Vertrag nicht raus.

    3. @Jan

      Da bin ich vollkommen bei Dir und gebe Dir uneingeschränkt Recht. Ich habe mir das auch durchgelesen und – wie ich finde – auch verstanden.
      Der tatsächliche Sachverhalt ist jedoch, dass zusätzlich mehrere Stunden nach der – noch unverbindlichen Bestellbestätigung- nochmals eine Bestätigung kam, angereichert mit Kundennummer und Widerrufsbelehrung, in dem man schon als Kunde begrüßt wird und in dem die Vorzeile explizit vorgestellt worden sind.

      Da liegt für mich ein riesiger Unterschied begründet.

  3. Jetzt wurden die Punkte abgezogen. Technisch Fehler Burda als Erklärung im PB Konto.

    Nach wie vor hat sich die Fa. Burdadirect oder NVG nicht bei mir gemeldet.

    Geht ja gar nicht.

  4. Letztlich ist das sowieso alles lächerlich.
    Mein „Schaden“ liegt bei 152€ Deckungskauf bei 54.000 Meilen/ Punkten.
    Mich stört eher die Art und Weise wie Payback agiert und das offensichtliche Aussitzen wollen und sich tot stellen der Firmen BurdaDirect und Neue Verlagsgesellschaft.

    Wenn man ein gutes Angebot macht, muss man auch damit rechnen das dieses angenommen wird.

    Ich denke, das Angebot war genauso beabsichtigt wie beworben und jetzt will man es als Fehler darstellen, da es auch Maximierer gibt, die storniert hätten. Die gab es auch bei der Amex Platinium mit 75.000 MR‘s. Ist leider so – aber das muss jeder selbst entscheiden.

    Auch ich hätte am Donnerstag die PB zur Gänze zu M&M transferieren können – hab ich aber absichtlich nicht getan.

    1. Da bin ich bei dir. Das war eine gute Promo, aber nicht als Fehler zu erkennen. Ich bin kein Jurist, aber bei der „Irrtum“ Argumentation gibt es ja auch immer die Seite des Kunden. Es hätte als Irrtum erkenntlich sein müssen. Ein Unternehmen kann nicht so einfach jeden Kauf mit Irrtum stornieren. Das ist aber eine überaus schwierige juristische Diskussion. Ein Unternehmen könnte sich z. B. über die Anzahl der zu verkaufenden Teile irren. Das wäre glaube ich wieder ok.

    2. Du bist hier nicht in der Irrtumsanfechtung, bei der kommt es übrigens nur auf die Sicht des Erklärenden an. Man muss dann aber den Vertrauensschaden ersetzen, der ist hier aber 0.
      Die haben einen anderen Vertragsschluss festgelegt, das ist dann kritisch mit der Bestätigung. Wenn die AGB da nicht halten ist es ein Ansatzpunkt, ich sehe das hier aber nicht per se als unwirksam an. Dann müsste man sich die genaue Bestätigung ansehen.

  5. Wir werden es nicht ändern können.
    Die ersten 1050 PB Punkte habe ich heute aus Kulanz erhalten- standen mir aber auch zu – und das wird nicht das Ende sein.

    Damit werde ich dann auch leben können – hab mich schließlich genug über das Verhalten der 1. Hotline-MAerin und über PB geärgert.

    Eigentlich müsste ich kündigen, aber es gibt ja keine Alternativen.

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