Das erste Urteil für ein eingeschränktes Lufthansa Catering ist da …
Lufthansa hat in der letzten Zeit gröbere Probleme mit dem Catering gehabt. Um den Verkauf von LSG ist es nicht ganz reibungslos geblieben. Das soll uns hier aber nicht interessieren.
Der Reisende hatte es mit Lufthansa nicht einfach. Immer wieder ist das Catering ausgefallen. Manchmal hat man informiert. Einmal war es nur eine Strecke, dann wieder strukturell eine größere Anzahl an Flügen. Betroffen hat es meistens die Europa Flüge.
Passagiere der Inner-europäischen Business haben auf diesen Flügen – wenn überhaupt – eine reduzierte Catering Variante vorgefunden.
Ein Passagier hat eine Erstattung eingeklagt. Die Kanzlei Franz – wir kennen die schon von dem Letzten-Flug-Verfallen-Lassen-Verfahren mit Lufthansa – hat das übernommen. Eine Erstattung von 200 Euro für das eingeschränkte Catering konnte erstritten werden:
“AG Köln: 200,00 € Erstattung für Cateringmangel in Lufthansa Business Class
Mit Urteil vom 9. Dezember 2019 hat das Amtsgericht Köln einem von Franz LLP vertretenen Passagier der Lufthansa einen Anspruch auf Zahlung von 200,00 € nebst vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten zugesprochen (AG Köln, Urt. v. 09.12.2019, 121 C 585/19).
Was war passiert?
Der Passagier war auf einem Flug von Barcelona nach Frankfurt am Main in der Business Class gebucht. Der Aufpreis zu einem Economy-Class Ticket betrug 439,00 €. Während Lufthansa auf der eigenen Website das kulinarische Angebot vollmundig beschreibt (“Kulinarische Erlebnisse..frische Mahlzeiten angeboten und auf Porzellangeschirr serviert… Wählen Sie aus dem umfassenden Angebot an exklusiven Weinen und Getränken”) erhielt der Kläger in dem Verfahren Knusperwaffeln und ungekühlte Cola.’
Die Entscheidung des Gerichts
Auf die erhobene Klage hin hat sich Lufthansa mit Verweis auf einerseits die niedrigen Produktionskosten des Caterins, andererseits weitere Annehmlichkeiten in der Business Class wie zum Beispiel dem möglichen Loungezugang oder einem freien Nebensitzplatz verteidigt.
Das Gericht kommt mit überzeugender Argumentation dazu, dass ein Minderungsanspruch besteht, der in diesem Fall mit 200,00 € angemessen ist. Die volle Differenz zwischen Business- und Economy-Ticket konnte dabei nicht zurückverlangt werden, da das Gericht dem bequemeren Sitzplatz ebenfalls einen (hier auch leicht höheren) Wert beimisst.”
Das Urteil und der volle Beitrag: AG Köln: 200,00 € Erstattung für Cateringmangel in Lufthansa Business Class
Wer ein wenig mehr über die Letzten-Flug-Verfallen-Lassen Geschichte lesen möchte: Letzten Flug verfallen lassen? Es gibt ein URTEIL (DE)!
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“da das Gericht dem bequemeren Sitzplatz ebenfalls einen […] Wert beimisst.”
Ich lach mich wech!! Wo ist die innereuropäische LH-Busi denn bequem?
Aufgrund des variablen Vorhangs im Rücken?
1 cm mehr Sitzabstand als in den Reihen in der hinteren Haelfte im Flieger. Ganz schlimm bei den neuen A320neo in Maximal-Bestuhlung.