Deutschland beginnt mit Grenzkontrollen bei Flügen von Italien, Spanien, Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz …
Deutschland hat Binnengrenzkontrollen eingeführt. Die gelten nun auch bei Flügen aus Italien, Spanien, Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz. Deutsche, Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltstitel dürfen einreisen. Andere Reisende benötigen triftige Gründe. Die werden im Einzelfall entschieden (unten die Erläuterung der Bundespolizei).
⚠️ Binnengrenzkontrollen nun auch im innereuropäischen Luftverkehr ⚠️
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Einreisen aus diesen Ländern ab sofort nur noch mit dringendem Einreisegrund!#COVID19de #Covid19 #corona #Flughafen #Frankfurt #BPol https://t.co/1sPRiPQhWB
— Bundespolizei Flughafen Frankfurt am Main (@bpol_air_fra) March 18, 2020
Das Deutsche Ministerium des Innern informiert:
“Die Binnengrenzkontrollen erfolgen ab sofort auch bei in Deutschland ankommenden Flügen aus Italien, Spanien, Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz. Dies gilt auch für den Seeverkehr aus Dänemark.
Für Reisende ohne dringenden Reisegrund bestehen auf diesen Verkehrsverbindungen ab sofort Einschränkungen im Reiseverkehr. Reisende mit einem dringenden Reisegrund und Berufspendler werden gebeten, Nachweise mitzuführen, aus denen sich die Notwendigkeit des Grenzübertritts ergibt.”
Die Deutsche Bundespolizei hat die Infos:
“Wer darf nach Deutschland einreisen?
An den betroffenen Grenzen dürfen grundsätzlich folgende Personengruppen einreisen:
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit
Personen mit deutschen Aufenthaltstitel
Personen mit Wohnsitz in Deutschland
Berufspendler (Nachweise sollten mitgeführt werden)
Personen, die triftige Gründe für die Einreise haben (Nachweise sollten mitgeführt werden)
Darüber hinaus bleibt der grenzüberschreitende Warenverkehr gewährleistet
Was sind triftige Gründe?
Grundsätzlich gilt, dass entbehrliche Reisebewegungen unterlassen werden sollten. Was triftige Gründe sind, wird im Einzelfall entschieden. Triftige Gründe können beispielsweise dringend erforderliche Arztbesuche (hierzu gehört ein verschiebbarer Arztbesuch nicht) oder ein in Deutschland lebender Ehepartner sein. Führen Sie möglichst Nachweise mit sich, die den triftigen Grund belegen.”
Hier mehr: Corona-Virus: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
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