CORONAVIRUS STREICHUNGEN: Europäische Kommission reduziert Möglichkeit für Entschädigungsleistungen durch Fluggastrechte

Wolke, Fenster, Flugzeug, Himmel, Platane Flugzeug Hobel, Flugreise, Flug, Berg, draußen

Die Flugstreichungen durch den Coronavirus werden zu einem “Außergewöhnlichen Umstand” …

Wolke, Fenster, Flugzeug, Himmel, Platane Flugzeug Hobel, Flugreise, Flug, Berg, draußen

Die Europäische Kommission hat die Fluggastrechte präzisiert und eine Auslegungsregel veröffentlicht. Eigentlich wären bei Flugstreichungen innerhalb der nächsten zwei Wochen Kompensationen vorgesehen. Eine Präzisierung der Fluggastrechte verhindert das nun weitgehend. (Danke: Rechteindeutig.de)

Die meisten Flugstreichungen durch den Coronavirus werden als “Außergewöhnlicher Umstand” deklariert:

“Regulation 261/2004 also provides for fixed sum compensations in some circumstances. This does not apply to cancellations made more than 14 days in advance or where the cancellation is caused by ‘extraordinary circumstances’ that could not have been avoided even if all reasonable measures had been taken. For details, see Article 5(1) and Article 7 of the Regulation.
The Commission considers that, where public authorities take measures intended to contain the Covid-19 pandemic, such measures are by their nature and origin not inherent in the normal exercise of the activity of carriers and are outside their actual control.
Article 5(3) waives the right to compensation on condition that the cancellation in question “is caused” by extraordinary circumstances, which could not have been avoided even if all reasonable measures had been taken.
This condition should be considered fulfilled, where public authorities either outright prohibit certain flights or ban the movement of persons in a manner that excludes, de facto, the flight in question to be operated.
This condition may also be fulfilled, where the flight cancellation occurs in circumstances where the corresponding movement of persons is not entirely prohibited, but limited to persons benefitting from derogations (for example nationals or residents of the state concerned).
Where no such person would take a given flight, the latter would remain empty if not cancelled. In such situations, it may be legitimate for a carrier not to wait until very late, but to cancel the flight in good time (and even without being certain about the rights of the various passengers to travel at all), in order for appropriate organisational measures to be taken, including in terms of care for passengers owed by the carrier. In cases of the kind, and depending on the circumstances, a cancellation may still be viewed as “caused” by the measure taken by the public authorities. Again, depending on the circumstances, this may also be the case in respect of flights in the direction opposite to the flights directly concerned by the ban on the movement of persons.
Where the airline decides to cancel a flight and shows that this decision was justified on grounds of protecting the health of the crew, such cancellation should also be considered as “caused” by extraordinary circumstances.
The above considerations are not and cannot be exhaustive in that other specific circumstances in relation to Covid-19 may also fall under the ambit of Article 5(3).”

Hier die Erläuterungen Europäischen Kommission: COMMUNICATION FROM THE COMMISSION

D. h. mangelnde Auslastung aufgrund staatlicher Vorgaben und die daraus folgenden ökonomischen Streichungen sind ein “Außergewöhnlicher Umstand” und verpflichten dann nicht zu Entschädigungsleistungen.


Schau doch in unseren Boardingarea DE Facebook Gruppen oder meiner Fanpage vorbei!

Vielfliegerlounge / Hilton Honors Gold&Diamond Gruppe / Marriott Bonvoy Elite Member Gruppe / American Express Platinum Gruppe / Miles and More Gruppe / Oneworld Gruppe / USA Reisen / YHBU Facebook Page

Kommentare 16
  1. Das ist eine Schande!
    Keine Entschädigung bei Streichungen wegen offizieller Anordnungen sind durchaus sinnvoll, jedoch nur aus rein ökonomischen Gründen gestrichene Flüge ohne Konsequenzen zu belegen ist einfach nur spöttisch.

    In Zukunft kann man dann einfach immer die geringe Auslastung als Begründung für das Ausweichen von Fluggastrechten verwenden…

    1. Das denke ich nicht. “movement of persons is not entirely prohibited, but limited to persons benefitting from derogations (for example nationals or residents of the state concerned).” Hier geht es ja um die Flugstreichungen aufgrund geringerer Auslastung weil Passagiere (aber nicht alle) eine staatliche Einschränkung erfahren haben.

    2. Wieso spöttisch. Von einer logischen Perspektive besteht schon ein Unterschied zwischen geringer Auslastung weil zu wenig Leute gebucht haben (dies ist kein extraordinary circumstance) und geringer Auslastung aufgrund sehr restriktiver Einreisebestimmungen (dies ist ein extraordinary circumstance). Dass hinter beiden Flugstreichungen u.a. ökonomische Gründe stehen heißt ja nicht, dass es “das gleiche” ist.

      Aus einer menschlichen Perspektive: Wir lieben es alle zu reisen und das können wir wohl nicht mehr wenn die Airlines alle pleite gehen und unsere Meilen verfallen. Also seien wir mal nicht so hart zu den Airlines und verzichten vielleicht mal auf die Kompensation… Im Gegenzug kommen uns die Airlines sicher auch mit ein paar günstigen Premiumtickets entgegen.

    3. Naja ich bin mal gespannt!

      Meine Flugstreichungen kamen schon bevor überhaupt z.B. Einreisebeschränkungen bekannt gegeben wurden, somit dürfte das sowieso nicht für mich anwendbar sein.

      Ryanair/Laudamotion wird sowieso nicht so schnell pleite gehen, da dürften die wenigsten überhaupt versuchen eine Entschädigung einzufordern…

    4. War gerade betroffen – KLM hat den Flugplan AMS-BRE zusammen gestrichen und meinen Flug KL1753 9.35h gestrichen. KL1754 ab BRE 6.00h morgens ist allerdings ganz regulär geflogen.
      Die Annullierung wurde mir am 17/3 mitgeteilt also noch vor der Commisionsnotiz. Beim Boarding meines Vorflugs AUH-AMS wollte ich der KLM noch etwas Gutes tun, upgrade auf C (es waren ein paar frei Plätze) dann würde ich keine Kompensation fordern. Dort war aber nur Profit bei denen erwünscht – gegen Zahlung von 500/600€ ginge das. Werde wohl die Vergütung einklagen müssen, denn KLM weist pauschal jeden Anspruch zurück.

  2. Da die Kommision weder Legislative noch Executive ist hat die Aussage keinerlei rechtiche Relevanz.
    Die gesetzliche Grundlage hat sich damit nicht geändert und natürlih ist dei Kompensation noch fällig und kann notfalls gerichtlich eingeklagt werden.

  3. Mann, sind hier viele Arschlöcher! Sorry to say.

    Hier liegt eine ganze Branche brach und viele Firmen stehen kurz vor der Insolvenz. Ich bin selbst betroffen und arbeite für das Head Office einer Hotelkette mit Hotels die aktuell maximal 3 Prozent Belegung haben. Und alles was Euch einfällt ist, wie man schnell nachtreten kann um an eine Kompensation zu kommen für einen Flug den Ihr sowieso aktuell nicht angetreten hättet – wirklich cool von Euch – ich klatsche Beifall!

    1. Die Situation hat man damit klargestellt. Damit hat man mal Druck rausgenommen. Wobei das scheinbar ein juristisches Thema ist, inwieweit diese Auslegung verbindlich ist.

    2. Wir müssen gerade alle ein wenig toleranter werden. Viele haben derzeit echt Stress.

    3. @Marc
      Viele Unternehmen sind aber selber Schuld, dass zur Zeit keine Ruecklagen fuer schlechte Zeiten verfuegbar sind. Man hat ja die letzten Jahre Billig-Kredite en masse aufgenommen, viel zu stark expandiert und die Ueberschuesse einzig fuer Aktien-Rueckkaeufe verwendet. Gleichzeitig gehoert man zu den ersten, die am lautesten nach Staatshilfen schreien.
      Zudemhat man jeglichen Kunden-Goodwill durch staendige Entwertungen von Loyalty-Programmen und die Ignoranz von Entschaedigungsregeln wie EU261/04 verspielt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Prev
1A: Aeroflot Bonus verlängert Status um ein Jahr
Im Haus

1A: Aeroflot Bonus verlängert Status um ein Jahr

Aeroflot Bonus gibt ein Jahr Status aus

Next
CORONAVIRUS: Deutschland führt neue Grenzkontrollen an deutschen Airports ein – FÜR Flüge von: Italien, Spanien, Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und Schweiz
draußen, Himmel, Wolke, Gras, Flugzeug, Flughafen, Platane Flugzeug Hobel, Gelände, Runway, Groß, Feld, Luftfahrt

CORONAVIRUS: Deutschland führt neue Grenzkontrollen an deutschen Airports ein – FÜR Flüge von: Italien, Spanien, Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und Schweiz

Deutschland beginnt mit Grenzkontrollen bei Flügen von Italien, Spanien,

You May Also Like