CORONAVIRUS: Großzügige Umbuchungsregeln bei Lufthansa, Swiss, Austrian

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Lufthansa, Swiss und Austrian bieten sehr flexible Umbuchungsregeln …

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Die Lufthansa Group hat sehr großzügige Umbuchungsregeln eingeführt.

Lufthansa 

Die Infos:

“Umbuchungsmöglichkeit bei bestehenden Buchungen:
Die neue Kulanzregelung für bestehende Buchungen gilt weltweit für alle bis zum 5. März gebuchten Flüge mit einem Abflugdatum bis zum 30. April 2020. Umbuchbar sind bestehende Tickets innerhalb dieses Zeitraums. Passagiere können nun einmal ohne Umbuchungsgebühr auf ein neues Datum bis zum 31. Dezember 2020 umbuchen – ebenfalls unabhängig vom Buchungstarif.
Grundsätzliche Umbuchungsmöglichkeit bei zukünftigen Buchungen:
Ab sofort und bis zum 31. März verzichten die Lufthansa Group Airlines grundsätzlich weltweit auf die Umbuchungsgebühren und bieten eine einmalige Umbuchung bei allen neu gebuchten Flügen an – unabhängig vom Buchungstarif. Dies gilt für alle neu erworbenen Tickets. Passagiere können diese neu erworbenen Tickets nun einmal ohne Umbuchungsgebühr auf ein neues Datum bis zum 31. Dezember 2020 umbuchen.
Für die beiden neuen Kulanzregelugen gilt: Abflug- und Zielflughafen müssen identisch sein. Ist der ursprüngliche Tarif nicht mehr verfügbar, ist die entsprechende Differenz zu zahlen. Die Umbuchung muss vor dem ursprünglichen Reisedatum stattfinden.”

Die Info Page: Aktuelle Fluginformationen

Austrian

Die Infos:

“Austrian Airlines bietet Passagieren ab sofort weitreichende, kostenfreie Umbuchungsmöglichkeiten. Mit der neuen Kulanzregelung berücksichtigt Austrian die aktuellen Entwicklungen rund um die Verbreitung des Coronavirus und die damit verbundenen Unsicherheiten der Fluggäste. Die Regelungen gelten für bestehende und zukünftige Buchungen auf dem weltweiten Streckennetz.
Umbuchungsmöglichkeiten bei zukünftigen Buchungen
Bis 31. März bietet Austrian Airlines eine einmalige kostenfreie Umbuchung aller neu gebuchten Flüge unabhängig vom gebuchten Tarif an. Diese Regelung gilt ab sofort für Tickets auf dem gesamten weltweiten Streckennetz der Fluggesellschaft. Durch diese Kulanzregelung können Austrian Airlines Fluggäste ihren neu gebuchten Flug auf ein alternatives Datum bis zum 31. Dezember 2020 ohne Gebühr umbuchen.
Umbuchungsmöglichkeiten bei bereits bestehenden Buchungen
Bestehende Buchungen, die bis zum 5. März 2020 getätigt wurden und Flüge mit einem Abflugdatum bis zum 30. April 2020 beinhalten, können ab sofort ebenfalls einmalig kostenfrei umgebucht werden. Passagiere können entsprechende Tickets ohne Umbuchungsgebühr auf ein neues Datum bis 31. Dezember 2020 umbuchen. Diese Kulanzregelung gilt für alle Tickets im genannten Zeitraum auf dem weltweiten Streckennetz von Austrian Airlines, unabhängig vom jeweiligen Buchungstarif.
Abflug- und Zielflughafen müssen bei den neuen Umbuchungsregelungen, die auch für die Lufthansa Group Airlines Lufthansa, Swiss, Brussels Airlines und Air Dolomiti gelten, identisch sein, die Destination kann nicht geändert werden. Sollte der ursprünglich gebuchte Tarif beim neu gewählten Reisedatum nicht mehr verfügbar sein, fällt ein entsprechender Differenzbetrag auf den nächstmöglichen Tarif an. Die Umbuchung muss vor dem eigentlichen Flugdatum erfolgen. Eine nachträgliche Umbuchung ist nicht möglich.”

Die Info Page: Aktuelle Fluginformationen

Swiss

Die Infos:

“SWISS führt ab sofort flexiblere Umbuchungsmöglichkeiten ein. Die neuen weitreichenden Kulanzregelungen für Umbuchungen gelten sowohl für bestehende als auch für zukünftige Buchungen weltweit.
Ab sofort und bis zum 31. März verzichtet SWISS bei allen neu gebuchten Flügen weltweit auf die Umbuchungsgebühren und bietet eine einmalige kostenlose Umbuchung an. Für bestehende Buchungen gilt die neue Kulanzregelung weltweit für alle bis zum 5. März gebuchten Flüge mit einem Abflugdatum bis zum 30. April 2020. Fluggäste können somit ihr Flugticket einmal ohne Umbuchungsgebühr auf ein neues Datum bis zum 31. Dezember 2020 umbuchen. Rufen Sie hierzu unser Service Center an.
Die neue Kulanzregelung ist unabhängig vom Buchungstarif. Abflug- und Zielflughafen müssen identisch sein. Ist der ursprüngliche Tarif nicht mehr verfügbar, ist die entsprechende Differenz zu zahlen. Die Umbuchung muss vor dem ursprünglichen Reisedatum stattfinden.
Mit der neuen Kulanzregelung kommt SWISS dem Wunsch vieler Kunden nach, unter den aussergewöhnlichen Umständen durch die Ausbreitung des Coronavirus ihre Reisepläne flexibler gestalten zu können.
Falls Sie über ein (online) Reisebüro gebucht haben, kontaktieren Sie bitte dieses Reisebüro.”

Die Info Page: Umbuchungsmöglichkeiten und Einreisebeschränkungen aufgrund des Coronavirus


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Kommentare 9
  1. Der Haken dabei ist die Preisdifferenz,die zu bezahlen ist.
    Habe den Kiev-Deal nach Singapur für 1.900 Euro in First gebucht…der kostet jetzt mal schlappe 5000 Euro.mehr…

    1. Update:
      Bin heute von LH von First auf Business downgegraded worden, da A380 am Boden bleibt und mein Ziel SIN nun leider mit dem alten Jumbo -und damit ohne First- angeflogen wird.
      Umbuchung auf Swiss First 1 Tag früher als gebucht geht OHNE die Preisdifferenz zu zahlen…
      Oder mit LH in Business fliegen und ne compensation fürs downgrade erhalten…fragt sich nur wieviel.
      Wofür würdet Ihr Euch entscheiden??

    2. Swiss First ist eh super und ist eh nach Singapur 777. Nimm die Swiss und verzichte auf die Streiterei um die Kompensation.

  2. Kann ich bei LH eigentlich darauf bestehen, das ich als First auf eine andere Airline umgebucht werde, die FRA-SIN mit F fliegt (Singapore Airlines hat 2 Maschinen an dem Tag), oder muss ich das downgrade von F auf C akzeptieren?

    Umbuchung auf konzerneigene Swiss-Verbindung fällt flach,weil an meinem Abflugtag gecancelt..

    1. “Höherstufung und Herabstufung

      (2) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten

      c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen, einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, 75 % des Preises des Flugscheins.”

      Das ist aber nur mit Anwalt und sehr mühsam durchzusetzen.

    2. Danke für die schnelle Antwort…
      Schade das der Junbo fliegt…wäre gerne endlich mal ins First Terminal in FRA gegangen.

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