Echtes Masken-Wirrwarr – Wo müsste man bei einer Flugreise durch Deutschland jetzt wirklich Masken tragen?

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Wo müsste man bei einer Flugreise durch Deutschland jetzt wirklich Masken tragen …

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Deutschland muss verständlicherweise – wie alle europäischen Länder – einen Restart durchführen. Die Maskenpflicht scheint ein geeignetes Mittel, den Leuten wieder mehr Nähe zuzugestehen.

Lufthansa Group hat mit 04.05. eine Verpflichtung für einen Mundschutz:

“Alle Fluggäste werden gebeten, eine eigenen Mund-Nase-Bedeckung mitzubringen. Empfohlen wird eine wiederverwendbare Stoffmaske, aber auch alle anderen Arten von Bedeckungen wie einfache Einwegmasken oder Schals sind möglich. …da durch das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ein ausreichender Gesundheitsschutz besteht.”

Die Passagiere müssen ihn mal selbst mitbringen. Empfohlen wird eine Stoffmaske, die dann einen Gesundheitsschutz darstellen soll. Entweder habe ich was versäumt, aber wie soll eine Stoffmaske in einer vollbesetzten Maschine einen “ausreichenden Gesundheitsschutz” zum Sitznachbarn im Abstand von zwei Zentimetern herstellen?

Am Airport Frankfurt:

“Bitte beachten Sie, dass seit dem 27. April 2020 eine hessenweite Maskenpflicht in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs und den Publikumsbereichen von Geschäften, Bank- und Postfilialen gilt. Diese Regelung gilt auch für den Bus-Shuttle und die SkyLine, sowie Shops am Flughafen Frankfurt.”

Lufthansa Group will also eine Maske, aber am Fraport muss ich die Maske nur im ÖPNV, Shuttle, Skyline oder im Shop tragen. Dazwischen hätte man im Airport eine Maskenpause.

Am Airport München:

“Seit dem 27. April 2020 muss in Ladengeschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln in Bayern eine „Mund-Nase-Bedeckung“ getragen werden. Das gilt auch für alle Shops am Flughafen.
Siehe Verordnung zur Änderung der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 21. April 2020.”

Wenn ich in München angekommen bin, muss ich mir mal über die Verordnung Gedanken machen. Der Airport bezieht sich im Disclaimer auf die Verordnung. Man macht nicht klar, ob diese Verordnung Flugzeuge zu den öffentlichen Verkehrsmitteln zählt. Manchmal wird das ja gemacht. In den Shops ist die Maskenpflicht aber sicher. Der Link zur Verordnung führt ins Leere.

Am Airport Berlin Tegel:

“In Berlin und Brandenburg gilt die Pflicht, sowohl im Öffentlichen Nahverkehr als auch in Verkaufsstellen des Einzelhandels einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Dies gilt entsprechend auch für die Anreise zu den Flughäfen bzw. den Aufenthalt in den geöffneten Geschäften der Flughäfen Schönefeld und Tegel.”

Wenn man mit Lufthansa Group nach Berlin fliegt, muss man während des Fluges die Maske tragen, kann sie kurz im Airport Berlin Tegel absetzen und müsste sie dann im ÖPNV wieder aufsetzen.

Am Airport Düsseldorf:

Keine Infos auf der Homepage. Da scheint man noch nichts von der aktuellen Situation mitbekommen zu haben.

Das ist definitiv keine Kritik an der Maskenpflicht, aber ich kenne mich ehrlich gesagt nicht mehr aus …


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