Erstattungen des Flugpreises kann man mit dem US Department of Transportation durchsetzen …
Viele Airlines wollen gerade bei den vielen Streichungen statt einer Erstattung des Flugpreises Gutscheine anbieten. Auf der einen Seite würde ein Gutschein einer Airline helfen. Man gibt eine Art kostenlosen Kredit. Auf der anderen Seite kann nicht geliefert werden und es wäre auch legitim den Kaufpreis zurückzufordern. Die Medaille hat also zwei Seiten.
Will man die Erstattung erreichen, dann könnte man gerade bei manchen Airlines Schwierigkeiten erleben. Sie machen die Erstattung technisch und praktisch unmöglich.
Hier helfen die EU Fluggastrechte. Hier wird es aber schon möglicherweise bald eine Auslegungsrichtlinie für die Ausstellung von Gutscheinen geben. Die Deutsche Bundesregierung möchte das von der EU Kommission erreichen: Deutsche Bundesregierung möchte Änderung der Fluggastrechte – Man fordert Gutscheine statt Erstattung!
Bei uns nicht so ganz bekannt sind die US Verbraucherschutzrechte. Hier wacht mit eiserner Faust das Department of Transportation (kurz: DOT) darüber. Ganz spannend ist das für US Flüge. Liegt das Ziel eurer Reise in den USA, dann ist dieser Flug durch das Department of Transportation geschützt.
Das Department of Transportation hat nun in einer Pressemitteilung klargestellt, dass stornierte Tickets zu erstatten sind.
Die Pressemitteilung:
„The U.S. Department of Transportation today issued an Enforcement Notice clarifying, in the context of the 2019 Novel Coronavirus (COVID-19) public health emergency, that U.S. and foreign airlines remain obligated to provide a prompt refund to passengers for flights to, within, or from the United States when the carrier cancels the passenger’s scheduled flight or makes a significant schedule change and the passenger chooses not to accept the alternative offered by the carrier. The obligation of airlines to provide refunds, including the ticket price and any optional fee charged for services a passenger is unable to use, does not cease when the flight disruptions are outside of the carrier’s control (e.g., a result of government restrictions).
The Department is receiving an increasing number of complaints and inquiries from ticketed passengers, including many with non-refundable tickets, who describe having been denied refunds for flights that were canceled or significantly delayed. In many of these cases, the passengers stated that the carrier informed them that they would receive vouchers or credits for future travel. Because the COVID-19 public health emergency has had an unprecedented impact on air travel, DOT’s Aviation Enforcement Office will exercise its enforcement discretion and provide carriers with an opportunity to become compliant before taking further action. However, the Aviation Enforcement Office will monitor airlines’ refund policies and practices and take enforcement action as necessary“
Hier die Pressemitteilung: U.S. Department of Transportation Issues Enforcement Notice Clarifying Air Carrier Refund Requirements, Given the Impact of COVID-19
Ein Fall beim Department of Transportation ist sehr einfach einzureichen. Normalerweise reagieren Airlines bei Zurechtweisungen des Departments of Transportation sehr schnell und kundenfreundlich. Die DOT Strafzahlungen sind horrend und da wirkt meistens schon der Zeigefinger eines DOT Beamten.
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Unsere ach so hochgelobte „Verbraucher-freundliche“ EU wird mal wieder von den ach so boesen „Verbraucher-feindlichen“ USA vorgefuehrt.
Waehrend sich die Politik hier zum Bueckling der Airlines macht und geltendes Recht mit Fuessen tritt und sogar noch nachtraeglich aendern will, zeigt die US-Behoerde einmal mehr wie es geht.
Alle die schon lange dabei sind, erinnern sich an dieser Stelle doch bestimmt gerne, wie das DOT damals bei nicht US-Airlines das Abfliegen von Errorfares bereitwillig unterstuetzte ;)
Gilt die Regelung auch für EU Airlines mit Abflug USA?
Mir wurde mein Rückflug gecancelled…
Es gilt für alle Flüge, die die USA berühren. Ausnahme ist, wenn USA nur Transit ist, dann beanspruchen sie keine Zuständigkeit.
Danke! Hab die DOT Page mal aufgemacht – da kann man scheinbar nur als US citizen claimen (?). Oder seh ichs vielleicht nur nicht?
Hier ist mein Link – es wär famos, wenn du einen Link posten könntest, wo man auch als DACH Bewohner claimen kann.
Oder einfach weglassen, da kein rotes Sternchen da ist?
Danke für den Tip anyway, und Danke für deine Hilfe!
https://airconsumer.dot.gov/escomplaint/ConsumerForm.cfm
Entweder weglassen oder Other und dann „Germany“. Und Postleitzahl kannst ja 0 anfügen, falls er deine nicht nimmt. Aber DOT beschränkt sich nicht auf US Bürger! Also ich habe auch schon mal DOT Fall eingereicht.
Du bist der Beste! Danke!!
Hallo,
danke für den Tipp.
Gibt es auch Möglichkeiten bei Hotelbuchu genau, sie über ein US- ansässiges Hotelportal getätigt wurden?
Wäre mir nicht bekannt.
Kann man auch rückwirkend etwas einreichen?
Wenn ja wie weit rückwirkend?
Das sollte kein Problem sein. Du erhaltest dann sowieso einen echten Sachbearbeiter, der sich den Fall anschaut.