Lufthansa / Swiss / Austrian verlängern Umbuchungszeitraum

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Lufthansa Group verlängert den Reisezeitraum für umgebuchte Flüge bis Ende 2021 …

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Lufthansa Group hat den Zeitraum für Umbuchungen erweitert:

„Fluggäste, die ihr Reisedatum ändern möchten, können einmalig eine gebührenfreie Umbuchung für dieselbe Strecke und dieselbe Reiseklasse vornehmen.
Dabei kann die Reise auch in die zweite Jahreshälfte 2021 verschoben werden, sodass einem entspannten Sommerurlaub oder dem Besuch einer Veranstaltung zum neuen Termin im kommenden Jahr nichts mehr im Wege steht. Das neue Reisedatum muss dabei vor dem 31. Dezember 2021 liegen.
Diese Regelung gilt für Tickets, die bis einschließlich 30. Juni 2020 gebucht wurden und ein bestätigtes Reisedatum bis einschließlich 30 April 2021 haben. Die Umbuchung muss dabei vor dem ursprünglich geplanten Reiseantritt vorgenommen werden.
Bisher galt, dass bei Umbuchung die neue Reise bis zum 30. April 2021 angetreten werden musste.“

Quelle: Pressemitteilung

Wie gehabt kann man laut EU Fluggastrechteverordnung bei gestrichenen Flügen auch eine Rückzahlung erwirken!


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Kommentare 6
  1. Ich habe im Januar einen Flug für November 2020 gebucht. Die Info von LH ist, ich kann bis August umbuchen, bekomme 50 Euro gutgeschrieben, keine Umbuchungsgebühren und muss den Aufpreis bezahlen sollte das Ticket teurer sein.
    Das liest sich jetzt ein wenig anders oder?

    1. Das sind noch die Bedingungen auf der Homepage:
      „Bis zum 31. August 2020 können die Tickets einmalig auf ein neues Abflugdatum bis einschließlich 30. April 2021 umgebucht werden. Ebenfalls kann das Reiseziel verändert werden. Umbuchungsgebühren entstehen natürlich weiterhin nicht, egal welcher Tarif gebucht wurde. Sollte der umgebuchte Tarif aufgrund einer Änderung beispielsweise der Destination (Umbuchung von Kurz- auf Langstrecke), Wechsel der Reiseklasse oder ähnlichem, teurer sein, kann trotz des Discounts eine Aufzahlung erforderlich werden.
      Bei Umbuchungen mit Abflugdatum bis 31. Dezember 2020 erhalten Sie im Falle von durch Lufthansa Group Airlines stornierten Flügen 50€ Discount* auf den Ticketpreis.
      Umbuchungen können über unsere Service Center oder das Reisebüro erfolgen. Im Falle, dass Ihr Flug gestrichen wurde, müssen Sie unser Service Center aber nicht vor dem originären Flugdatum kontaktieren – Ihr Ticket behält seine Gültigkeit und kann jederzeit, jedoch spätestens bis 31. August 2020, umgebucht werden. Auch nach dem Verstreichen des geplanten Flugdatums, sind in diesem Fall Umbuchungen möglich. Möchten Sie Ihre Reisepläne ändern, obwohl ihr Flug nicht gestrichen wurde, muss dies vor dem ursprünglichen Reisedatum erfolgen.“

      Ich kann nur vermuten, aber ich denke man hat nur den Reisezeitraum erweitert.

  2. „Die Umbuchung muss dabei vor dem ursprünglich geplanten Reiseantritt vorgenommen werden.“

    Obigen Satz aus der Pressemitteilung kann ich in den Regeln nicht entdecken. Weder auf der Webseite, noch in den Kulanzregeln für Vertriebspartner. Das würde auch keinen Sinn machen, da Flüge in der Regel nur ein Jahr im Voraus freigeschaltet werden.

    1. Ist das nicht gerade auch das Problem bei Swiss. Da dürfte man das auch irgendwo reingeschrieben haben.

    2. So, jetzt habe ich die lange Version gesehen: In den aktuellen Bedingungen der Kulanzregel TWP2011 der LH Group gibt es jetzt drei Optionen bei Tickets, die bis 15.05. ausgestellt wurden:

      a) Umbuchung bis 31.08.20 auf Termine bis 31.12.20 mit 50 Euro Ermäßigung

      b) Umbuchung bis 31.01.21 auf Termine bis 31.12.21 ohne Ermäßigung

      c) Umbuchung bis zum ursprünglichen Reiseantritt auf Termine bis 31.12.21 ohne Ermäßigung.

      Nur bei Variante c) erfolgt keine Neuberechnung des Tarifs und im Gegensatz zu a) und b) kann das Routing nicht geändert werden.

      c) scheint sozusagen die „Ersatzbeförderung“ ohne Aufpreis zu sein, während der Rest eine Kulanz darstellt.

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