AirBerlin Insolvenzverwalter fordert Chargebacks zurück

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AirBerlin versendet Rechnungen bei Chargeback …

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Die Airberlin Liquidierung vor drei Jahren war doch ein gröberes Chaos. In der Situation haben Kunden ein Chargeback von der Kreditkarte angestoßen. Bei einem Chargeback überweisen die Kreditkartenfirmen bereits bezahlte Rechnungen zurück, wenn die Leistung nicht erbracht wurde bzw. werden kann.

Hier gibt es nun juristische Probleme. Das deutsche Insolvenzrecht sieht so etwas eigentlich nicht vor. Das ist eine ganz grobe juristische Diskussion mit viel Hin und Her.

Die Insolvenzkanzlei (Hr. Flöther) versendet nun laut einem Bild Bericht (Air Berlin-Verwalter fordert Kunden-Geld zurück!) Rechnungen an Kunden die ein Chargeback angestoßen haben. Ca. 650 Kunden die ein Chargeback trotz abgeflogenen Tickets oder teilweise abgeflogenen Tickets durchgeführt haben, sollen eine Rechnung erhalten.

Es scheint derzeit keine Kunden zu betreffen, die das Ticket noch überhaupt nicht angerührt hatten und ein Chargeback durchgeführt haben.


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Kommentare 11
    1. Gibt es nur einen einzige Möglichkeit, wenn der Händler nicht innerhalb der Einspruchsfrist an Visa / MC antwortet.
      D.h. wenn du als Karteninhaber ein Chargeback über Mastercard einreicht, hat der Händler 45 Tage Zeit, den Chargeback zu disputen. Wenn er es nicht macht, entscheidet der Mastercard Chargeback / Dispute Agent für den Karteninhaber, da der Händler keine anderen Beweise vorgebracht hat.

      Ich kann mir nur vorstellen, dass während der Insolvenz bei AirBerlin alles so drunter und drüber ging, dass es niemanden gab, der Chargebacks abgearbeitet hat.

    1. Wenn die Tickets vollstaendig abgeflogen sind, dann wuerde ein Chargeback sowieso nicht durchgehen da die Airline das Chargeback ‚disputen‘ kann und dabei Beweise einreichen kann.
      Und sollte es diese Nachweise geben, dann wird das Chargeback abgelehnt und AirBerlin behaelt das Kundengeld.

      Bei nur teilweise angeflogenen Tickets wird es dann aber komplizierter:
      1.) Kunde hat nach den Chargeback-Regeln ersteinmal nur das Recht, den nicht-erbrachten Teil erstatten zu lassen.
      2.) Gemaess Fluggastrechten gilt die Leistung jedoch erst dann als erbracht, wenn alle Fluege durchgefuehrt wurden. Bei vorzeitigem Abbruch hat der Fluggast das Recht auf Ruecktransport zum Ursprungsort und Erstattung.
      3.) Punkt 2.) koennt man so interpretieren, dass trotzdem das ganze Ticket erstattet werden muesste. Hier wird es definitv auf eine gerichtliche Klaerung ankommen.

    2. @ Rainer Haeßner

      Ich sehe das auch als Betrug. Und ja, wie schon gesagt, wenn diese Lümmel nur eine Rückforderung erhalten, dann kommen sie noch gut davon!

  1. Hat mit dem Insolvenzrecht wenig zu tun. Sofern die Leistung in Anspruch genommen wurde ist zu bezahlen. Ich könnte dann versuchen mit anderen Ansprüchen aufzurechnen, aber das kann dann wegen 94 f. InsO schwierig werden.

  2. Da ist der Insolvenzverwalter aber noch sehr human.
    Eigentlich müsste er jeden Chargeback in Rechnung stellen, egal ob abgeflogen oder nicht. Passagiere mit damals gültigen Ticket sind nämlich auch nichts anderes als Forderungsinhaber, die ihre Forderungen zur Insolvenzmasse ganz normal anmelden müssen und auch nur einen kleinen Bruchteil zurückbekommen anstatt das komplette Ticket.

  3. „… Ca. 650 Rechnungen an Kunden die ein Chargeback trotz abgeflogenen Tickets oder teilweise abgeflogenen Tickets durchgeführt haben, sollen eine Rechnung erhalten….“

    Gut so! Was für freche Sauhunde sind das eigentlich, die ein Ticket abfliegen und dann ein Chargeback einleiten? Und wie ist sowas überhaupt möglich!

    1. Hmm.. sieht die EU Fluggastverordnung. Icht vor wenn das Ticket auch nur teilweise erbracht wurde… Sprich wenn der Rückflug nicht Lehrerbracht werden konnte das der Fluggast den kompletten Ticketpreis zurück verlangen kann…
      Somit wäre die Forderung eh zu Unrecht….das andere ist der Anspruch wurde eh Ende dieses Jahr verjähren… Ob die dlbus dahin wirklich vor Gericht mit ziehen werden und Klage erheben kann auch bezweifelt werden.
      Ich denke das Prozesskostenrisko wäre in den Fall zu hoch…

  4. So weil hier ja manche von Sauhunden sprechen.

    Ich war betroffen.
    Der Hinflug hatte schon über 4 Stunden Verspätung dann wollte ich von den USA wieder zurück und AirBerlin hat den Flug storniert.
    Ich hatte noch Glück, dass ich per Lastschriftrückgabe mein Geld wiederkommen habe.
    Ich musste mir dann bei einer anderen Airline einen Rückflug kaufen, der genauso teuer war wie das eigentlich Hin- und Rückflug Ticket.
    Damit war für mich die Sache gegessen, da ich das Geld wieder bekam, welches ich dann für die andere Airline nutzte.
    Laut EU Verordnung steht mir auch der gesamte Ticketpreis zu, wenn ein Flug ohne Ersatz storniert wird.
    Es ist eine Frechheit jetzt das Geld von mir zu verlangen und dann zu sagen, ich kann es ja zurückfordern.
    Wie gesagt, ich musste mich ja um einen neuen Rückflug kümmern.

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