Bei Austrian ist die Maskenpflicht nun ein Teil der Beförderungsbedingungen …
Lufthansa hat die Aufforderung zum Tragen von Masken in einen Absatz der Beförderungsbedingungen umgewandelt: Lufthansa führt verpflichtend Masken ein – Habe ich etwas versäumt?
Bei Austrian galt eine Maskenpflicht schon länger. Jetzt hat man sie aber in den Bedingungen fixiert.
Die Beförderungsbedingungen bei Austrian:
“11.3.1. Zum Schutz der Gesundheit sämtlicher Personen an Bord sind Sie verpflichtet, während des Boardings, im Flugzeug und beim Verlassen des Flugzeuges sowie im Kontakt mit Austrian Bodenmitarbeitern einen Mund-Nasen-Schutz mitzuführen und damit Mund und Nase zu bedecken.
11.3.2. Von der Verpflichtung ausgenommen sind Kinder im Alter bis zu sechs Jahren sowie Personen, denen das Tragen einer Maske gesundheitsbedingt oder aufgrund einer Behinderung nachweislich nicht möglich ist. Zum Verzehr von Getränken und Speisen an Bord, zur Kommunikation mit Gehörlosen, zu Identifikationszwecken sowie für sonstige notwendige, mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes unvereinbare Tätigkeiten, kann die Maske vorübergehend abgenommen werden.”
Bei Swiss wurden die Beförderungsbedingungen noch nicht angepasst.
Schau doch in unserer Boardingarea DE Facebook Gruppe vorbei –> Vielfliegerlounge