UPDATE: Europäischer Rat empfiehlt diesen Drittstaaten Einreise zu ermöglichen

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Für diese Drittstaaten gibt es die Empfehlung für eine gelockerte Einreise in die EU …

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Einreisebestimmungen für Drittstaaten sind Sache der Mitgliedsländer. Der Europäische Rat kann hier nur eine Empfehlung abgegeben. Die erste Liste war vom 30.06. und hat nun eine Aktualisierung erhalten. Montenegro und Serbien sind weggefallen. Hier wird keine Empfehlung mehr für eine mögliche Einreise in die EU mehr gegeben.

Die Liste ist sehr interessant, weil sie normalerweise auf der Basis der diplomatischen Gegenseitigkeit auch eine Einreise von EU Bürgern in diese Länder ermöglichen sollte. Das ist aber auch wieder eine Sache der einzelnen Drittstaaten.

Die Pressemitteilung:

“Auf der Grundlage der in der Empfehlung genannten Kriterien und Bedingungen sollten die Mitgliedstaaten ab dem 16. Juli 2020 die Reisebeschränkungen an den Außengrenzen für Einwohner der folgenden Drittstaaten schrittweise aufheben:
Algerien
Australien
Kanada
Georgien
Japan
Marokko
Neuseeland
Ruanda
Südkorea
Thailand
Tunesien
Uruguay
China, vorbehaltlich der Bestätigung der Gegenseitigkeit
Einwohner von Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt sollten für die Zwecke dieser Empfehlung als EU-Einwohner gelten.
Die Kriterien zur Festlegung der Drittstaaten, für die die derzeitige Reisebeschränkung aufgehoben werden sollte, betreffen insbesondere die epidemiologische Lage und die Eindämmungsmaßnahmen, einschließlich räumlicher Distanzierung, sowie wirtschaftliche und soziale Erwägungen. Sie werden kumulativ angewandt.
Hinsichtlich der epidemiologischen Lage sollten die in der Liste aufgeführten Drittstaaten insbesondere die folgenden Kriterien erfüllen:
neue COVID-19-Fälle je 100 000 Einwohner in den letzten 14 Tagen, deren Zahl in etwa dem Durchschnitt in der EU (Stand 15. Juni 2020) entspricht oder darunter liegt
stabile oder rückläufige Entwicklung neuer Fälle im selben Zeitraum im Vergleich zu den vorangegangenen 14 Tagen
allgemeine Reaktion auf COVID-19 unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen über Aspekte wie Tests, Überwachung, Ermittlung von Kontaktpersonen, Eindämmung, Behandlung und Berichterstattung sowie der Zuverlässigkeit der Informationen und, falls erforderlich, des Gesamtdurchschnittswerts gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR). Informationen der EU-Delegationen zu diesen Aspekten sollte ebenfalls Rechnung getragen werden.
Ferner sollte regelmäßig und auf Einzelfallbasis die Gegenseitigkeit berücksichtigt werden.
Für Länder, für die weiterhin Reisebeschränkungen gelten, sollten die folgende Personengruppen von den Beschränkungen ausgenommen werden:
EU-Bürgerinnen und -Bürger und ihre Familienangehörigen
langfristig in der EU Aufenthaltsberechtigte und ihre Familienangehörigen
Reisende, die gemäß der Empfehlung eine wichtige Funktion ausüben oder deren Reise zwingend notwendig ist.
Auch die assoziierten Schengen-Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) beteiligen sich an dieser Empfehlung.”

Zur Liste: Rat aktualisiert Liste der Länder, für die die Reisebeschränkungen an den EU-Außengrenzen schrittweise aufgehoben werden sollten


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Kommentare 3
  1. Das einzige Update ist doch, dass Serbien und Montenegro von der Liste genommen worden. Im Übrigen ist das mit der vom 1.7. deckungsgleich.

  2. Aus Sicht von Neuseeland und Australien sieht diese Empfehlung doch so aus als hätte sie aus unserer Sicht Südamerika ausgesprochen.
    Dass wir die “Genesene Bevölkerung” Australiens hier willkommen heißen verstehe ich, was denkt sich allerdings die EU dabei was ein Aussie hier soll? Müsste doch das gleiche sein wie wenn ein Europäer in Südamerika auftaucht.

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