Die allgemeine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wurde erneut verlängert …
Deutschland hat Mitte März eine weltweite Reisewarnung ausgegeben: AUSWÄRTIGES AMT: Vor nicht-notwendigen Reisen wird gewarnt!
Die wurde mehrfach verlängert und gilt nun bis 14.09.2020!
Die Infos:
“Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin in vielen Ländern zu teilweise drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wie z.B. Ausgangssperren.
Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften erfolgen teilweise ohne jede Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung. Einige Länder verlangen ein negatives PCR-Testresultat für die Einreise.
Zahlreiche Reisende waren in mehreren Ländern betroffen und an der Weiter- oder Rückreise gehindert, einige sitzen noch immer in entfernteren Ländern und Regionen fest.
Im Infektionsfall im Ausland müssen Quarantänevorgaben des Reiselandes Folge geleistet werden, eine Rückholung kann nicht erfolgen.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland, außer
– in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien*, Bulgarien*, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich*, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien*, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien*, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien*, Tschechien, Ungarn, Republik Zypern),
– in Schengen-assoziierte Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz),
– in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, Monaco, San Marino und in den Vatikanstaat,
wird derzeit bis einschließlich 14. September 2020 gewarnt.”
Zur Info Page: Covid-19-Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen
Die Ausnahmen der weltweiten Reisewarnung sind Länder der EU, Schengen und UK. Hier laufen aber gesonderte Reisewarnungen für Covid-19 Risikogebiete. Das Robert-Koch-Institut schätzt die Lage ein und das Auswärtige Amt erlässt daraufhin Reisewarnungen.
Eine Reisewarnung ist prinzipiell kein Verbot. Bei einer Reisewarnung sind jedoch die konsularischen Hilfeleistungen eingeschränkt. Die Reiseversicherungen steigen aus. Bei Rückreise aus einem Covid-19 Risikogebiet besteht Testpflicht und Quarantäne bis zum negativen Ergebnis.
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