Das Österreichische Außenministerium spricht neue Reisewarnungen aus …
Die Party der Reisewarnungen geht weiter. Trotz der hohen Fallzahlen in Österreich will man durch Reisewarnungen die Einschleppung von Covid-19 verhindern.
Die Änderungen ab 28.09.:
„Ab 28. September 2020 gelten die folgenden Änderungen:
Für Schweden gilt nun Sicherheitsstufe 4. Die Einreise ist dementsprechend wieder ohne COVID-Tests bzw. Quarantänemaßnahmen möglich.
Ab 28. September 2020 gelten zusätzliche partielle Reisewarnungen für die Regionen Provence-Alpes-Côte d’Azur und Île-de-France (inklusive der Hauptstadt Paris) in Frankreich, die Region Prag in Tschechien sowie die Regionen Lissabon und Norte in Portugal.
Zusätzlich gelten weitere Reisewarnungen für Andorra, Argentinien, Bahrain, Costa Rica, Israel, Kuwait und die Malediven. Personen, die aus diesen Ländern oder Gebieten nach Österreich einreisen, müssen einen negativen Test auf SARS-CoV2 vorlegen. Der Test darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen. Wenn ein solcher Nachweis nicht erbracht werden kann, müssen sich ReiserückkehrerInnen unverzüglich in Quarantäne begeben und innerhalb von 48 Stunden einen Test veranlassen. Wenn der Test negativ ist, darf die Quarantäne vorzeitig beendet werden.“
Quelle: Aktueller Hinweis
Damit steigen viele Versicherer bei Reisen in ein Land mit Reisewarnung aus. Des Weiteren bedeutet das für Heimkehrer ein verpflichtender Covid-19 Test bei Rückkehr (und Quarantäne bis zum negativen Ergebnis). Die Infopage des Sozialministeriums: FAQ: Reisen und Tourismus
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