Dei Schweiz hat neue Einreiseregeln. Swiss pausiert den online Boarding-Pass …
Die Schweiz hat die Quarantäneregeln für Einreisen aus Risikogebieten verschärft: Schweiz verändert Quarantäneregeln + Covid-19 Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten
Parallel müssen alle Flugpassagiere (auch aus Nicht-Risikoländern) mit Ziel Schweiz einen negativen Covid-19 Test vorlegen und die digitale Registrierung ausfüllen.
Hier zur Info Page zu den neuen Einreiseregeln: Coronavirus: Einreise in die Schweiz
Als Folge setzt Swiss den online Boarding Pass aus. Man kann zwar einchecken und erhält eine vorläufige Bestätigung. Vor Abflug muss man aber Covid-19 Test bzw. und ausgefülltes online Einreiseformular vorweisen.
Die Infos:
„Under new provisions for entering Switzerland introduced by the Swiss authorities from today (Monday 8 February), all travelers 12 years of age and older arriving in or transiting through the country must present a valid negative COVID-19 PCR test result. The result concerned must also not be more than 72 hours old at the time of departure for Switzerland, and will be verified by ground personnel at the departure airport at check-in or the gate. All travellers to Switzerland – including those transiting through the country – must also complete the Swiss authorities’ electronic form for incoming travellers (https://swissplf.admin.ch/home) before starting their journey.
In the light of these new provisions, SWISS is making temporary modifications to its online check-in process. With immediate effect, customers checking in for their flight to Switzerland will not be sent their boarding pass but will receive a confirmation instead. Upon presentation of this confirmation to the check-in agent at their departure airport, they will be issued with their boarding pass, provided they meet all of Switzerland’s new entry requirements.“
Quelle: Pressemitteilung
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Gute Taktik um Menschenansammlungen zu vermeiden wo der Abstand wohl nicht eingehalten werden kann :)
Gemäss Verordnung sind Transit Passagiere explizit von der Testpflicht ausgenommen. Somit wäre dies eine Anpassung der Beförderungsbedingungen von Swiss.
Das BAG: „Ausnahmen von der Quarantäne- und Testpflicht
Verschiedene Personen sind von der Reisequarantäne- und Testpflicht ausgenommen. Sie finden die Auflistung aller Ausnahmen in der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs unter Artikel 8. Zu den Ausnahmen gehören beispielsweise:
Geschäftsreisende, die aus einem wichtigen Grund reisen, der sich nicht verschieben lässt.
Personen, die aus einem wichtigen medizinischen Grund reisen, der sich nicht verschieben lässt.
Transitpassagiere, die sich weniger als 24 Stunden in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko aufgehalten haben.“
BAG auch: “ Ausnahmen von der Einreiseformular-Pflicht
Ausnahme für Einreisende aus Grenzgebieten: Sie müssen das Formular nicht ausfüllen, wenn Sie aus einem Gebiet an der Grenze zur Schweiz einreisen. Diese Ausnahme gilt aber nur, wenn Sie nicht mit dem Flugzeug einreisen.
Ausnahmen für Einreisende aus Staaten und Gebieten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko: In folgenden Fällen müssen Sie das Formular nicht ausfüllen:
Wenn Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit grenzüberschreitend Güter oder Personen befördern und lediglich zur Durchreise in die Schweiz einreisen, mit der Absicht und der Möglichkeit, direkt in ein anderes Land weiterzureisen;
Wenn Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit grenzüberschreitend Güter oder Personen befördern und sich maximal 24 Stunden in der Schweiz aufhalten;
Wenn Sie lediglich zur Durchreise in die Schweiz einreisen mit der Absicht und der Möglichkeit, direkt in ein anderes Land weiterzureisen.“