EU Kommission will mit Digital Green Certificate Reisefreiheit wieder herstellen

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Mit dem Digital Green Certificate soll die Reisefreiheit wieder ermöglicht werden …

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Die Europäische Kommission plant mit einem Digital Green Certificate die Reisefreiheit innerhalb der EU wieder herzustellen. Hier soll dann nachgewiesen werden, dass jemand bereits geimpft ist, ein negatives Testergebnis hat oder Covid-19 Antikörper besitzt.

Die Infos:

Die Europäische Kommission schlägt heute die Einführung eines digitalen grünen Zertifikats vor, um die Freizügigkeit innerhalb der EU während der COVID-19-Pandemie zu erleichtern. Das digitale grüne Zertifikat dient als Nachweis dafür, dass eine Person gegen COVID-19 geimpft wurde, ein negatives Testergebnis erhalten hat oder von COVID-19 genesen ist. Es wird unentgeltlich in digitaler Form oder in Papierform bereitgestellt. Es wird einen QR-Code enthalten, um die Sicherheit und Authentizität des Zertifikats zu gewährleisten. Die Kommission wird ein Zugangsportal einrichten, um sicherzustellen, dass alle Zertifikate in der gesamten EU überprüft werden können, und die Mitgliedstaaten bei der technischen Implementierung von Zertifikaten unterstützen. Die Mitgliedstaaten sind weiterhin dafür zuständig zu entscheiden, von welchen Beschränkungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit Reisende ausgenommen werden können, müssen diese Ausnahmen jedoch in gleicher Weise auf Reisende anwenden, die Inhaber eines digitalen grünen Zertifikats sind.

Die heute von der Kommission vorgeschlagene Verordnung enthält folgende Kernelemente:
Zugängliche und sichere Zertifikate für alle EU-Bürger/innen:
Das digitale grüne Zertifikat umfasst drei Arten von Zertifikaten: Impfzertifikate, Testzertifikate (NAAT-/RT-PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) und Zertifikate für Personen, die von COVID-19 genesen sind.
Die Zertifikate werden in digitaler Form oder in Papierform ausgestellt. In beiden Fällen werden sie über einen QR-Code verfügen, der die erforderlichen Schlüsselinformationen sowie eine digitale Signatur enthält, um die Echtheit des Zertifikats zu gewährleisten.
Die Kommission wird ein Zugangsportal einrichten und die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung von Software unterstützen, die die Behörden zur Überprüfung aller Zertifikatsignaturen in der gesamten EU nutzen können. Keine personenbezogenen Daten von Zertifikatsinhabern passieren das Zugangsportal oder werden vom prüfenden Mitgliedstaat gespeichert.
Die Zertifikate werden unentgeltlich und in der Amtssprache bzw. den Amtssprachen des ausstellenden Mitgliedstaats sowie in Englisch verfügbar sein.
Nichtdiskriminierung:
Alle Personen – ob geimpft oder nicht – sollten bei Reisen in der EU vom digitalen grünen Zertifikat profitieren. Um eine Diskriminierung nicht geimpfter Personen zu verhindern, schlägt die Kommission vor, nicht nur interoperable Impfzertifikate, sondern auch COVID-19-Testzertifikate sowie Zertifikate für Personen, die von COVID-19 genesen sind, auszustellen.
Gleiche Rechte für Reisende mit digitalem grünem Zertifikat – Wenn Mitgliedstaaten Impfnachweise anerkennen, um auf bestimmte Einschränkungen aus Gründen der öffentlichen Gesundheit wie Testpflicht oder Quarantäne zu verzichten, müssten sie unter denselben Bedingungen Impfzertifikate anerkennen, die im Rahmen des digitalen grünen Zertifikats ausgestellt wurden. Diese Verpflichtung soll auf Impfstoffe beschränkt sein, denen eine EU-Zulassung erteilt wurde, doch können die Mitgliedstaaten beschließen, weitere Impfstoffe anzuerkennen.
Mitteilung anderer Maßnahmen – Wenn ein Mitgliedstaat Inhaber eines digitalen grünen Zertifikats weiterhin zu Quarantäne oder Tests verpflichtet, muss er dies der Kommission und allen anderen Mitgliedstaaten mitteilen und die Gründe dafür darlegen.
Nur wesentliche Informationen und sichere personenbezogene Daten:
Die Zertifikate sollen einen begrenzten Satz von Informationen wie Name, Geburtsdatum, Ausstellungsdatum, relevante Informationen über Impfstoffe/Tests/Genesung und eine eindeutige Kennung enthalten. Diese Daten können nur überprüft werden, um die Echtheit und Gültigkeit der Zertifikate zu bestätigen und zu überprüfen.
Das digitale grüne Zertifikat soll in allen EU-Mitgliedstaaten gelten und auch Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz offenstehen. Das digitale grüne Zertifikat sollte allen Bürgerinnen und Bürgern in der EU und ihren Familienangehörigen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit ausgestellt werden. Es sollte auch Drittstaatsangehörigen mit Wohnsitz in der EU und Besuchern, die das Recht haben, in andere Mitgliedstaaten zu reisen, ausgestellt werden.
Die Einführung des digitalen grünen Zertifikats ist eine vorübergehende Maßnahme. Sie wird ausgesetzt, sobald die Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Ende der internationalen COVID-19-Gesundheitsnotlage erklärt hat.”

Zur Pressemitteilung: Coronavirus: Kommission schlägt digitales grünes Zertifikat vor

Rat und Parlament müssen den Vorschlag annehmen. Die Länder haben dann für eine Umsetzung zu sorgen.


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