Es gibt eine neue Risikobewertung des Robert Koch Instituts …
Das Robert Koch Institut hat gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt erneut eine neue Risikobewertung durchgeführt. In letzter Zeit wird der Takt der Neubewertungen höher.
Die Infos:
“Die neu ausgewiesenen „Virusvarianten-Gebiete“, „Hochinzidenzgebiete“, „Risikogebiete“ sowie Gebiete, die derzeit nicht mehr als Risikogebiete gelten (s. unten stehend „neu seit der letzten Änderung“) sind wirksam ab Dienstag 6. April 2021, um 0:00 Uhr.
Neu seit der letzten Änderung:
1. Neue Virusvarianten-Gebiete – Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten:
Keine neuen Virusvarianten-Gebiete seit der letzten Änderung (s. aktuelle Liste unten)
2. Neue Hochinzidenzgebiete – Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2:
Niederlande – das gesamte Land Niederlande (inkl. der autonomen Länder und der überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande) gilt nun als Hochinzidenzgebiet.
3. Neue Risikogebiete – Gebiete mit erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko:
Keine neuen Risikogebiete seit der letzten Änderung (s. aktuelle Liste unten)
4. Gebiete, die nicht mehr als Risikogebiete gelten:
– keine –
Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.”
Zur Info Page: Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI
Bei allen Einreisen per Flugzeug besteht eine Testpflicht vor Abflug: VERSCHOBEN: Allgemeine Testpflicht vor Abflug nach Deutschland gilt ab Dienstag
Dazu kommt noch die 10-tägige Quarantäne von der man sich nach fünf Tagen mit einem negativen Test – bei Einreise aus einem Risikogebiet – befreien kann.
Schau doch mal in der größten deutschsprachigen Gruppe für Vielreisende vorbei: Vielflieger Lounge – Tipps & Tricks für Vielflieger
Wie sieht es mit einem Stop-over in Deutschland aus?
Beispiel: Anreise in MUC am Abend, Weiterreise von MUC am darauffolgenden Morgen. Darf man in ein Flughafenhotel oder gilt die Quarantänepflicht?
Hotel airside (was es in muc nicht gibt) = keine Quarantäne. Hotel landslide = Einreise = Quarantäne
Quarantäne gilt nicht für Durchreisende. Du bist verpflichtet, Deutschland schnellstmöglich zu verlassen. Wenn der Flug am nächsten Morgen also die nächste Möglichkeit ist, dann ist das OK soweit ich das sehe. Dein Problem wird eher sein, ein Flughafenhotel zu finden, was Reisende aufnimmt. Soweit ich weiß muss man da einiges an Dokumentation auffahren, um zu “beweisen”, dass man keine touristische Reise macht. (Übernachtungsverbot)
Vielen Dank für die Tipps! Ich kläre es dann mit dem Hotel.