Die Liste der Länder mit Einreise ohne Quarantäne wurde erweitert …
Österreich hat eine strenge Quarantäne- und Einreisepolitik laufen. Die Liste der Länder mit einer freien Einreise (und auch ohne Reisewarnung) ohne Quarantäne wurde erweitert. Die Länder der Anlage A (Verordnungstext) lauten ab 01.06.: Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Tschechien, Ungarn, der Vatikan und Zypern!
Die Infos:
„In einigen Ländern herrscht ein sehr niedriges Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz evaluiert diese Staaten in regelmäßigen Abständen, um Reisen in diese bestmöglich zu gewährleisten.
Eine Einreise aus einem Staat der Anlage A liegt dann vor, wenn
der Staat, aus dem man einreist, in Anlage A angeführt ist und
man sich in den vergangenen zehn Tagen ausschließlich in einem Staat der Anlage A oder in Österreich aufgehalten hat.
Zu diesen Staaten gehören derzeit Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Lichtenstein, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Südkorea, Tschechische Republik, Ungarn, der Vatikan und Zypern.
Bei der Einreise aus einem Staat der Anlage A sind folgende Maßnahmen verpflichtend:
Registrierung zur Pre-Travel-Clearance
Diese kann frühestens 72 Stunden vor der Einreise erfolgen. Bei einer behördlichen Kontrolle muss sie in digitaler Form oder ausgedruckt vorgezeigt werden. Die Echtheit des Dokumentes kann über den QR-Code überprüft werden.
Nachweis im Sinne der 3-G-Regel
Bei der Einreise nach Österreich muss ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impf- oder ein Genesungszertifikat bzw. ein ärztliches Zeugnis darüber mitgeführt werden. Diese Dokumente müssen in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein. Auf Verlangen der Behörde ist dieses an der Grenze vorzuweisen.
Reisen Sie ohne gültiges ärztlichen Zeugnis, Testergebnis, Impfzertifikat oder Genesungszertifikat ein, ist unverzüglich nach Einreise, jedenfalls spätestens innerhalb von 24 Stunden, ein molekularbiologischer Test (z.B. PCR-Test) oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 durchzuführen.“
Zum Sozialministerium: FAQ: Einreise nach Österreich
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