Es gibt eine neue Risikobewertung des Robert Koch Instituts …
Das Robert Koch Institut hat gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt erneut eine neue Risikobewertung durchgeführt:
“Die neu ausgewiesenen „Virusvariantengebiete“, „Hochinzidenzgebiete“, „einfache Risikogebiete“ sowie Gebiete, die derzeit nicht mehr als einfache Risikogebiete gelten (s. unten stehend „neu seit der letzten Änderung“), sind wirksam ab Sonntag, 25. Juli 2021, um 0:00 Uhr.
HINWEIS: Die neu ausgewiesenen „Hochinzidenzgebiete“ – Niederlande und Spanien – sind wirksam ab Dienstag, 27. Juli 2021, um 0:00 Uhr.
Neu seit der letzten Änderung:
1. Neue Virusvariantengebiete – Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten:
Keine neuen Virusvariantengebiete seit der letzten Änderung (s. aktuelle Liste unten).
2. Neue Hochinzidenzgebiete – Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2:
Georgien gilt nun als Hochinzidenzgebiet.
Die Niederlande (inkl. der autonomen Länder und der karibischen Teile des Königreichs der Niederlande) gelten nun als Hochinzidenzgebiet.
Spanien (inkl. der Balearen und Kanaren) gilt nun als Hochinzidenzgebiet.
Hinweis: Die Einstufung von den Niederlanden und Spanien als „Hochinzidenzgebiete“ ist wirksam ab Dienstag, 27. Juli 2021, um 0:00 Uhr.
3. Neue einfache Risikogebiete – Gebiete mit erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko:
Dänemark (mit Ausnahme von Grönland) gilt nun als einfaches Risikogebiet.
Frankreich – die Regionen Korsika, Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d’Azur und das Übersee-Département Martinique gelten nun als einfache Risikogebiete.
Irland gilt nun als einfaches Risikogebiet.
Malta gilt nun als einfaches Risikogebiet.
Monaco gilt nun als einfaches Risikogebiet.
4. Gebiete, die nicht mehr als Risikogebiete gelten:
keine Änderung”
Zur Info Page: Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI
ACHTUNG: Deutschland hat die Einreise neu geregelt. Zur Info Page: Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV)
Eine Reisewarnung gilt aber nur mehr beschränkt: Deutsche Reisewarnung nur mehr für Hochrisiko- und Virusvariantengebiete
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