Swiss führt eine Impfpflicht für das fliegende Personal ein …
Bei Swiss macht man Nägel mit Köpfen. Das fliegende Personal muss geimpft sein.
Die Infos:
„Aufgrund der weltweiten länderspezifischen Einreisebestimmungen, die zunehmend eine Impfpflicht auch für Crews verlangen, wird Swiss International Air Lines (SWISS) ein Impfobligatorium für das fliegende Personal per 15. November 2021 einführen. Als erste Destination im SWISS Streckennetz verlangt Hong Kong ab sofort von Besatzungen aus gewissen Staaten einen Impfnachweis, so auch für Flüge ab der Schweiz.
Die unterschiedliche Handhabung geimpfter und ungeimpfter Besatzungsmitglieder und die damit verbundene hohe Komplexität der Einsatzplanung hätten zur Folge, dass auf lange Sicht kein geordneter Flugbetrieb mehr sichergestellt werden könnte. Einzelne Destinationen und Regionen könnten nicht mehr bedient werden, dies würde das Hubsystem signifikant beeinträchtigen. Zudem führt eine unterschiedliche Handhabung zu Ungleichbehandlungen bei der Einsetzbarkeit der Besatzungsmitglieder. Ausserdem möchte SWISS als weltweit operierende Airline mit der heute ausreichenden Verfügbarkeit von wirksamen Impfstoffen gegen COVID-19 auch ihre fürsorgerischen Pflichten gegenüber ihren Mitarbeitenden in Cockpit und Kabine wahrnehmen.“
Zur Pressemitteilung: SWISS führt Impfobligatorium für Besatzungen ein
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Einmal bitte keine Diskussion zu Nutzen und Risiken von Impfungen. Das ist durchgekaut bis nahe zum Erbrechen.
Interessant fände ich die arbeitsrechtliche Seite. Erste Problematik: kann der Arbeitsgeber eigentlich einen bestehenden Arbeitsvertrag nachträglich doch recht weitgehend verändern? In Neuverträge kann man alles aufnehmen, keine Frage.
Nehmen wir einmal die problemlose nachträgliche Änderung als gegeben an, was macht man eigentlich mit den Mitarbeitern, die sich auch dann nicht impfen lassen. Impfpflicht bedeutet ja nicht Impfzwang. Bekommen die dann neue Aufgaben im Innendienst? Ist mit einer derartigen Umsetzung ggf. auch eine Herabstufung im Gehalt möglich?
Wie gesagt, bitte, bitte, keinen neuen Aufguss zur Impfdiskussion. Man könnte einen Arbeitsvertrag auch aus anderen Gründen nachträglich ändern wollen.
Wie ich es verstanden habe, ist dies durch den Gesamtarbeitsvertrag abgedeckt. Für Flugpersonal gilt ja oft auch eine Impfpflicht gegen Gelbfieber – aus den gleichen Gründen wie jetzt Covid.
Bei Aerotelegraph findet man folgenden Satz dazu:
„Die Airline erklärt, man stütze sich dabei auf entsprechenden Klauseln in den Gesamtarbeitsverträgen des Cockpit- und Kabinenpersonals und tausche sich mit den Sozialpartnern aus.“
Solch eine Regel ist ja ansich auch nicht neu, nur das Virus.