Änderungen an Flügen müssen nun glaubhaft bewiesen werden …

Im Oktober 2025 musste Lufthansa aufgrund juristischer Streitigkeiten die Regelungen für das Abfliegen von Tickets lockern: Lufthansa lockert für Deutschland Regelungen für Flugscheinreihenfolge (= Flüge verfallen lassen)
Man hat vor einem halben Jahr einfach die Regelung von Österreich für Deutschland übernommen. Hintergrund dieser Liberalisierung waren erneute Rechtsstreitigkeiten die unser geliebter Vielflieger-Rechtsanwalt Dr. Böse in seinem Blog zusammengefasst hat. Weil der juristisch sicher sattelfester ist, verweise ich direkt auf seine Page: Bundesgerichtshofs: Lufthansa AGB zur Couponreihenfolge unwirksam – Lufthansa knickt vor dem Amtsgericht Düsseldorf ein
Lufthansa war im Dezember letzten Jahres sehr großzügig und hat für Deutschland die Beförderungsbedingungen eigentlich über das im Urteil geforderte Maß gelockert. Travel-dealz.de ist nun aufgefallen, dass man wieder zurückgerudert ist.
In den neuen Beförderungsbedingungen muss nun der Passagier den Nachweis für die Gründe einer Abweichung der Flugscheinreihenfolge (= auch Flüge verfallen lassen) erbringen.
„3.3.4 Für Beförderungen von Verbrauchern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder deren Abflug- oder Ankunftsort ausweislich der Buchung in Deutschland liegt, gilt folgendes:
Sofern Sie sich für einen Tarif entschieden haben, der die Einhaltung einer festen Flugscheinreihenfolge vorsieht, beachten Sie bitte, dass wenn Sie die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonsten unveränderten Reisedaten antreten, wir den Flugpreis entsprechend Ihrer geänderten Streckenführung gem. Artikel 3.3.3 nachkalkulieren werden. Dies gilt nicht, wenn Sie aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder aus anderen Gründen, die erst nach der Buchung zutage treten und die eine Abweichung von der Flugscheinreihenfolge erfordern oder sinnvoll erscheinen lassen, daran gehindert sind, die Beförderung auf allen oder in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken anzutreten.
Sie sind dann dazu verpflichtet, uns diese Gründe unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen und nachzuweisen, dass Sie zum Buchungszeitpunkt die Absicht hatten, die Beförderung auf allen oder in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken anzutreten und die Nutzung von Teilstrecken auf Umständen beruht, die erst nach der Buchung zutage getreten sind und die eine Abweichung von der Flugscheinreihenfolge erfordern oder sinnvoll erscheinen lassen.
Am schnellsten erreichen Sie uns über das hierzu bereitgestellte Formular. Sollten Sie den Nachweis vor Antritt des Fluges nicht erbringen können, haben Sie einen etwaigen Differenzbetrag zu dem in Anwendung von Artikel 3.3.3 ermittelten höheren Flugpreis vor Abflug zu bezahlen. Sofern wir keinen entsprechenden Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir Ihnen den Differenzbetrag nach der Beförderung in Rechnung stellen. Hierfür haben Sie uns vor Abflug Ihre Anschrift zur Verfügung zu stellen und deren Richtigkeit zu belegen (z. B. durch Vorlage eines amtlichen Ausweises), damit wir den Differenzbetrag im Nachgang geltend machen können. Bitte beachten Sie, dass wir die Beförderung davon abhängig machen können, dass a) wir vor Abflug einen Zahlungseingang in Höhe des Differenzbetrags verzeichnen können oder b) Sie uns vor Abflug Ihre Anschrift zur Verfügung gestellt und deren Richtigkeit belegt haben. Die nachträgliche Berechnung des Differenzbetrags erfolgt nicht, wenn Sie den Nachweis zu den Gründen der Abweichung von der Flugscheinreihenfolge unverzüglich nach der Beförderung erbringen. In diesem Fall werden wir Ihnen auch eine ggf. bereits geleistete Nachzahlung des Differenzbetrags erstatten. Zur Erbringung des Nachweises erreichen Sie uns am schnellsten über das hierzu bereitgestellte Formular.„
Quelle: Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck (ABB Flugpassage)
Für Österreich ist die Situation gleich. Für Deutschland gilt nun eine Beweispflicht für Abweichungen bei der Flugscheinreihenfolge.
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Wenn man bei LH doch nur einen solchen Ehrgeiz für das Produkt für uns Gäste entwickeln würde…
Ich bin kein Jurist, aber das klingt so, als ob die kurzfristig stattfindende Gartenparty meines Nachbarn ein guter Grund sein und die bisherige, plötzliche Übelkeit ersetzen könnte ;-) die verbundene Bürokratie ist natürlich ätzend und das wohl mit Absicht…
Jetzt mal ganz ehrlich, warum verkauft Lufthansa die Flüge denn im Ausland günstiger??? Sollen sie das doch unterlassen dann hat sich das. Wie kann man dem Kunden denn auch erklären das ein Flug von Oslo nach Miami deutlich günstiger ist als der Nonstop ab Frankfurt. Da steckt ein Flug von Oslo nach Frankfurt mit drin und somit hat Lufthansa deutliche höhere Kosten. Mit diesen Angeboten fordert LH den Kunden doch regelrecht raus Flüge nicht anzutreten. Und wenn genau dieser Flieger dann überbucht ist, verkaufen sie den Platz, den der Kunde, der skipped, ja bezahlt hat, erneut, und wollen nachbelasten. Was ist das für eine Logik? Wer Kampfpreise außerhalb des Heimatmarkt anbietet, muss auch die Konsequenzen dafür tragen. Wenn ich im Supermarkt ein Angebot z. B. 3 Teilchen für 75 Cent, bei Kauf von nur einem Teilchen 89 Cent, in Anspruch nehme und an der Kasse dann aber 2 Teilchen liegen lasse, kommt der Kassierer dann und sagt, dass geht nicht, sie müssen nun 14 Cent nachzahlen. Das möchte ich mal sehen…