Ein Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt für Aufmerksamkeit …
Ein deutsches BGH Urteil hat für Wirbel in der Meilenwelt gesorgt. Ein Kunde hat sich ein Meilenticket gelöst und gleichzeitig den Flug mit einer Reiserücktrittsversicherung abgesichert. Wie es der Zufall so wollte, konnte der Flug aus Krankheitsgründen nicht angetreten werden. Die Reiserücktrittsversicherung sollte nun den Gegenwert des Meilentickets erstatten.
Da gibt es nun einen Spruch des deutschen BGH. Wert der Meilen ist auch mitversichert und damit zu erstatten.
Zum Spruch: BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES
Leider wird dieser Zustand nicht sehr lange von Dauer sein. Die Versicherer müssen nur dezidiert Meilenflüge aus ihren Verträgen rausnehmen, dann sind sie auch kein Versicherungsgegenstand mehr.
Wie immer verweise ich auf den Beitrag des geschätzten Anwalts der Meilensammler Dr. Böse: BGH: Geld für Bonusmeilen von der Reiserücktrittsversicherung
Also Verträge in näherer Zukunft genau checken. Die Versicherer werden definitiv Anpassungen vornehmen.
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Dürfte entweder nur für neue Verträge gelten oder der Vertragspartner muss zustimmen