Airberlin: Probleme mit Gutscheinen und stornierbaren Tickets

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Airberlin verspricht einen glatten Betrieb. So ganz läuft das aber nicht. Gutscheine kann man nicht mehr einlösen. Stornierbare Tickets wurden zu nicht-stornierbaren Tickets …

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Eigentlich hätte Airberlin ja erklärt, dass trotz der erklärten Insolvenz alles weitergeht: Airberlin stellt Insolvenzantrag – Das Kaffeesudlesen beginnt

Dann hat sich schnell gezeigt, dass man Topbonus eigentlich abgedreht hat. Topbonus ist mehrheitlich im Besitz von Etihad und laut Pressemitteilung ist ja der Zahlungsstopp von Etihad an Airberlin der Auslöser der Insolvenz. Topbonus Meilenbuchungen funktionieren bis heute nicht mehr: Airberlin Topbonus steht scheinbar gerade still

Also Meilen kann man gerade nicht einlösen. Das kann sich aber flott wieder ändern.

Airberlin Wertgutscheine sind derzeit auch nicht verwendbar:

„BLEIBT MEIN FLUGGUTSCHEIN (VOUCHER) NOCH GÜLTIG UND BIS WANN?
Gutscheine können nicht mehr eingelöst werden. Eine Nutzung der noch nicht eingelösten Gutscheine ist insolvenzrechtlich ausgeschlossen. Für betro ene Gutscheininhaber besteht die Möglichkeit, die Forderung aus diesem Gutschein nach Erö nung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anzumelden. Über das förmliche Verfahren werden wir später noch gesondert informieren. Bereits gebuchte Tickets unter Einlösung eines Voucher behalten ihre Gültigkeit.“

Desweiteren sind stornierbare Tickets (gebucht vor dem 15.08.2017) zu nicht-stornierbaren Tickets geworden:

„WERDEN BEREITS AUSGESTELLTE TICKETS ERSTATTET?
Alle vor dem 15. August 2017 ausgestellten Tickets sind nicht mehr erstattbar. Dies ist insolvenzrechtlich ausgeschlossen. Für Tickets, die ab dem 15. August 2017 ausgestellt wurden, gelten die jeweils gültigen Tarif- konditionen.“

Aus dem Q&As zur aktuellen Lage bei Airberlin: FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR AKTUELLEN LAGE BEI AIRBERLIN (PDF)

Das deutsche Insolvenzrecht ist nicht so mein großes Spezialgebiet und wird es auch wegen der Airberlin Insolvenz nicht werden.

Svenblogt.boardingarea.com hat es sehr schön erklärt:

„Rein insolvenzrechtlich betrachtet ist ein Gutschein eine Forderung gegenüber dem Gutscheinaussteller. Diese Forderung darf aber in Insolvenzverfahren nicht mehr bedient werden. Der Gutscheinausstellerwürde sich sogar strafbar machen, wenn er den Gutschein einlösen und damit die Forderung begleichen würde, denn hier würde aus der Insolvenymasse eine Verfügung stattfinden. Dieser wird die Anmeldung aufnehmen und so sich eine Quote ergibt, kann es durchaus zu einer Teilrückzahlung kommen.“

Aus dieser Zwickmühle kann Airberlin schwer raus. Gutscheine und stornierbare Tickets kann die Airline derzeit rechtlich scheinbar nicht einlösen. Macht leider – auch wenn sie eigentlich selbst nicht Schuld sind – keinen schlanken Fuß und stärkt auch nicht mein Vertrauen. Leider.

Kommentare 14
  1. Air Berlin hat ja nur versprochen das der Flugbetrieb aufrecht gehalten wird und Tickets ihre gültigkeit behalten. Von der Einlösung von Topbonus war auch keine Rede.

    Da nach dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung der Gläubigerschutz vorgeht, darf eben keine Verbindlichkeit von AirBerlin mehr bedient werden, welche vor der Insolvenz bestanden hat. Wird dagegen verstossen ist der Sachverwalter dran, sollten die Gläubiger dagegen vorgehen.

    Zum Verhalten von Topbonus dürfte AB nichts dürfen – vermutlich wird dort jetzt erstmal gerechnet ob man evtl. schon Zahlungsunfähig ist sollten noch Forderungen gegenüber AirBerlin bestehen.

    Spannend wird es – sollten die zukünftigen Ticketbuchungen vom Übernehmer der Slots nicht honoriert werden – man aber Tickets mit Ausstellungsdatum vor dem 15.08 abfliegen hat lassen…eine sehr spannende Insolvenz ;)

    Solange der Flug pünktlich ist, das Gepäck nicht beschädigt ist – kein Problem. Bei allem anderen hängt man jetzt dann auch als Gläubiger in der Insolvenz und muss die Ansprüche anmelden. Einziger Vorteil – man ist im Rang vor den weiteren die vor dem 15.08. entstanden sind.

  2. I have no.idea where I stand legally or with what claim or anything that I need to do in order to initiate a claim.
    I have 2 tickets between DUS & Curacao (rtn) in Nov. These were paid for using TopBonus points and then cash for taxes & fees.
    TopBonus has not gone insolvent, just AirBerlin.
    I do not expect my flights to fly :-( I would prefer they do rather than any other option.
    However I am trying to understand what will (or may) happen when the flights are cancelled.
    Will I get any kind of refund ??
    The cash I paid was only really the taxes, Air Passenger Duty and airport fees. Wouldn’t this be refunded as the tax, APD & airport fees won’t be needed by those organisations as no service is used !!!!!!
    With regard to the TopBonus points, would they be refunded to TopBonus company ?? In fact, surely TopBonus hasn’t really ‚paid‘ AirBerlin anything so TopBonus can just put them back in my account ??
    TopBonus is not owned by AirBerlin do is not becoming insolvent.

    Any ideas ??

    1. You will need to fill a claim with the liquidator for the paid taxes & fees but I wouldn’t expect to get anything back at all with the debt situation of AB and the exisiting assets.

      For topbonus nobody knows yet what happens to Topbonus, they could easly also become insolvent if they have outstanding claims with AB.

    2. Anyone know who I should shoot through the heart with a crossbow to make me feel better about losing my points & money ? Some high paid executives at AirBerlin, perhaps, who have no doubt been taking large bonuses for the last few years as they drove AB into the ground.

  3. Dürfte auch für jegliche andere Forderungen gelten: Entschädigung für Flugverspätung, Gepäckschadenerstattung, Schadenersatz für Unfälle…
    Wird am Ende nachrangig zu anderen Gläubigern aus der Insolvenzmasse bedient, so noch etwas zum Verteilen übrig ist.

    1. Nachrangig nur bedingt, es wird eigentlich zwischen besichert, unbesichert, nachrangigen Verbindlichkeiten vor Insoanmeldung unterschieden – vorranig wird allerdings alles was an Verb. nach Anmeldung eingegangen wird behandelt.

      Bei 150 Mio. € Bridge loan bleibt da wenig übrig

    2. Gut weitergedacht. Airberlin hat gesagt, man fliegt. Eben mit staatlicher Hilfe. Aber zum reibungslosen Betrieb gehört eben noch mehr als nur zu fliegen. Das macht keinen schlanken Fuß.

  4. Ich finde die Regelung überaus kundenorientiert. Immerhin fliegt AB gerade und bedient auch die Kunden, die vor dem 15.8. gebucht haben.
    Natürlich ist jetzt nicht alles schön, es ist schließlich eine Insolvenz!

  5. Ich habe für morgen ein Prämienticket gebucht, für 2 Personen, aktuell ist ein Check-In nicht möglich, es heißt der Check-In sei noch nicht offen. Abflug ist morgen 10:15 Uhr.
    Ich bin aktuell noch entspannt, wie seht ihr das – gibt es Grund zur Panik?

    1. Lieber Dominik, kannst Du mich/uns informieren ob Du den Flug antreten konntest? Wäre SEHR spannend. Lg

    2. Um diese Uhrzeit solltest Du bereits in der Luft sein?!

      Nachdem topbonus nun offiziell down ist, wird es nun wirklich interessant!

  6. Kurzfristig würde ich mir eher keine großen Sorgen machen. Bei Tickets für Flüge ab Oktober/November vielleicht schon. Ein Lufthansa-Manager wurde schon zitiert, dass man nicht unbedingt plant, alte Tickets zu honorieren. Wenn das Ticket nach dem 15.08. gebucht ist, kann man bei Nichtdurchführung des Fluges Ansprüche geltend machen. Hier würde ich dann sogar mal bei der Kreditkartengesellschaft wg. Chargeback nachfragen („nicht erbrachte Leistung'“). Bei „alten“ Tickets sieht es schlechter aus, die kann man dann nur noch zur Insolvenztabelle anmelden, was relativ wenig bringen dürfte. Ich habe hier (zum Glück nur) ein Kurzstrecken-Ticket DUS-STR aus dem Juni für kommenden Januar rumliegen. Ich denke nicht, dass ich das noch abfliegen kann. Erstens ist der Laden bis dahin aufgeteilt und die 20 Dash-8 Turboprops will sowieso keiner haben ;-).

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