Drei interessante Entscheidungen zu den EU Fluggastrechten

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Die EU Fluggastrechte sind ein wenig magisch und die Fälle landen auch immer wieder vor Gericht. Die Grundsatzentscheidungen dazu sind schon ganz spannend …

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In Deutschland liebt man es die Auseinandersetzungen um die Fluggastrechte vor Gericht auszutragen. Das ist auch das gute Recht der beteiligten Parteien. Drei Entscheidungen der letzten Zeit sind ganz interessant.

Randaliert ein Passagier und gibt es deswegen eine Verzögerung, gilt es als ein außergewöhnlicher Umstand und die Airline konnte diesen Umstand nicht berücksichtigen. Eine Ausgleichszahlung entfällt in diesem Fall dann.

Mehr bei Airliners.de: Randalierender Fluggast ist ein außergewöhnlicher Umstand

Muss eine Airline das Gepäck von nicht-erschienenen Passagieren ausladen, zählt das nicht als außergewöhnlicher Umstand. Eine Ausgleichszahlung steht zu.

Mehr bei Airliners.de: Verspätung durch Ausladen von Gepäck – Airline muss zahlen

Für die Ausgleichszahlung muss man einen stark verschobenen Flug nicht antreten. In diesem Fall war der Flug einen Tag später angesetzt. Die Ausgleichszahlung gab es auch ohne Antritt des Fluges.

Mehr bei Airliners.de: Verschobenen Flug nicht angetreten – Entschädigung fällig

Danke einem netten Leser ;)

Kommentare 2
  1. Finde die EU-Regeln wirklich super und die Airlines sollen ruhig auch zahlen, aber das Urteil mit dem Ausladen des Gepäcks wegen einem Passagier wo nicht auftaucht finde ich einen Riesenfehler.

    Da checkt also jemand am Airport ein (nicht nur Web Check-In) und gibt Gepäck auf, kommt dann nicht rechtzeitig und die Airline muss erst alle sicher ca 200-300 Gepäckstücke im Laderaum ausladen und suchen, welches seines ist. Das dauert nunmal und dank diesem Urteil wird es so sein, das die Airlines lieber noch länger auf solche – sorry – Idioten warten, wo meinen man kann dann noch Stundenlang einkaufen gehen…. Das finde ich nicht fair und characterlich sehr ärgerlich, das solche Menschen damit noch durchkommen. Man sollte solche Gäste dann in einer Datenbank erfassen und für alle Airlines sperren ….
    Wer mal eine Reportage gesehen hat oder sich das vorstellen kann, sowas mit dem Ausladen geht halt leider nicht schneller bei soviel Gepäck, da kann die Airline nichts dafür. Und trotzdem muss Sie dann wegen so einem Gast allen Passagieren entschädigung zahlen, statt das dieser Passagier das müsste (was ja leider auch unrealistisch ist)

    Siehst Du/andere das anders? ;)
    lg

    1. Für die Airlines schwierig umzusetzen. Habe ich so noch nicht gesehen. Für den Richter war es wahrscheinlich nur die Frage, ob dieser Umstand im Regelbetrieb vorkommt, oder eben ein außergewöhnlicher Umstand ist. Leider ist es eben Regelbetrieb. Leider machen das Leute.

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