Erhält man bei den Coronavirus Stornierungen eine Entschädigung nach den Fluggastrechten?

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Derzeit werden viele Flüge storniert. Erhält man eine Entschädigung nach den Fluggastrechten?

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ACHTUNG NACHTRAG: CORONAVIRUS STREICHUNGEN: Europäische Kommission reduziert Möglichkeit für Entschädigungsleistungen durch Fluggastrechte

Die Airlines fahren gerade riesige Streichkonzerte. Die Nachfrage ist extrem gesunken, eine Folge sind einfach brutale Einschnitte durch die Airlines. Hat man jetzt aufgrund der Stornierungen durch den Coronavirus Anrecht auf eine Entschädigung nach den EU Fluggastrechten?

Natürlich muss die Airline einen Ersatzflug ermöglichen. Viele Airlines haben einfach nur die Frequenzen verringert und werden auf andere Flüge umbuchen. Hat man dann bei einem stornierten Flug Anrecht auf eine Entschädigung?

Eine Entschädigung gibt es nur, wenn es kein außergewöhnlicher Umstand eingetreten ist. Die Flugstreichungen aufgrund von Einreisesperren (z. B. Israel – CORONAVIRUS: Einreisestopp für Österreich, Deutschland und Schweiz nach ISRAEL) wären so ein außergewöhnlicher Umstand. Da erhält man keine Entschädigung.

Eine Annullierung aus wirtschaftlichen Gründen stellt eigentlich keinen außergewöhnlichen Umstand dar. Hier wird eine Entschädigung fällig.

Keine Entschädigung erhält man bei einer Vorlaufzeit von 14 Tagen. D. h. wird der Flug zwei Wochen vor Abflug gestrichen, dann muss man zwar einen Ersatzflug erhalten, aber die Entschädigung durch die Fluggastrechte entfällt.

Dr. Böse vom Letzten-Flug-Verfallen-Lassen Fall hat ein paar Tipps! Sein voller Blogbeitrag: Flugannullierung wegen Corona-Virus: Passagierrechte


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Kommentare 1
  1. Auch mir wurde ende März mein Lauda Flug von Wien nach TRF storniert.
    Angeboten wurde mir die Rückzahlung meines 4,99 Euro Tickets oder aber eine Umbuchung.
    Natürlich umgebucht und jetzt das beste daran, ich konnte auf irgendeine Ryanair/Lauda Destination ab Wien umbuchen.
    So wurde es für mich eben mal Beirut im April-:))

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