Die UK Behörden sehen die systematischen Verweigerungen von Rückzahlungen sehr problematisch …
Die Fluggastrechte sind bei den derzeitigen Flugstreichungen sehr eindeutig. Nach derzeitiger Rechtslage haben die Airlines – die unter die Fluggastrechteverordnung fallen – für die gestrichenen Flüge eine Rückzahlung durchzuführen.
Die einzelnen Mitgliedsstaaten haben eigentlich die Durchsetzung der Verordnung zu überwachen und zu wahren:
„Gegebenenfalls ergreift diese Stelle die notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Fluggastrechte gewahrt werden.“
Unsere große Umfrage sieht bei der Rückzahlung Probleme bei einigen Airlines: So unterschiedlich reagieren Airlines auf Ansprüche ihrer Kunden in Folge von Flugausfällen aufgrund von COVID-19
Lufthansa hält so 1,8 Milliarden zurück: Lufthansa hat 1,8 Milliarden Rückzahlungen für gestrichene Flüge NICHT ausbezahlt
Der UK Regulator – die Fluggastrechte gelten bis Ende 2020 auch für UK – sieht eine systematische Einbehaltung der Rückzahlungen:
„“We support airlines offering consumers vouchers and rebooking alternatives where it makes sense for the consumer.
„But it is important that consumers are given a clear option to request a cash refund without unnecessary barriers.“
The regulator said it did not expect airlines to „systematically“ deny consumers their right to a refund.
„We expect airlines to provide refunds for cancelled flights as soon as practically possible, whilst appreciating there are operational challenges for airlines in the current circumstances.““
Der volle Beitrag bei der BBC: Coronavirus: Airlines warned over passenger refund rights
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