Der Herr Dr. Böse will von einer Airline die Kosten für einen Ersatzflug im Privatjet zurückholen …
Wir kennen Dr. Böse und die Kanzlei Franz von der Letzter-Flug-Verfallen-Lassen Geschichte mit Lufthansa. Lufthansa wollte bei einem Letzten-Flug-Verfallen-Lassen Flug den Preis nachberechnen und hat eine Rechnung ausgesandt. Da gabs dann einen gröberen juristischen Schlagabtausch. Am Ende hat Lufthansa die Berufung fallen gelassen und das Urteil akzeptiert (Lufthansa lässt Berufung gegen Letzter-Flug-Verfallen-Urteil fallen!). Lufthansa durfte den Flugpreis nicht nachberechnen.
Bei der verrückten Iberia Plus Promotion vor einem Jahr – für jeden nichtangetretenen Flug gab es 9 000 Meilen – hat Dr. Böse ein gesperrtes Iberia Plus Konto wieder gerettet: 90000 Avios Iberia Plus Promo – URTEIL: Meilenkonto darf nicht gesperrt werden!
Dr. Böse hat eine neue Geschichte auf Lager. Long Story Short, Mandanten mussten unbedingt nach Mallorca. Airline hat überbucht, keine Freiwilligen gesucht und zeitgleichen Ersatzflug mit anderer Airline abgelehnt. Dann wäre man zum Termin zu spät gekommen. Ein Learjet um 21 500 Euro wurde gechartert. Der Termin musste scheinbar eingehalten werden.
Die Fluggastrechteverordnung lässt natürlich eine Entschädigung zu, aber ein Learjet geht sich mit den maximal 600 Euro nicht aus. Zivilrechtlich kann man hier natürlich parallel vorgehen. Das macht Dr. Böse jetzt.
Der lesenswerte Artikel auf seinem Blog: Flug überbucht: Mit dem eigenen Jet ans Ziel!
Da sind wir doch alle gespannt ;)
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Grandios!
und plötzlich hoffen alle, dass ihr Flug überbucht ist… :)
Nun ja, ich weiß nicht, ob ich die Kanzlei bejubeln soll.
Die Fluggesellschaften scheinen tatsächlich das Angebot mit den Flügen, die eine Positionierung erfordern und auf dem Rückflug eine „Vergesslichkeit“ nahelegen, ausgedünnt zu haben.
Das wäre dann ein Bärendienst für die Allgemeinheit zum Nutzen ganz Weniger gewesen.
Dr. Böse ist uns auch noch von anderen Allgemeinheitsdiensten bekannt, wodurch wir alle profitiert haben:
https://www.rechteindeutig.de/lufthansa-darf-keine-zuzahlung-verlangen/
https://www.rechteindeutig.de/air-france-darf-verbraucher-nicht-an-reisevermittler-verweisen/
Genau das ist mir mehrmals passiert und durch die erwirkte Unterlassungserklärung von Dr. Böse haben die Airlines beim erneuten Kontaktversuch das Gesetz eingehalten.
Das macht ja alles durchaus Sinn, aber in diesen Zeiten einen Prozess gegen ohnehin angeschlagene Airlines mit einem Fantasiebetrag von € 21500 zu führen, zumal eine Ersatzbeförderung angeboten und abgelehnt wurde, finde ich mehr als unangemessen. Dieses eine Mal bin ich auf Seiten der Airline und nicht des Klägers.
Falls er gewinnt wird das ziemlich cool – warum man auch nur eine Minute am Flughafen warten sollte, wenn eine andere Airline einen früheren Flug als die nächste vom eigentlichen Carrier hat…hab ich noch nie verstanden.