EU möchte Reisefreiheit mit Ampelsystem herstellen

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Die Reisefreiheit könnte bald mit einem Ampelsystem geregelt werden …

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Das derzeitige Wirrwarr der Einreisebeschränkungen, Quarantäneverordnungen und Quarantänepflichten bei Rückreise wird jedem EU Bürger sauer aufstoßen. Natürlich versteht jeder die Maßnahmen und sie sind auch sinnvoll. Teilweise sind sie leider relativ willkürlich. Man braucht sich nur mal die Quarantänebeschränkungen bzw. Reisewarnungen der drei deutschsprachigen Länder ansehen. Das geht sehr weit auseinander.

Die EU Kommission will dem Rat nur ein neues Konzept zur verbesserten Reisefreiheit vorlegen. Ein Ampelsystem soll innerhalb der EU die Einreise regeln. Kommen Leute aus einem Land mit Ampel auf Rot oder sind zu wenig Daten vorhanden dann folgt bei Einreise in ein anderes Mitgliedsland eine Test- oder Quarantäneverpflichtung. Änderungen sollten immer mit einer Woche Vorlauf mitgeteilt werden.

Hier der Vorschlag:

„Die Kommission hat heute einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates angenommen, um sicherzustellen, dass Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der Coronavirus-Pandemie auf EU-Ebene koordiniert und klar kommuniziert werden.
In diesem Vorschlag zeigt die Kommission vier Schlüsselbereiche auf, in denen die Mitgliedstaaten enger zusammenarbeiten sollten:
– gemeinsame Kriterien und Schwellenwerte für die Mitgliedstaaten als Grundlage für Entscheidungen über die Einführung von Reisebeschränkungen
– Kartierung anhand gemeinsamer Kriterien und mithilfe eines vereinbarten Farbcodes
– gemeinsamer Rahmen für Maßnahmen, die für Reisende aus Risikogebieten gelten
– klare und rechtzeitig Information der Öffentlichkeit über Beschränkungen
Die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides erklärte dazu: „Wir schlagen heute unseren Mitgliedstaaten eine gut koordinierte, vorhersehbare und transparente Vorgehensweise für erforderliche Reisebeschränkungen vor, bei denen der Schutz der öffentlichen Gesundheit immer oberste Priorität hat. Wir müssen weitere Störungen geschwächter Volkswirtschaften verhindern und den Bürgerinnen und Bürgern, die große Opfer gebracht haben, weitere Ungewissheit ersparen. Nach so vielen Monaten, die sie mit COVID-19 leben mussten, erwarten sie das von uns.“

Gemeinsame Kriterien
Die nationalen Kriterien für die Einführung von Maßnahmen zur Beschränkung der Freizügigkeit in der Europäischen Union unterscheiden sich stark. Gemäß dem Vorschlag der Kommission sollte jeder Mitgliedstaat die folgenden Kriterien bei der Verhängung von Beschränkungen berücksichtigen:
– die Zahl aller in einem bestimmten Gebiet innerhalb von 14 Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100 000 Personen;
– den Anteil der positiven Tests an allen in einem bestimmten Gebiet innerhalb von 7 Tagen durchgeführten COVID-19-Texts;
– die Zahl der in einem bestimmten Gebiet innerhalb von 7 Tagen durchgeführten COVID-19-Tests pro 100 000 Personen.
Die Mitgliedstaaten sollten diese Daten wöchentlich an das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten weiterleiten. Zudem sollten sie sie auf regionaler Ebene bereitstellen, damit gezielt Maßnahmen für die Regionen getroffen werden können, in denen sie unbedingt notwendig sind.
Wenn die wöchentliche Testquote des Mitgliedstaats der Ausreise höher als 250 Tests pro 100 000 Personen liegt, sollten die Mitgliedstaaten dem Vorschlag der Kommission zufolge die Freizügigkeit von Reisenden aus anderen Mitgliedstaaten nicht beschränken, wenn
– die Zahl aller in einem bestimmten Gebiet innerhalb von 14 Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle unter 50 pro 100 000 Personen liegt ODER
– der Anteil der positiven Tests an allen in einem bestimmten Gebiet durchgeführten COVID-19-Texts unter 3 % liegt.
Ein gemeinsamer Farbcode
Nach dem Vorschlag der Kommission sollte das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten eine anhand der von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten erstellte und wöchentlich aktualisierte Karte der EU- und EWR-Mitgliedstaaten mit einem gemeinsamen Farbcode veröffentlichen, um die Mitgliedstaaten und Reisende zu unterstützen. Für diese Karte schlägt die Kommission folgenden Farbcode vor:
Grün für ein Gebiet, in dem die Zahl aller innerhalb von 14 Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle unter 25 UND der Anteil der positiven Tests an allen durchgeführten COVID-19-Tests unter 3 % liegt;
Orange für ein Gebiet, in dem die Zahl aller innerhalb von 14 Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle unter 50 liegt, ABER der Anteil der positiven Tests an allen durchgeführten COVID-19-Tests 3 % oder mehr beträgt ODER in dem die Zahl aller neu gemeldeten COVID-19-Fälle zwischen 25 und 150, ABER der Anteil der positiven Tests an allen durchgeführten COVID-19-Tests unter 3 % liegt;
Rot für ein Gebiet, in dem die Zahl aller innerhalb von 14 Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle über 50 liegt UND der Anteil der positiven Tests an allen durchgeführten COVID-19-Tests 3 % oder mehr beträgt ODER in dem die Zahl aller innerhalb von 14 Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle über 150 pro 100 000 Personen liegt;
Grau, wenn nicht genügend Informationen für die Beurteilung anhand der von der Kommission vorgeschlagenen Kriterien vorliegen ODER weniger als 250 COVID-19-Tests pro 100 000 Personen durchgeführt werden.
Gemeinsames Konzept für Reisende aus Risikogebieten
Die Kommission schlägt eine einheitliche Vorgehensweise der Mitgliedstaaten bei Reisenden vor, die aus Risikogebieten kommen. Die Mitgliedstaaten sollten die Einreise aus anderen Mitgliedstaaten nicht verweigern. Mitgliedstaaten, die die Freizügigkeit auf der Grundlage ihrer eigenen Entscheidungsprozesse beschränken, könnten verlangen, dass
Einreisende aus rot oder grau eingestuften Gebieten sich in Quarantäne begeben ODER (vorzugsweise) bei Ankunft einen COVID-19-Test machen;*
in begründeten Fällen könnten die Mitgliedstaaten Einreisenden aus orange eingestuften Gebieten zumindest einen COVID-19-Test vor der Abreise oder nach Ankunft empfehlen. Bei Einreisen aus rot, orange oder grau eingestuften Gebieten könnten die Mitgliedstaaten, insbesondere bei Einreisen auf dem Luftweg, die Vorlage ausgefüllter Aussteigekarten verlangen, die die Datenschutzanforderungen erfüllen. Reisende, die eine wichtige Funktion ausüben oder deren Reise zwingend notwendig ist, sollten sich nicht in Quarantäne begeben müssen. Dabei ist zum Beispiel an Arbeitskräfte, die systemrelevante Funktionen wahrnehmen, Grenzgänger, entsandte Arbeitnehmer, Studenten oder Journalisten gedacht, die ihre Tätigkeiten ausüben.
Klare und rechtzeitige Information der Öffentlichkeit
Die Kommission schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission wöchentlich detaillierte Informationen über geplante Beschränkungen der Freizügigkeit oder deren Aufhebung erhalten sollen. Änderungen sollten eine Woche vor ihrem Inkrafttreten angemeldet werden.
Auch auf der Plattform Re-open EU sollten diesbezüglich Informationen mit einem Link zu der Karte bereitgestellt werden, die das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten wöchentlich veröffentlicht.
Bürger und Unternehmen benötigen Vorhersehbarkeit. Die Mitgliedstaaten müssen alles in ihrer Macht stehende tun, um die Auswirkungen der Reisebeschränkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört auch die Bereitstellung klarer, umfassender und rechtzeitiger Informationen für die Öffentlichkeit.
Hintergrund
Das Recht jedes Unionsbürgers, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen und seinen Aufenthalt frei zu nehmen, ist eine der wertvollsten Errungenschaften der Europäischen Union und ein wichtiger Faktor für unsere Wirtschaft. Freizügigkeitsbeschränkungen innerhalb der EU sollten nur verhängt werden, wenn sie aufgrund von Risiken für die Gesundheit der Bevölkerung unbedingt notwendig sind. Dann sollten koordinierte, verhältnismäßige und diskriminierungsfreie Maßnahmen getroffen werden. Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie haben die Mitgliedstaaten verschiedene Maßnahmen getroffen, die sich zum Teil auch auf die Freizügigkeit ausgewirkt haben. Eine gut koordinierte, vorhersehbare und transparente Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit ist notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die Freizügigkeit in der Union unter sicheren Bedingungen aufrechtzuerhalten. Dies ist für die Millionen von Personen wichtig, die darauf angewiesen sind, täglich problemlos in ein anderes Land fahren zu können, und von entscheidender Bedeutung für den Erfolg unserer Bemühungen, den Wiederaufbau der Wirtschaft unter sicheren Bedingungen in Angriff zu nehmen.
Die nächsten Schritte
Der Rat wird den Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung erörtern, damit dieser in den kommenden Wochen angenommen werden kann.“

Zur Pressemitteilung: Coronavirus: Kommission legt Vorschlag zur Verbesserung der Klarheit und Vorhersehbarkeit von Maßnahmen zur Beschränkung der Freizügigkeit in der Europäischen Union vor


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Kommentare 4
  1. Die Nordländer werden kaum zustimmen, um von teilweise unter 20/100k auf 50/100k hochzugehen. Das wird nix ausser ein Papiertiger.

  2. Also ich verstehe viele der Maßnahmen nicht und diese sind m.E. für mich logisch auch nicht nachvollziehbar. Damit bin ich nicht „jeder“.

    1. +1, war auch mein Gedanke, denn „sinnfrei“ ist hier so ziemlich wie alles.
      Und: „willkürlich“ kann nach meinem Verständnis erst recht nicht „sinnvoll“ sein.

  3. Dabei heute in einer Zeitung, Arzt erklärt warum das Virus in Europa nicht mehr tödlich ist… Alles nur mehr schmarrn, sorry

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