RÜCKZAHLUNGEN: Verbraucherschützer verschärfen Gangart gegenüber Lufthansa

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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erhebt Klage gegen Lufthansa …

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Lufthansa hat im Juni versprochen, dass man mit Ende August die Rückzahlungen des ersten Halbjahres erledigt haben wollte. Eigentlich – so die Lufthansa Pressemitteilung – hat Lufthansa mit Anfang September die Rückzahlungen des ersten Halbjahres bearbeitet: Lufthansa Group hat Erstattungen aufgrund der Covid-19 Krise fertig ausbezahlt

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht nun gegen Lufthansa gerichtlich vor.

Die Infos:

„Wegen der Corona-Pandemie stornierte die Deutsche Lufthansa AG zahlreiche Flüge
Anstatt bereits gezahltes Geld zurück zu überweisen, bot sie oft nur Umbuchungen oder Gutscheine an
Da sich das Unternehmen weigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, erhebt die Verbraucherzentrale nun Klage vor dem Landgericht Köln
Die gesetzliche Regelung ist klar: Storniert ein Anbieter bereits be­zahlte Flüge, muss er seine Kunden darüber informieren, dass sie ihr Geld zurückfordern oder freiwillig einen Gutschein annehmen können. Entscheiden Verbraucher sich für die Rückzahlung muss das Unter­nehmen innerhalb von sieben Tagen den Flugpreis erstatten. Verbraucherbeschwerden zeigen jedoch, dass sich die Lufthansa derzeit kaum an diese Regelungen hält und Rückzahlungen ver­schleiert und verschleppt. Die Verbraucherzentrale geht nun ge­richtlich gegen das Unternehmen vor.“

Zur Pressemitteilung: Verbraucherzentrale verklagt Lufthansa


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Kommentare 8
    1. Na endlich, ich gebe diesem xxx im Moment auch noch unfreiwillig einen Privatkredit im fünfstelligen Bereich!!!
      2 x F nach LAX & EZE
      Wenn der ganze Käse mit Corona vorbei ist heißt es erstmal bye bye LH, das Grab habt ihr euch selber geschaufelt…

  1. Endlich

    Ich hoffe dass hier auch Mal verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden

    Als ehemaliges DAX Mitglied ist das Verhalten dieses Unternehmens schon mehr als peinlich für die deutsche Wirtschaft

    1. Verantwortliche sind in dem Falle auch die Beamten des Luftfahrtbundesamtes, die sich weigern die EU261/04 Richtlinie in Deutschland effektiv durchzusetzen.
      Kein Wunder dass die Airlines machen was sie wollen wenn die staatliche Aufsicht Arbeitsverweigerung betreibt.

    2. Richtig. In den USA klappt das auch deshalb, weil die Behörde sonst hohe Bußgelder verhängt. Aber in D werden hier selbst bestehende Regeln nicht durchgesetzt. Das müsste als erstes passieren.

  2. Ja, schon etwas traurig. Musste kürzlich bei Turkish Airlines annullieren. Überhaupt kein Problem mit der Rückzahlung. O.K., die TSC des Reisebüros habe ich nicht wieder bekommen. Ob das nun rechtens ist, weiß ich nicht, werde ich aber angesichts der katastrophalen Lage der Reisbüros auch nicht hinterfragen.

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