Deutschland ordnet Einreise neu

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Eine neue Einreiseverordnung schafft veränderte Regeln für die Einreise nach Deutschland …

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Deutschland hat sich eine neue Einreiseverordnung gegeben. Große Teile kennen wir schon, bei manchen Punkten gibt es aber starke Veränderungen. Die Einreise aus einem Risikogebiet wird erleichtert. Für Geimpfte und Genesene gibt es starke Verbesserungen. Die Testpflicht vor Flügen nach Deutschland bleibt bestehen (Ausnahme: Geimpfte und Genesene).

Geimpfte und Genesene werden teilweise von Test und Quarantäne befreit 

“Impf- und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen und von der von der Einreisequarantäne befreien. Dies gilt jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet.”

Digitale Reiseanmeldung notwendig

“Bereits bevor Sie einreisen, müssen Sie eine digitale Einreiseanmeldung durchführen, wenn Sie sich innerhalb der zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Auf der Homepage www.einreiseanmeldung.de geben Sie die Informationen zu Ihren Aufenthalten der letzten zehn Tage an. Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhalten Sie eine PDF-Datei als Bestätigung. Ihr Beförderer wird in der Regel vor der Beförderung kontrollieren, ob Sie eine Bestätigung vorweisen können. Eine Beförderung kann anderenfalls nicht erfolgen.”

Quarantänepflicht weiterhin in Kraft (Ausnahme: Einreise aus Risikogebiet mit Test, Impfung oder Genesenennachweis)

“Hinweis: Mit dem vierten Bevölkerungsschutzgesetz vom 29. März 2021 (BGBl. I S. 370) wurde die Bundesregierung in § 36 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes ermächtigt, für Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen oder eingereist sind und bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie einem erhöhten Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ausgesetzt waren, eine Absonderungspflicht zu regeln. Von dieser Möglichkeit, die Einreisequarantäne nun bundeseinheitlich zu regeln, wurde mit der neuen Coronavirus-Einreiseverordnung Gebrauch gemacht.
Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause – oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort – begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt die Absonderungszeit vierzehn Tage.
Während der Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Vergessen Sie nicht: Diese Maßnahme dient dem Schutz Ihrer Familie, der Nachbarn und aller anderen Menschen in Ihrem Umfeld. Verstöße gegen die Quarantäneregeln können mit Bußgeldern geahndet werden!
Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden. Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich.
Die Quarantänepflicht gilt vorerst bis zum 30. Juni 2021.”

Testpflicht nach Einreise aus Risikogebiet

“Nach Aufenthalt in einem Risikogebiet müssen Sie außerdem bis spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass Sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Die zuständige Behörde (in der Regel das Gesundheitsamt) kann die Vorlage eines Nachweises von Ihnen bis zu zehn Tagen nach Einreise verlangen. Nachweise sind entweder ein Testergebnis oder ein ärztliches Zeugnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Sie können sich unter der Telefonnummer 116 117 oder im Internet unter www.116117.de informieren, wo Sie in Wohnortnähe einen Test machen können. Wer sich beim Hausarzt testen lassen möchte, sollte unbedingt vorher dort anrufen.”

Testpflicht bei Flügen (Ausnahme: Geimpfte und Genesene) und Reisen aus Virusvarianten oder Hochrisikogebiet

“Reisende im Luftverkehr oder nach Voraufenthalt in einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet müssen sich schon vor der Abreise testen lassen und müssen ein negatives Testergebnis dem Beförderer, beispielsweise der Fluggesellschaft, vorlegen. Auch bei der Einreisekontrolle in Deutschland durch die Bundespolizei kann der Nachweis verlangt werden.”

Zur Info Page der neuen Einreiseverordnung: Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV)


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Kommentare 6
  1. Also wenn ich vollständig geimpft bin, muss ich trotzdem vor Abflug aus z.B. den Balearen einen Test machen, bin jedoch in Deutschland vom Test und Quarantäne befreit?

    Verstehe den Sinn dahinter nicht…

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    1. Nein, Geimpfte und Genesene sind ausgenommen.
      “Über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis müssen Personen, die das
      sechste Lebensjahr vollendet haben, bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in folgenden Fällen verfügen:

      3. wenn sie unter Inanspruchnahme eines Beförderers in die Bundesrepublik Deutschland auf dem Luftweg einreisen.”

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  2. Endlich fällt die Testerei für Geimpfte weg! Die Schweiz hat gerade die Quarantäne für Geimpfte fallen gelassen, aber die Tests bleiben leider noch…

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  3. Sie sollten mitbekommen haben, dass es hier keine Zensur gibt.

    Dabei frage ich mich, wie viele Persönlichkeiten Sie jetzt haben. Sie schreiben andauernd von “wir”. Ich kann ihnen versichern, dass Sie da eher einsam sind mit ihrer Diktatursache

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