Die Deutsche Bundesregierung möchte den Airlines die Alternative der Gutscheine statt Erstattung erlauben …
Ist ein Flug durch die laufenden Flugstreichungen entfallen, dann sind die Fluggastrechte eigentlich auf der Seite des Kunden.
Die Europäische Kommission hat in einer Auslegungsregel bereits die Entschädigung (250 Euro / 400 Euro / 600 Euro) gestrichen. Die meisten Flugstreichungen durch den Coronavirus werden zu einem “Außergewöhnlichen Umstand” deklariert. D. h. mangelnde Auslastung aufgrund staatlicher Vorgaben und die daraus folgenden ökonomischen Streichungen sind ein “Außergewöhnlicher Umstand” und verpflichten dann nicht zu Entschädigungsleistungen: CORONAVIRUS STREICHUNGEN: Europäische Kommission reduziert Möglichkeit für Entschädigungsleistungen durch Fluggastrechte
Ist ein Flug gestrichen hätte man auch ein Anrecht auf Rückerstattung. Die Airlines möchten Gutscheine verteilen, aber eigentlich gemäß der Fluggastrechteverordnung könnte man auf einer Rücküberweisung bestehen.
Die Deutsche Bundesregierung wird nun bei der Europäischen Kommission entweder die Veränderung der Fluggastrechteverordnung oder eine Auslegungsregel einfordern:
„BMVI, BMWi und BMJV richten das Schreiben über die zuständige Kommissarin der DG Move Valean an die Kommission. Die Regelung soll den Airlines bereits kurzfristig (denkbar über eine normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift im Form einer Auslegungshilfe), aber auch mittelfristig durch Anpassung der Fluggastrechteverordnung die Möglichkeit geben, den Buchenden bei Pandemie-bedingten Absagen von vor dem 08.03.2020 gebuchten Flügen anstelle der binnen 7 Tagen fälligen Erstattung einen Gutschein zu geben, der folgende Bedingungen erfüllen soll:
Härtefallregelung
Gültigkeit bis 31.12.2021 – ist der Gutschein bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst, ist der Wert zu erstatten. …
Die Reiseveranstaltenden und Airlines sind bei der pandemiebedingten Absage von Flügen und Pauschalreisen regelmäßig verpflichtet, erhaltene Vorauszahlungen zu erstatten. Auch bei den sonstigen Veranstaltungen stellt sich die Problematik massenhafter Erstattungsansprüche. Vor dem Hintergrund zahlloser Stornierungen und Absagen ist für alle Bereiche jedoch die Gefahr erheblicher Liquiditätsengpässe verbunden, die in vielen Fällen zu einer Gefährdung des wirtschaftlichen Fortbestandes der Unternehmen und Institutionen führen kann. Insolvenzen drohen. Reiseveranstalter, Airlines und sonstige Veranstalter würden zur Vermeidung dieser Folgen den Kundinnen und Kunden gerne Gutscheine übergeben, sehen sich aber durch die geltenden gesetzlichen Bestimmungen daran gehindert.
Für alle Bereiche könnte eine Gutscheinlösung eine existentielle Hilfe sein. … Für Flugtickets ergibt sich der Erstattungsanspruch aus der unmittelbar geltenden Fluggastrechteverordnung (Nr. 261/2004): Er ist binnen 7 Tagen in bar zu erfüllen und darf mit Zustimmung des Fluggastes durch einen Gutschein ersetzt werden. Hier können nur europäische Auslegungsregelungen und Rechtsänderungen zu einer temporären Aussetzung des Zustimmungserfordernisses führen, worauf die Bundesregierung gegenüber KOM hinwirken sollte.“
Schau doch in unseren Boardingarea DE Facebook Gruppen oder meiner Fanpage vorbei!
Vielfliegerlounge / Hilton Honors Gold&Diamond Gruppe / Marriott Bonvoy Elite Member Gruppe / American Express Platinum Gruppe / Miles and More Gruppe / Oneworld Gruppe / USA Reisen / YHBU Facebook Page
Bin mal auf die Verfassungsrechtler gespannt.
Grundsätzlich habe ich ja nichts gegen eine Umbuchung in der Situation, aber dann auch der Situation angepasst ohne Aufpreis.
Gutschein Guthaben, das man nach Bedarf abrufen kann (also gestückelt, nicht alles auf einmal), über einen längeren Zeitraum wäre zu diskutieren, um die Liquidität der Airlines sicherzustellen, aber bei der Ungewissheit ist die Erstattung sicherer, und dann wenn die Sache vorbeigezogen ist bei den übrig gebliebenen Airlines buchen.
Erstattung nach Ablauf wäre vertretbar, wenn sichergestellt ist, dass es dann die Airline noch gibt…
Das Problem ist niemand kann vorhersehen ob eine Airline Pleite geht. Und dann kriegst du halt nichts.
Ich glaube man sollte der Luftfahrt keine Sonderrechte geben. In anderen Wirtschaftsbereichen waere ein Gutschein kaum denkbar.
In anderen Bereichen kaufen Leute aktuell Gutscheine zum später einlösen, wenn die Geschäfte wieder geöffnet sind, um die kleinen Läden zu unterstützen. Aber eben freiwillig.
Also, aus Juristischer Sicht, hat das 1. nichts mit der Verfassung zu tun!
2. gilt ein Rückwirkungsverbot und verstößt zugleich gegen übergeordnetes EU-Recht. Die Chancen stehen schlecht, dass das geändert wird. Da es hier um Lufthansa geht, werden Sie zahlen müssen – Pech gehabt. Ich zahle als Steuerzahler dann irgendwie anders ;) !
greift hier nicht Artikel 14 (Eigentum/Erbrecht/Enteignung)
GG ( Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland )? ;-)
XXX
Es waere doch viel einfacher, wenn die Airlines alles in Cash erstatten und der Staat nur den Airlines hilft.
So wie das jetzt laeuft, darf der Staat dann aufwaendig buerokratisch in 2-3 Monaten den Tausenden von Leuten helfen, die ihren Job verloren haben und denen das Cash aus ihrer schon getaetigten aber gecancelten Urlaubsbuchung fehlt.
Bei Vertragsschluss galt die Regel, dass bei Stornierung der Airline, der Buchende ein Anspruch auf Erstattung hat, da kann die Bundesregierung machen was sie wollen. Das ist geltendes Recht. Gerichte werden das alles kassieren. Die hoffen genug Unbelichtete Buchende zu finden, insbesonderen Nicht-Deutsche, die sich auf den Mist (Gutschein, Umbuchung) einlassen werden.
Außerdem wird die BReg den Laden nicht direkt retten, sondern über Umwege. Nächste Jahr sind Wahlen ;)
Hallo Daniel
Ich stimme dir uneingeschränkt zu. Die Äußerungen der Politiker sind gewaltiger Dünnsch…
BGB kommt hier zum tragen.
Es ist auch im Gespräch das es in der Reisebranche Gutscheine, anstatt Erstattung geben sollte.
Pete:
Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit?
Ist die Lufthansa nicht ein profitorientierter Konzern?
Fakt ist und leider. Wir werden alle die Zeche bezahlen. früher oder später.
Vom Volk geht seit langem keine Macht aus und es gibt auch keine Politiker die zum Wohle des Volkes arbeiten.
Das gab es einmal.
„Höhere Gewalt“ ist bei den Fluggastrechten ausgenommen.
Bei den meisten Erstattungs- und Reiserücktrittsversicherungen sind Pandemien ausdrücklich ausgenommen.
Eigentlich besteht kein Handlungsbedarf, dass die Airlines keine Kompensationen wg. des Virus zahlen halte ich für völlig gerechtfertigt.
Nach dieser Ausnahmesituation sollte man hingegen wieder zur ursprünglichen Regelung zurückkehren. Ansonsten werden Airlines dazu motiviert, wie in anderen Teilen der Welt zu agieren, und Flüge zu canceln/verschieben wie sie gerade lustig sind.
Gerade in Südostasien, Südamerika und Co. wird das gerne gemacht und der Passagier steht dann wie der letzte D*pp und ist machtlos
Hier geht es nicht um irgendwelche Bonuszahlungen. Fakt ist du hast x Euro für den Flug gezahlt und wenn dieser jetzt nicht stattfindet, hast du normal das Recht auf eine Erstattung des gezahlten Flugpreises. Jetzt sollst du aber einen Gutschein bekommen und wirst somit unfreiwillig zum kostenlosen Kreditgeber einer von der Krise besonders gebeutelten Branche.
Das hat nichts mit den Versicherungsbedingungen irgendwelcher ggf. abgeschlossenen Versicherungen zu tun und auch nichts mit den EU Fluggastrechten, auf welche du dich anscheinend beziehst mit deinem Ausschluss höherer Gewalt. Diese wurden sowieso schon für dieses Ereignis gestrichen.
Das Pandemie Argument kann man leicht überdehnen. Firma XYZ kann eine Leistung nicht erbringen, ergo Geld zurück. Vertrag wird rückabgewickelt.
Die Luftfahrtindustrie ist auch nicht die einzige betroffene Branche. Ich werde jetzt auch Gutscheine verteilen. Morgen fange ich beim Supermarkt an ;)
Typisch Deutschland, und ich traue mich zu 100% wetten das diese EU dem BITTEN der Merkel nachkommen wird.
Und wir gutgläubigen Konsumenten werden wieder einmal wie in einer Diktatur durch Deutschland in Geiselhaft genommen und sehen unser Geld nicht mehr.
Wahnsinn was sich diese Frau herausnimmt.