ÖSTERREICH: Allgemeine Reisewarnung fällt und neue Einreiseverordnung

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In Österreich gilt eine neue Einreiseverordnung …

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In Österreich fällt die allgemeine Reisewarnung. Gleichzeitig hat man eine neue Einreiseverordnung installiert.

Folgende Länder gelten als safe und eine Einreise mit der 3G Regel ohne Quarantäne möglich: Albanien, Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Hong Kong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Macau, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Saudi-Arabien, Schweden, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Südkorea, Taiwan, Thailand, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikan, Vereinigte Staaten von Amerika, Vietnam und Zypern.

Allgemeine Reisewarnung fällt

https://twitter.com/MFA_Austria/status/1410541446407598082

Regeln der neuen Einreiseverordnung

Die Infos:

“Einreise aus Staaten oder Gebieten mit geringem epidemiologischen Risiko (gültig seit 1. Juli 2021)
Die Einreise ist mit einem 3G-Nachweis (geimpft, getestet oder genesen) zulässig. Hat man keinen 3G-Nachweis, muss man sich registrieren und innerhalb von 24 Stunden einen Test durchführen.
Staaten oder Gebiete mit geringem epidemiologischen Risiko sind derzeit:
Albanien, Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Hong Kong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Macau, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Saudi-Arabien, Schweden, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Südkorea, Taiwan, Thailand, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikan, Vereinigte Staaten von Amerika, Vietnam und Zypern.
Einreise aus Virusvariantengebieten und -staaten (gültig seit 1. Juli 2021)
Die Einreise ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bestehen unter anderem
für österreichische Staatsbürger, für EU-/EWR-/Schweizer Bürger und Personen, die mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben;
für Personen mit Wohnsitz oder Aufenthaltsberechtigung in EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz und Personen, die mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben;
für Schüler oder Studenten in Österreich;
für beruflich Reisende oder
für Personen, die aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen familiären Gründen einreisen.
Wenn eine Ausnahmen vorliegt, muss man sich registrieren, bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben, aus der man sich frühestens am fünften Tag nach der Einreise freitesten kann.
Bei Personen, die aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen familiären Gründen oder zu zwingenden Gerichts- oder Behördenterminen einreisen, entfällt die Pflicht zur Quarantäne.
Virusvariantengebieten und -staaten sind derzeit:
Botsuana, Brasilien, Eswatini, Indien, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Nepal, Sambia, Simbabwe, Südafrika, Uruguay und Vereinigtes Königreich.
Einreise aus sonstigen Staaten und Gebieten (gültig seit 1. Juli 2021)
Die Einreise ist mit einem 3G-Nachweis (geimpft, getestet oder genesen) zulässig. Zusätzlich muss man sich registrieren und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben, aus der man sich frühestens am fünften Tag nach der Einreise freitesten kann.
Die Registrierungs- und Quarantänepflicht entfällt unter anderem
für beruflich Reisende;
für Pendler zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb oder zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners;
für vollständig Immunisierte, wenn 14 Tage seit der letzten für eine Vollimmunisierung notwendigen Impfdosis verstrichen sind, oder Genesene mit einer erhaltenen Teilimpfung, wenn seit der Impfung 14 Tage verstrichen sind;
für Minderjährige zwischen dem 12. und vollendeten 18. Lebensjahr, die in Begleitung von vollimmunisierten Personen einreisen; oder
für Personen, die aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen familiären Gründen einreisen.”

Zur Info Page: Coronavirus (COVID-19) und Reisen


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